Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband

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Gebäude des LFV in Tulln

Der Niederösterreichische Landesfeuerwehrverband (NÖ LVF) ist die Dachorganisation aller niederösterreichischen Feuerwehren. Das sind 1.642 Freiwillige und 90 Betriebsfeuerwehren.[1] und gehört dem ÖBFV an. Gesetzliche Grundlage des Verbandes ist das NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) vom 22. Juli 1974[2]

Außerdem ist er verantwortlich für die Aufgaben der überörtlichen Feuerpolizei und ist den Weisungen der Abteilung IVW4 der Landesregierung, bei der sich auch das Feuerwehrregister befindet, verantwortlich.[3][4]

Standort des Verbandes ist in Tulln an der Donau. Seit Beginn des Jahres 1970 ist der Landesfeuerwehrgesetz gleich den einzelnen Feuerwehren eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Organe

  • Landesfeuerwehrtag: Der Landesfeuerwehrtag besteht aus dem Landesfeuerwehrkommandanten, seinem Stellvertreter, den Bezirkskommandanten, sowie den Ausschussvorsitzenden. Abschnittskommandanten können, jedoch ohne Stimmrecht, beigezogen werden. Mindestens einmal jährlich finden die Sitzungen statt.
  • Landesfeuerwehrrat: Der Landesfeuerwehrrat besteht aus den dem Landesfeuerwehrkommandanten als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, den vier Feuerwehrviertelvertretern, sowie den Ausschussvorsitzenden. Sitzungen finden mindestens alle zwei Monate statt.
  • Landesfeuerwehrkommandant: Dieser wird vom Landesfeuerwehrtag für fünf Jahre gewählt. Seine Aufgabe beruht auf der Leitung und Vertretung des Verbandes nach außen und dem Erlass von Dienstanweisungen.

Funktionäre

  • Landesfeuerwehrkommandant
  • Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
  • die Vorsitzenden der Ausschüsse für Ausbildung, Finanzen, Technik, Vorbeugender Brandschutz und der Vorsitzende des Betriebsfeuerwehrausschusses,
  • Bezirksfeuerwehrkommandant, Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Bezirksfeuerwehrkommando,
  • Abschnittsfeuerwehrkommandant, Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter, Leiter des Verwaltungsdienstes beim Abschnittsfeuerwehrkommando,
  • Unterabschnittsfeuerwehrkommandant.

Gliederung

Die niederösterreichischen Feuerwehrbezirke

Der Landesfeuerwehrverband ist unterteilt in Feuerwehrbezirke, Feuerwehrabschnitte und Feuerwehrunterabschnitte.

Siehe auch: Liste der Bezirksfeuerwehrkommanden in Niederösterreich
Feuerwehrbezirke
Die Feuerwehrbezirke sind ident mit den Verwaltungsbezirken im Bundesland, wobei die Feuerwehren der Statutarstädte ebenfalls zu den umliegenden Bezirken gehört. Die Benennung ist ebenfalls ident mit der Bezeichnung des Verwaltungsbezirkes. Geführt werden die Feuerwehrbezirke von den jeweiligen Feuerwehrkommanden, die sich aus Kommandant, Stellvertreter und Verwalter zusammensetzen. Weiters gibt es noch Sachbearbeiter verschiedener Sachgebiete.
Feuerwehrabschnitte
Die Feuerwehrabschnitte sind eine weitere Unterteilung der Feuerwehrbezirke. Die Benennung kann durch den Namen einer der wichtigsten Feuerwehren, wie z.Bsp. Feuerwehrabschnitt Gars, ebenso wie nach einem Gebiet innerhalb des Bezirkes, wie Feuerwehrabschnitt Mödling-Industriezone erfolgen. Geführt werden diese durch das jeweilige Abschnittskommando, das sich ebenfalls Kommandant, Stellvertreter und Verwalter zusammensetzt. Auch hier gibt es noch weitere Sachbarbeiter wie auf Bezirksebene.
Feuerwehrunterabschnitt
Diese ist die kleinste Unterteilung und stellt einen Teil des Feuerwehrabschnittes dar. Er wird nur mehr numerisch 1, 2, 3, .. benannt. Ihm steht nur der Unterabschnittskommandant vor.

Wahlen

In Niederösterreich werden alle Funktionäre vom Kommandantstellvertreter aufwärts gewählt. Die Funktionsperiode dauert fünf Jahre. Die Wahltermine sind jeweils das erste und sechste Jahr jeder Dekade. Für die örtlichen Feuerwehrfunktionäre, also Kommandant und Stellvertreter ist die jeweilige Aktiv- und Reservemannschaft der betroffenen Wehr. Die Funktionäre von Unterabschnittskommandant aufwärts bis Bezirkskommandant wird von den jeweiligen Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter gewählt. Darüber hinaus sind die Bezirkskommandanten und Stellvertreter wahlberechtigt.

Sonderdienste

Der Landesverband betreibt als überörtlicher Verband einige Sonderdienste, die je nach Einsatzszenario zum Einsatz kommen. Dazu gehören:

Katastrophenhilfsdienst
Der Katastrophenhilfsdienst ist bezirksweise organisiert und wird zur überörtlichen Hilfeleistung bei Katastrophen eingesetzt.
Feuerwehrstreife
Die Feuerwehrstreife besteht aus je einer Gruppe pro Landesviertel. Die Aufgaben bestehen beipielsweise aus Unterstützung der Polizei bei verkehrs- und ordnungspolizeilichen Tätigkeiten bei Großeinsätzen, ebenso wie Lotsendiensten
Flugdienst
Der Flugdienst besteht aus mehreren Basisgruppen, die ebenso bei Katastropheneinsätzen zur Unterstützung in Verbindung mit Flugzeugen oder Hubschraubern anderer Organisationen wie Bundesheer oder Polizei in Einsatz kommen.
Sprengdienst
Der Sprengdienst, der bezirksweise organisiert ist, wird für Sprengarbeiten bei Gefahr im Verzug wie z.B. bei Hochwasser (Sprengen von Verklausungen), Sprengen von w:EisstoßEisstößen, sowie von einsturzgefährdeten Objekten eingesetzt.
Strahlenschutzdienst
Auch der Strahlenschutzdienst ist bezirksweise organisiert.
Tauchdienst
Beim Tauchdienst gibt es pro Landesviertel eine Gruppe. Zu den Aufgaben gehören neben der Bergung von Sachgütern, Fahrzeugen und sonstigen Gerätschaften aus dem Wasser, auch technische Hilfeleistungen, Personensuche, Menschenbergung und Sicherungsarbeiten im und unter Wasser.
Versorgungsdienst
Der Versorgungsdienst ist landesweit organisiert und besteht aus Mitgliedern aus dem ganzen Bundesland. Zur Aufgabe gehört der Nachschub mit technischen Einsatzmittel genauso wie die Versorgung der eingesetzten Kräfte. Auch für den Einsatz von in Not geratenen Zivilpersonen ist der Versorgungsdienst ausgerüstet.

Partner

Partner des Landesfeuerwehrverbandes sind andere Organisationen ebenso wie Unternehmen:


Literatur

Einzelnachweise

  1. NÖ LFV auf der Seite des ÖBF per April 2013 abgerufen am 6. April 2014
  2. Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz
  3. NÖ Landesfeuerwehrgesetz §27
  4. Abteilung IVW4 der NÖ Landesregierung abgerufen am 28. April 2014

Weblinks