Die Brandenburger Lehen waren Gebiete im Herzogtum Österreich, die von 1278 bis 1779 an die Burggrafen von Nürnberg (die späteren Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg) verliehen waren. Sie gehörten zu den wenigen reichsunmittelbaren Gebieten im Herzogtum Österreich, in denen es den Herzögen von Österreich nicht oder nur allmählich gelang, sie unter ihre Landesherrschaft zu bringen.

Schloss Seefeld nach einem Stich von Vischer

Beschreibung

Die Brandenburger Lehen waren ein reichsunmittelbares Gebiet im Herzogtum Österreich, dessen Kern die Burg und die Herrschaft Seefeld in Seefeld-Kadolz im heutigen Niederösterreich bildete. Hier galt das österreichische Recht. Der Name geht darauf zurück, dass sie als Lehen an die Burggrafen von Nürnberg verliehen waren, den späteren Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg.

Geschichte

Ursprünglich gehörten die Brandenburger Lehen zum Kammergut der österreichischen Landesfürsten. König Rudolf I. hatte sie jedoch im Jahr 1278 als Reichslehen an den Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg (Friedrich der Erber) vergeben, der ihm im Kampf gegen den "Böhmenkönig" Ottokar ein wichtiger Verbündeter gewesen war. Trotz intensiver Bemühungen, die auch im Privilegium maius zum Ausdruck kommen, gelang es Rudolfs Nachfahren als Herzöge von Österreich nicht, den reichsfreien Status dieser Gebiete zu beseitigen. Im Jahr 1363 bestimmte Kaiser Karl IV. ausdrücklich, dass die Burggrafen von Nürnberg alle ihre Lehen in Österreich nur von den römischen Kaisern und Königen empfangen müssten. Erst im Jahr 1779 kamen sie endgültig unter die landesfürstliche Herrschaft der Habsburger.

Schloss Seefeld als Ort für politische Begegnungen

Im Spätmittelalter war Schloss Seefeld mehrmals Schauplatz der Belehnung von Herzögen von Österreich durch römisch-deutsche Könige bzw. Kaiser. Ursache dürfte die Sonderstellung des "Brandenburger Lehens" gewesen sein, das einerseits zum Herzogtum Österreich gehörte, andererseits aber Reichslehen war.[1]

In den Jahren 1396, 1405 und 1406 wurden in Seefeld Verträge zwischen den Herzögen von Österreich und dem Markgrafen Jobst von Mähren gegen König Wenzel IV. von Böhmen geschlossen bzw. verlängert.[5]

Literatur

  • Wilhelm Baum: Rudolf IV. der Stifter. Seine Welt und seine Zeit. Styria, Graz 1996, ISBN 3-222-12422-1, S. 67, 372 und 374
  • Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien 2001, S. 264

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Klaus Brandstätter: Das Privilegium maius und Herzog Friedrich IV.. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): Päpste, Privilegien und Provinzen. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für Werner Maleczek zum 65. Geburtstag. (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55) Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4, S. 49
  2. vgl. Wilhelm Baum: Rudolf IV. der Stifter, 1996, S. 372. Bei dieser Belehnung wurde auch eine Verlobung von Albrechts Sohn Rudolf mit Karls Tochter Katharina beschlossen.
  3. vgl. Wilhelm Baum: Rudolf IV. der Stifter, 1996, S. 374
  4. vgl. http://www.seefeld-kadolz.at/Historisches_ueber_Seefeld-Kadolz, eingesehen am 18. Juli 2017
  5. vgl. http://www.seefeld-kadolz.at/Historisches_ueber_Seefeld-Kadolz, eingesehen am 18. Juli 2017