Otto von Klam-Velburg

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Graf Otto von Klam-Velburg (* im 12. Jahrhundert; † im 13. Jahrhundert, um 1212) war ein im heutigen Mühlviertel ansässiger Adliger. Über seine Mutter erbte er Besitzungen der Familie der Herren von Perg und Machland, die ihm allerdings von den Herzögen von Österreich ((Babenberger) als landesfürstliche Lehen verliehen wurden.

Herkunft und Familie

Graf Otto von Klam-Velburg entstammte mütterlicherseits einer edelfreien[A 1] Familie, die heute gewöhnlich unter dem Namen "die Herren von Perg und Machland" bekannt ist. Er war ein Urenkel von Walchun von Machland († um 1130) und der Sohn von dessen Enkelin Adelheid aus ihrer Ehe mit einem Grafen von Velburg (Graf Hermann von Velburg, gest. um 1183?). Sein Onkel war Otto von Machland († um 1149), der gemeinsam mit seiner Ehefrau Jutta von Peilstein, einer Enkelin des österreichischen Markgrafen Leopold (II.) "dem Schönen", die Stifte von Baumgartenberg und Waldhausen gründete.[1]

Leben

Graf Otto von Klam-Velburg erbte von seiner Mutter Teile der Besitzungen der Herren von Machland. Diese musste er als Teil seiner Anerkennung der landesfürstlichen Vogtei über das Zisterzienserstift von Baumgartenberg am 31. Mai 1188 an Herzog Leopold (V.) "dem Tugendreichen" († 1194) abtreten. Anschließend wurden sie ihm von diesem unter bestimmten Bedingungen wieder übertragen.[2] Nach dem Aussterben von Ottos Familie erbten die Herzöge von Österreich (Babenberger) deren noch vorhandenen Besitz im Machland und außerdem die Vogteien über die Stifte von Waldhausen und Erla.[3]

Einzelnachweise

  1. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 42
  2. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 42f.
  3. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 43

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel keinem Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren somit keiner Dynastien untergeordnet und unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar".