Isaac de Luca (auch Isaac Lugas[1] oder Lucas bzw. Lucasian[2]) (* vor / um 1677, vermutlich in Eriwan, heute Armenien; † 1. Februar 1729, Pera, Istanbul, Osmanisches Reich[3]) war ein bürgerlicher Kaffeesieder und Händler. Er war einer der drei ersten bürgerlichen Kaffeesieder in Wien. Ihm gehörte das legendenumwobene Kaffeehaus Bey der blauen Flasche.

Herkunft und Familie

Isaac de Lucas Herkunft ist ungesichert, es wird davon ausgegangen, dass er der Sohn von einem Elias de Luca aus Ofen war.

Isaac de Luca war mehrmals verheiratet:

  • Seine erste Ehe mit Theresia Barbara Schneider (* ca. 1669, † 5. August 1705, in Wien) wurde am 20. Mai 1697 in St. Stephan in Wien geschlossen. Ihr Vater war ein kaiserlicher Notar und angesehener Bürger der Stadt Wien, die Ehe mit ihr dürfte Isaac de Lucas Einstieg in das bürgerliche Kaffeesiedergewerbe wesentlich gefördert haben[4].
  • Seine zweite Ehe wurde am 16. Jänner 1708 mit Maria Barbara Kholl geschlossen.
  • In dritter Ehe heiratete er am 27. Juni 1717 Anna Maria Bauer († 19. September 1742), die während seiner Reisetätigkeit als Hofkurier gewöhnlich seine Geschäfte in Wien führte. Aus dieser Ehe hatte Isaac de Luca einen Sohn, den späteren Kaffeesieder Wolfgang de Luca (* 31. Oktober 1720; † 11. September 1767, in Wien).

Leben

Isaac de Luca wurde am 23. März 1697 Bürger der Stadt Wien, in der er einen Handel mit "türkischen" Waren betrieb. Am 2. Dezember 1697 erhielt er gemeinsam mit Andreas Pain und Philipp Rudolf Kämberg (für den Isaac de Luca bürgte[5]) eine Gewerbekonzession für die Bereitung und den Ausschank von „Theé, Caffeé, Schokolade u. derlei Sorbeten"[A 1]. Die Verleihung dieser "bürgerlichen" Gewerbekonzessionen (1699 wurde eine weitere noch Leopold Rieß verliehen) führte zum Konflikt mit Owanes Astouatzatur (besser bekannt als Johannes Deodat oder Diodato), dem bereits 1685 eine Hoffreiheit[A 2], befristet auf zwanzig Jahre, verliehen worden war, als einziger Händler der Stadt das "Türkhische Getränk" verkaufen zu dürfen[A 3]. Am 16. Juli 1700 erließ Kaiser Leopold I. ein Kaffeesiederprivileg, das die Anzahl der Kaffeesieder für Wien auf Isaac de Luca, Andreas Pain, Philipp Rudolf Kämberg und Leopold Rieß eingrenzte. Es konnte sich jedoch nicht durchsetzen, in der Folge wurden weitere Gewerbekonzessionen verliehen, es entstand so etwas wie eine Genossenschaft der bürgerlichen Kaffeesieder.

Das erste Kaffeehaus von Isaac de Luca befand sich in einem Haus in der Salvatorgasse (Salvatorgasse 380, heute Wien 1, Salvatorgasse 2). 1698 übersiedelte er in das Haus „Zum goldenen Rebhuhn" (heute Wien 1, Goldschmiedgasse 6) und von dort im Jahr 1703 in das Haus "Bey der blauen Flasche" im damaligen "Schlossergassel" (heute Wien 1, Goldschmiedgasse 3 / Stock-im-Eisen-Platz 4). Sein Kaffeehaus "Bey der blauen Flasche" gehörte zu den bekanntesten Wiener Kaffeehäusern im 18. Jahrhundert.

