Der Feuerwehrmann (FM) ist neben der allgemeinen Bezeichnung eines Mitgliedes einer Feuerwehr im speziellen ein Dienstgrad bei den Freiwilligen und Betriebsfeuerwehren in ganz Österreich.

Dienstgradabzeichen eines Feuerwehrmannes

Funktionen in den einzelnen Bundesländern

  Burgenland
Feuerwehrmann nach einem Jahr aktiven Dienst und Truppmannausbildung 1 oder drei Jahre aktiver Dienst
  Kärnten
Feuerwehrmann nach einem Jahr Dienstzeit und Angelobung

Dienstgrade des gleichen Spiegels mit anderen Grundfarben:

  Verwalter (V) Gerätewart, Schriftführer, Kassier, Kameradschaftsführer
  Niederösterreich
Feuerwehrmann nach einem Jahr aktiven Dienst oder sechs Monaten für ehemalige Feuerwehrjugendmitglieder
  Oberösterreich
Nach einem Jahr als Probefeuerwehrmann/-frau kann man Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau[1] werden. Die Grundausbildung erfolgt dabei in der Feuerwehr selbst. Bei Überstellung aus der Jugendfeuerwehr ist dieses Jahr Wartezeit nicht notwendig.
  Salzburg
Für Salzburg gilt ein Jahr aktiver Dienst und der Angelobung
  Fahrmeister, Schriftführer, Kassier, Zeugwart einer Feuerwehrgröße 1
  Steiermark
Nach 1 Jahr Probefeuerwehrmann bzw. bei Teilnahme bei der Feuerwehrjugend nach der Angelobung, wird man zum Feuerwehrmann.
  Tirol
Zum Feuerwehrmann kann der Kommandant einen Probefeuerwehrmann ernennen, wenn er über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Verbunden damit ist die Angelobung und der Erhalt des Feuerwehrpasses.[2]
  Vorarlberg

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Dienstordnung für die öffentlichen Feuerwehren des OÖLFV vom 1. Jänner 2016 abgerufen am 3. September 2017
  2. §4 Verordnung der Landesregierung vom 20. Mai 2003 zur Durchführung des Tiroler Landes-Feuerwehrgesetzes 2001 abgerufen am 2. März 2017