Hartnid von Ort (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, nach 1142), auch Hartnit von Riegersburg, ursprünglich Hartnid von der Traisen, war ein im heutigen Bundesland Oberösterreich ansässiger Edelfreier[A 1]. Er wurde Mitte des 12. Jahrhunderts steirischer Ministeriale und gilt als Ahnherr der Familie von Ort.

Herkunft und Familie

Hartnid von Ort entstammte der im heutigen Bundesland Niederösterreich ansässigen Familie der Edlen von Traisen und Feistritz. Er war ein Cousin von Dietmar von Reidling († um / nach 1145).[1] Hartnid von Ort begründete die Familie der Herren von Ort und war der Schwiegervater von Richer von Riegersburg, dem Ahnherren der Wildonier.[2]

Leben

Der Edelfreie Hartnid von der Traisen wurde 1140 Ministeriale des steirischen Markgrafen Otakar (III.). Seit 1141 benannte er sich nach der im Traunsee gelegenen Burg Ort (heute Teil der Gemeinde Gmunden). Diese Burg dürfte er mit dem ihr zugehörigen Besitz durch Heirat erworben haben, sie war offensichtlich "freies Eigen". Seit 1142 benannte er sich auch nach der Feste Riegersburg (heute Teil der gleichnamigen Gemeinde in der südöstlichen Steiermark). Seine Nachfahren, die Herren von Ort konnten eine Doppelstellung aufbauen. Mit der Herrschaft Ort, die sie als "freies Eigen" besaßen, übten sie die Gerichtsrechte vom Ischlland bis ins Kremstal und Kremsmünster aus und bildeten so den westlichen Vorposten der Markgrafschaft Steier. Ihre im heutigen Bundesland Steiermark gelegenen Besitzungen die zu diesen zugehörigen Gerichtsrechte waren dagegen Lehen der steirische Markgrafen, des Erzstiftes Salzburg und des Hochstiftes Bamberg. 1191 übernahm die Familie im Herzogtum Steier das Marschallamt. 1262 starben sie aus und überlebten die letzten Edelfreien von Traisen-Feistritz um mehr als ein Jahrhundert.[1]

Literatur

  • Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 282
  2. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 284

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.