Im Jahr 1710 erhielt Isaac de Luca außerdem eine Stelle als Hofkurier. In dieser Funktion übernahm er häufig Reisen ins Osmanische Reich. Auf einer dieser Reisen starb er im Jahr 1729 im Haus der kaiserlichen Gesandtschaft in Pera bei Istanbul. Beigesetzt wurde er auf dem Friedhof des Trinitarierklosters.[6]

Das Kaffeehaus "zur Blauen Flasche" nach seinem Tod

Nach seinem Tod heiratete seine Witwe Anna Maria im Jahr 1730 den Kaffeesieder Anton Deodat, einen Verwandten des Händlers und Kaffeesieders Owanes Astouatzatur. Sie brachte das Kaffeehaus "zur Blauen Flasche", das sie bis zu ihrem Tod selbst führte, in ihre zweite Ehe ein.[6]

Erst nach ihrem Tod übernahm Wolfgang de Luca das Kaffeehaus "zur Blauen Flasche". 1643 wurde er Bürger der Stadt Wien und heiratete noch im selben Jahr Anna Elisabeth Beyerlein, die das Kaffeehaus nach seinem Tod noch fast ein Jahrzehnt lang weiterführte. Danach kaufte Anton Schmierer die Konzession.[6]

Literatur

Sekundärliteratur

  • Felix Czeike (Hrsg.): Historisches Lexikon Wien. Band 4, Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00546-9, S. 106.
  • Ulla Heise: Kaffee und Kaffeehaus. Eine Kulturgeschichte. Hildesheim / Zürich / New York: Olms Presse, 1987. ISBN 3-487-08280-2, S. 104f.
  • Reingard Witzmann: Das Wiener Kaffeehaus. Von den Anfängen bis zur Zwischenkriegszeit. 66. Sonderausstellung des Historischen Museums der Stadt Wien, Karlsplatz 12. Juni bis 26. Oktober 1980. Wien: Eigenverlag der Museen der Stadt Wien, o. J., S. 55

Populärwissenschaftliche Sekundärliteratur

  • Birgit Schwaner: Das Wiener Kaffeehaus. Legende Kultur Atmosphäre. Wien / Graz / Klagenfurt: Pichler Verlag 2007. ISBN 978-3-85431-435-6, S. 34f.(Eine recht lebhafte und anschauliche Schilderung, daher gut als Erstinformation geeignet. Für die Zulässigkeit von einzelnen Details ist jedoch kritische Hinterfragung bzw. Abgleichung mit "seriöser" Literatur zu empfehlen.)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Reingard Witzmann: Das Wiener Kaffeehaus, S. 55
  2. Felix Czeike: Historisches 1993, Band 2, S. 321, unter Flasche, zu Blauen
  3. Daten aus Felix Czeike (Hrsg.): Historisches Lexikon Wien. Band 4, Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00546-9, S. 106.
  4. Ulla Heise: Kaffee und Kaffeehaus, 1987, S. 104f. Aus dem Umstand, dass Theresia Barbara Schneider eine Notarstochter war, hält es Birgit Schwaner: Das Wiener Kaffeehaus, 2007, S. 33f., für wahrscheinlich, dass Isaac de Lucas Schwiegervater ihn bei der Beantragung der städtischen Gewerbekonzession juristischen Beistand geleistet haben dürfte.
  5. vgl. Birgit Schwaner: Das Wiener Kaffeehaus, 2007, S. 35
  6. 6,0 6,1 6,2 Felix Czeike (Hrsg.): Historisches Lexikon Wien. Band 4, Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00546-9, S. 106. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Czeike106“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.

Anmerkungen

  1. Sorbet oder Scherbet, abgeleitet vom türkischen Wort şerbet, ist ein aus Fruchtsäften bereitetes Erfrischungsgetränk.
  2. Eine Hoffreiheit oder Hofbefreiung ist eine vom Hof bzw. durch den Kaiser oder Landesfürsten erteilte Gewerbegenehmigung. Sie gilt als Privileg, das für besondere Verdienste verliehen wird. Die (bürgerliche) Gewerbekonzession dagegen war ein städtisches Privileg. Für ihre Verleihung war das städtische Bürgerrecht erforderlich. Nach der damaligen Lage schlossen beide Privilegien einander aus, vgl. Birgit Schwaner: Das Wiener Kaffeehaus, 2007, S. 33
  3. Die bürgerlichen Konzessionsverleihungen standen im Widerspruch zu der Hoffreiheit, deren Befristung im Jahr 1697 noch nicht abgelaufen war. Allerdings dürfte die Gültigkeit dieser Hoffreiheit schon seit 1690 umstritten gewesen. In diesem Jahr war Owanes Astouatzatur Bürger von Wien geworden und hätte als solcher nach den rechtlichen Bestimmungen auf seine Hoffreiheit von sich aus verzichten müssen, was er nicht getan hatte.