Heidenreich von Maissau
Heidenreich von Maissau (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1381) war ein einflussreicher Adliger im Herzogtum Österreich. Von den Kuenringern erbte er das Amt des Obersten Schenken, weswegen er als Begründer der "Schenkenlinie" der Maissauer bezeichnet wird. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Anna von Kuenring gründete er die Kartause Aggsbach.
Herkunft und Familie
Heidenreich von Maissau stammte aus der Adelsfamilie der Maissauer, die sich nach Maissau benannte und zu den höchsten Adelsfamilien des Herzogtums Österreich zählte. Sein Vater, Stephan (II.) von Maissau, oberster Marschall des Herzogtums Österreich[1], seine Mutter Agnes die Erbtochter des Burggrafen Heidenreich von Gars.[2] Durch die Ehen seiner Schwester Anna war er mit den Adelsfamilien der Klingenberger und der Liechtensteiner verwandt. Sein Bruder Hans hatte Dorothea von Gars geheiratet, die sich als Witwe ebenfalls mit einem Liechtensteiner verheiratete.[3]
Heidenreich war mit seiner Verwandten Anna von Kuenring(-Dürnstein), der Erbtochter von Johann (I.) von Kuenring(-Dürnstein) († um 1348) aus dessen Ehe mit Agnes von Maissau, verheiratet. Mit ihr begründete er die "Schenkenlinie" der Maissauer.[1] Aus dieser Ehe hatte er mindestens vier Kinder:
- Leopold (I.) (Leutold) von Maissau († 1383)
- Hans (IV.) von Maissau († 1397)
- Leopold (II.) (Leutold) von Maissau († 1403)
- Hans (V.) von Maissau († 1403)
- Georg (I.) von Maissau († 1390) ∞ Kathrein von Kranichberg, Verwandte, vermutlich die Tochter von Ulrich von Kranichberg[4]
- Margarete von Maissau ∞ mit Pilgrim von Puchheim, einem Sohn von Albero (III.) von Puchheim, ihre Familie gehörte zu den Haupterben nach dem Tod des "letzten" Maissauers († 1440)[5]
Mit Heidenreichs Enkel Leopold von Maissau († 1403) beziehungsweise dessen Sohn Hans (V.) starb sein Familienzweig in "männlicher" Linie aus, sein Großneffe Otto (IV.) von Maissau gilt als der "Letzte" der Maissauer.
Leben
Heidenreich von Maissau wird erstmals 1337 in einer Urkunde seines Vaters genannt.[1] Nach dessen Tod teilten er und sein Bruder Ulrich († um 1380) 1366 das väterliche Erbe. Nach dem Tod Ulrichs dürfte dessen Anteil wieder an ihn zurückgefallen sein, ebenso dürfte Heidenreich auch seinen anderen Bruder Hans, für den keine Kinder belegt sind, beerbt haben.[6] Nach dem Tod seines Schwagers Leutold (III.) von Kuenring(-Dürnstein) († 1355) kamen dessen Güter, darunter die Feste Dürnstein, über seine Ehefrau Anna in seinen Besitz.[1] Durch Kauf erwarb er außerdem das prestigeträchtige, wenn gleich nur mehr repräsentative Amt des Obersten Schenken, das zuvor sein Schwiegervater und sein Schwager besessen hatten.[7] 1356 belehnte ihn Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht den Lahmen" oder "Albrecht den Weisen") als Landesfürst des Herzogtums Österreich mit diesem. Außerdem erhielt er das Recht, dieses Amt innerhalb seiner Familie weitervererben zu dürfen, wenn er ohne Nachkommen sterben sollte. Die guten Beziehungen, die Heidenreich zu Herzog Albrecht besaß, konnte er nach dessen Tod auch unter dessen Nachfolgern, den Herzögen Rudolf (IV.) ("Rudolf dem Stifter") und dessen Bruder Albrecht (III.) ("Albrecht mit dem Zopfe") von Österreich, halten. Unter ihrer Herrschaft ist er zum Beispiel als einer der Zeugen des Brünner Erbvertrages (1364) und des Friedens von Schärding (1369) belegt.[1]
1368-1375 und 1378-1389 bekleidete Heidenreich von Maissau das Amt des Landmarschalls des Herzogtums Österreich. Dieses Amt war im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das seine Familie seit Otto (II.) von Maissau besaß, mit einer realen Macht-Funktion ausgestattet. Die wichtigste Aufgabe als Landmarschall war die Bewahrung des Friedens im Land "ob und unter der Enns". Für diese Aufgabe war der Amtsinhaber mit militärischen, polizeilichen und richterlichen Kompetenzen ausgestattet.[7] In seiner Funktion wirkte er besonders als Vermittler zwischen dem Herzog als Landesfürsten und den Landherren, die später Träger der ständischen Macht waren. Er war eür die Schlichtung von Auseinandersetzungen zuständig, welcher der Herzog bestätigte. Als Landmarschall war Heidenreich von Maissau mit einem Amt betraut, das ihn zu einem weisungsgebundenen "Beamten" des Herzogs machte. Dieser konnte ihn jederzeit absetzen. Damit sollte auch vermieden werden, dass es ein erbliches Amt wurde.[8]
Heidenreich von Maissau gelang außerdem den Besitz der Maissauer wesentlich zu verdichten. So erwarb er für die Herrschaft Gars das dazugehörige Landgericht.[9] 1370 löste er eine besonders umfangreiche Pfandschaft, welche die Feste, den Markt, das Gericht, die Maut, den Wald und das Forstfutter von Gföhl umfasste, von der [Wallsee (Adelsgeschlecht)|Familie der Wallseer]], welche ein wichtiges Verbindungsstück zwischen den Krumauer und Horner Besitzungen seiner Familie bildete.Referenzfehler: Für ein <ref>
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-Tag. Den Großteil ihrer Besitzungen erbten die Kinder ihres Onkels Konrad von Maissau, gewisse Ansprüche konnte auch Pilgrim von Puchheim, der mit Heidenreichs Tochter Margarete verheiratet war, durchsetzen. Seine Familie gehörte nach dem Aussterben der Maissauer in "männlicher Linie" zu den Haupterben.[10]
Literatur
- Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990
Weblinks
- Heidenreich von Maissau, Gedächtnis des Landes Niederösterreich, abgerufen am 1. Mai 2019
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 vgl. Heidenreich von Maissau
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 202
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 202f. und S. 203f.
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 204, mit Fußnote 14
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 205
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 203f.
- ↑ 7,0 7,1 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 217
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 218 und S. 240
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 242f. und S. 247
- ↑ vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 204f.