Als Gasserplatz wird ein Flurstück, ein Biotop (Moor) und ein Naturschutzgebiet[1] in der Gemeinde Göfis (Bezirk Feldkirch) in Vorarlberg bezeichnet.

Ein Teil des Gasserplatz im November 2020
Ein Teil des Gasserplatz im Oktober 2016

Name

Der Name Gasserplatz leitet sich vom letzten hier an der Gerichtseiche 1864 erhängten Menschen ab. Der Getötete, Joseph Gasser, stammte aus Lauterach und hatte drei Menschen ermordet.[2]

Lage, Geschichte und Ausdehnung

Das Naturschutzgebiet wurde zuletzt während und kurz nach der letzten Eiszeit zusammen mit den umliegenden Hügeln und Bergen wesentlich umgebildet. Die Gegend war vom Rhein-Ill-Gletscher bedeckt und wurde vor etwa 17.000 Jahren eisfrei. Im Bereich des Naturschutzgebietes und Biotopes befand sich in der Älteste Dryaszeit ein kleiner See, der bis zum Beginn des Holozäns existierte und sich mit Ablagerung von Seekreide (Kalkgyttja) füllte und auf dem heute das Moor des Naturschutzgebietes besteht.[3][4]

Das Naturschutzgebiet und Biotop beginnt im Norden rund 50 Meter von der heutigen Straße von Feldkirch nach Göfis (L 66) zurückversetzt. Unterhalb des westlichen Randes des Naturschutzgebietes/Biotops verläuft über rund 130 Meter die Oströhre des Ambergtunnels (Rheintal/Walgau Autobahn A14). Zum östlich gelegenen Dorfzentrum von Göfis sind es rund 1,5 Kilometer Luftlinie, zur westlich gelegenen Stadt Feldkirch sind es rund 1100 Meter.

Das Naturschutzgebiet ist etwas kleiner als das geschützte Biotop Gasserplatz. Es erstreckt sich von Osten nach Westen über rund 450 Meter und von Süden nach Norden über etwa 250 Meter. Im Gesamten nimmt das Naturschutzgebiet eine Fläche von Schutzgebiet 4,73 ha und das Biotop 5,04 ha ein. Es liegt etwa auf 556 m ü. A. bis 560 m ü. A. Die Grenze des Naturschutzgebietes verläuft entlang dem in der Natur vorhandenen Waldrand (§ 2 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet "Gasserplatz" in Göfis).[5]

Gesetzlicher Schutz

Normen

Der gesetzliche Schutz des Naturschutzgebietes besteht unbefristet seit 1986.[6]

Schutzzweck und Verbote

Im Naturschutzgebiet ist es grundsätzlich verboten, Veränderungen der Landschaft vorzunehmen. Veränderungen der Landschaft sind insbesondere:

  1. die Errichtung oder Änderung von Bauwerken,
  2. die Ablagerung von Materialien aller Art,
  3. die Vornahme von Aufforstungen einschließlich von Christbaumpflanzungen auf bisher unbewaldeten Flächen.
  4. Pflanzen jeder Art zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder auszureißen,
  5. den Riedbiotop in seiner derzeitigen Ausprägung durch Eingriffe, insbesondere durch Düngung oder Umbrechen, zu verändern,
  6. die Streuemahd während der Zeit vom 15. März bis 20. September vorzunehmen,
  7. Zelt- oder Lagerplätze einzurichten,
  8. ungebührlicherweise störenden Lärm zu erregen,
  9. Ankündigungen und Werbeanlagen anzubringen,
  10. Grundstücke zu anderen als zu Bewirtschaftungszwecken zu betreten oder zu befahren.

Ausnahmen

Ausgenommen von diesen Beschränkungen und Verboten ist:

  1. das Betreten eines ungefähr 30 m breiten Grundstreifens entlang dem nördlichen Waldsaum und das Spielen darauf,
  2. das Mähen einer ungefähr 50 m mal 20 m großen, in der Natur gekennzeichneten Fläche nordwestlich des in der Natur vorhandenen Dammes und das Spielen darauf,
  3. die Benützung der am südlichen Waldsaum vorhandenen Wassertrete einschließlich des Betretens des in der Natur vorhandenen Dammes,
  4. die Ausübung der Jagd und des Wintersportes sowie
  5. die Durchführung von Pflegemaßnahmen im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes.

Daher sind weitgehend alle Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen im Naturschutzgebiet grundsätzlich mit wenigen Ausnahmen verboten, welche diesen Schutzzweck beeinträchtigen (§ 4 der Verordnung LGBl. 23/1986).

Eine zugelassene Grillstelle liegt am Rande des Naturschutzgebietes Gasserplatz.

Gewässer

Quer durch das Schutzgebiet verläuft der Riggalabach, der sowohl für die Be- und Entwässerung des Naturschutzgebietes sorgt. Das Feuchtbiotop (Weiher) an der nördlichen Seite des Schutzgebietes wurde 2009 angelegt.[7][8]

Besonders gefährdete Arten

Im Bereich des Naturschutzgebietes und Biotopes Gasserplatz befinden sich mehrere Pflanzen auf der Roten Liste gefährdeter Arten, von denen einige Arten am Gasserplatz nachgewiesen wurden, teilweise aber in späteren Begehungen nicht mehr aufgefunden werden konnten. Die gefährdeten Arten sind: Kalmus (Acorus calamus), Zwergbirke (Betula nana), Kammfarn (Dryopteris cristata), Borstige Schuppensimse (Isolepis setacea), Einfacher Igelkolben (Sparganium emersum) und die Kleinfrüchtige Moosbeere (Vaccinium microcarpum).[9]

Begehung

Das Naturschutzgebiet ist ein beliebter Erholungsort der Bevölkerung. Um das Naturschutzgebiet herum verlauf mehrere Wanderwege. Das Naturschutzgebiet selbst ist nicht durch Wanderwege erschlossen und darf - bis auf wenige Ausnahmen - weder betreten noch befahren werden.

Besonderheit

Am nördlichen Rand des Schutzgebiets – bereits außerhalb des Schutzgebietes – steht das Naturdenkmal Stiel-Eiche, die noch bis 1864 als Gerichtsbaum (Henkeiche), diente  47.2403799.614737

Weblinks

  Gasserplatz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. ID 8009.
  2. Siehe Informationstafel vor Ort und Webseite der Gemeinde Göfis.
  3. Die Eiszeit des Gasserplatzes in Göfis, Webseite: Naturfreunde.at.
  4. Walter Krieg, Rudolf Alge: Vorarlberger Naturdenkmale : von Baumriesen, Höhlen und Teufelssteinen, Hard 1991, Hecht-Verlag, ISBN 3-85430-151-0, S. 57.
  5. Das Naturschutzgebiet "Gasserplatz" umfasst Teile der Gpn. 2533/1, 2533/2, 2535/1, 2535/3 und 2535/4, alle KG. Göfis.
  6. [Verordnung 23/1986 der Verordnung der Landesregierung über das Naturschutzgebiet "Gasserplatz" in Göfis.
  7. Segavio, Informationen der Gemeinde Göfis, Ausgabe 27, Juli 2009, S. 9.
  8. Naturschutzgebiet Gasserplatz, Webseite: vol.at vom 19. November 2010.
  9. Gerorg Amann: Aktualisierte Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Vorarlbergs in Georg Grabherr: Das Pflanzenleben Vorarlbergs, Hohenems 2016, BUCHER Verlag, ISBN 978-3-99018-369-4.

47.2391919.614558Koordinaten: 47° 14′ 21″ N, 9° 36′ 52″ O