Matheis Hochhuber (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach 1459 und vor 1488[A 1]), auch Matheis Huber, war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol. Er gehörte jenen Gesandtschaften an, welche Mitte der 1440er-Jahre im Auftrag der Landstände der Grafschaft mit König Friedrich III. verhandelten, damit Herzog Siegmund von Österreich die Herrschaft über die Grafschaft selbst übernehmen konnte.

Die Tiroler Gemeinde Prutz, der Herkunftsort von Matheis Hochhuber, heute

Herkunft

Matheis Hochhuber stammte aus Prutz. Über seinen familiären Hintergrund ist nur wenig bekannt. Er war mit Hans Memminger verschwägert und hatte zwei Söhne: Hans und Wolfgang Hochhuber, die 1450 den Schildhof Weingart von ihm erbten, der bis 1481 in ihrem Besitz war.[1] Matheis Hochhuber verfügte über ein eigenes Siegel, mit dem er mehrmals Urkunden mit privaten Rechtsinhalten siegelte.[2]

 
Die Burg Laudegg in Ladis, heute. Im Mittelalter war sie Sitz eines landesfürstlichen Gerichtes, als dessen Vertreter Matheis Hochhuber zeitweise war

Leben

Matheis Hochhuber, der zunächst für die Gemeinde Prutz tätig war, war als einer der Vertreter der Gerichte der Grafschaft Tirol an jenen Verhandlungen beteiligt, welche die Landstände mit König Friedrich III. führten, um diesen zur Aufgabe der Vormundschaft über Herzog Siegmund und der Regentschaft über die Tirol zu zwingen. So vertrat er am 15. Juni 1444 gemeinsam mit Benedikt Stollprock, Niklas Palüger und Heinrich Petertschin die Gerichte in jener Gesandtschaft, welche von der Landschaft der Grafschaft Tirol 1444 zu König Friedrich III. nach Nürnberg geschickt wurde.[3] Am 16. November 1444 gehörte er, gemeinsam mit Christoph Hasler, Niklas Seibant, Leonhart Rott und Kaspar Flory, zu den Vertretern der Gerichte, die in Meran zu Räten des (geschworenen Rates) bestellt wurden. Am 3. Jänner, vermutlich im Jahr 1445, vertrat er gemeinsam mit Christoph Hasler, Michael Jaufner, Benedikt Stollprock, Niklas Palüger und Heinrich Petertschin die Gerichte in jener Gesandtschaft, welche von Vogt Ulrich von Matsch (dem Älteren) und dem (geschworenen) Rat zu Meran für Verhandlungen mit dem König in Salzburg bevollmächtigt wurde. Am 7. Februar 1446 bevollmächtigten Vogt Ulrich und der Rat von Meran, nun mehr als oberste Verweser von Herzog Siegmund, erneut eine Gesandtschaft an den König, um von diesem die "Herausgabe" ihres Landesfürsten zu fordern. Diese bestand aus Vertretern des Adels, der Städte und der Gerichte. Zu dieser gehörte auch Matheis Hochhuber, der gemeinsam mit Hans auf der Töll, die Gerichte vertrat.[1]

Matheis Hochhuber war im Besitz des Schildhofes Weingart im Passeier, mit dem er 1428 belehnt wurde. Diese Belehnung wurde 1449 erneuert. Außerdem gehörten ihm landwirtschaftlich genutzte Güter in Prutz. Daneben bezog er Einkünfte aus seinen Tätigkeiten als landesfürstlicher Amtsträger. 1427 war er Richter zu Nauders, 1439, 1440 und 1442 Richter zu Prutz beziehungsweise zu Laudegg[A 2] und im Oktober 1442 Richter von Landeck.[1] Zwischen 1446 und 1448 war er Richter und Amtsmann zu Imst. 1448-1450 wurde ihm von Herzog Siegmund die gewinnbringenden Zollstelle von Lueg anvertraut. Nach 1450 trat er nur mehr als Rechtsprecher und Zeuge in rechtlichen Angelegenheiten hervor, die vor allem das Gericht Prutz betrafen.[4]

Bereits 1431 hatte Matheis Hochhuber im Auftrag von Herzog Friedrich (IV.) von Österreich als Beisitzer und "Urteiler" in einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Dörfern im südlichen Tirol um Holz- und Weiderechte vermittelt. In derselben Sache fungierte er 1442 nochmals als Rechtssprecher gemeinsam mit Michael Jaufner und anderen. Mit Jaufner war er 1448 auch erst gereihter "Urteiler" einer Rechtsangelegenheit, die das Stift Stams betraf. Mit diesem und Hans Protmann war er Teil einer Kommission, die Herzog Siegmund 1449 im Almstreit der Rittner und der Villanderer zu einem Lokalaugenschein entsandte.[4]

Seine letzten Lebensjahre dürfte Matheis Hochhuber in Glurns[A 3] verbracht haben, wo er im Urbar der dortigen Pfarrkirche noch 1459 belegt ist.[2]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 275
  2. 2,0 2,1 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 277
  3. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 274
  4. 4,0 4,1 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 276

Anmerkungen

  1. Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 277
  2. Die Burg Laudegg oder Laudeck, heute Teil der Gemeinde Ladis, war bis ins 17. Jahrhundert der Verwaltungssitz des Oberen Gerichts beziehungsweise Gerichtes Laudeck, ehe dieser nach Ried im Oberinntal übersiedelte.
  3. Glurns, heute Glorenza, gehört seit 1919 zu Italien.