Peter Seinser (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, nach 1486 und vor / um 1490[A 1]) war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.

Herkunft und Familie

Über die Herkunft, den familiären Hintergrund, den rechtlichen Status und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gerichtsboten Peter Seinser ist nichts überliefert.[1]

Leben

Peter Seinser, ansässig im Weiler Seins (später Schweizerhof, heute Teil der Gemeinde Wenns), war 1465 Zeuge beim Verkauf eines Viertels des Wamas-Hofes, damals zugehörig zur Pfarrei Fließ, dessen Grundrechte dem Stift Stams gehörten. Er besaß einen Teil des Nussbaum- oder Bauhofes in Imst, dessen Grundherrschaft Weingarten und der Landesfürst beanspruchten. Um 1490 wurde sein Anteil von Hans Kneussl für den noch minderjährigen Hans Täsch gekauft.[1]

Peter Seinser fungierte oft als Rechtsprecher in übergemeindlichen Interessenskonflikten.[1] 1464 war er, gemeinsam mit dem Gerichtsboten Hans Metzger, unter dem Vorsitz von Hans Clainer, dem damaligen "Pfleger"[A 2] zu Kronburg (heute Teil der Gemeinde Zams) und Richter zu Imst, Schiedsmann bei einem Vergleich um Weiderechte auf der Venetalpe, der von den Nachbarschaften zu Larchach (heute Teil der Gemeinde Wenns) und Imsterberg) geschlossen wurde.[2] Gemeinsam mit anderen fällte er 1470 den Schiedspruch über die Nutzungsberechtigung zwischen Arzl und Pitztaler, bei dem Hans Metzger, damals Richter von Imst, als Obmann fungierte. Gemeinsam mit diesem war er 1478 Rechtssprecher, als Arzl die Timmler wegen widerrechtlicher Nutzung einer Weide verklagte.[1]

Am 26. Februar 1486 wurde Peter Seinser, gemeinsam mit Leonhard Heidenreich, vom des landesfürstlichen Gerichtes Imst zu dessen Vertretung auf dem Landtag zu Hall bevollmächtigt.[3]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 406
  2. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 324 und S. 406
  3. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 263 und S. 406

Anmerkungen

  1. Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 406
  2. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" bezieht sich auf Burgen, Gerichte, Ämter und Ähnliches und meint deren Verwaltung. Der "Pfleger" erhielt, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an ihnen.