Richer von Eferding (* im 11. oder 12. Jahrhundert; † im 12. Jahrhundert, nach 1142), besser bekannt als Richer von Hengist, später auch Richer von Riegersburg war ein Ministeriale des steirischen Markgrafen Otakar (III.). Er gilt als Ahnherr der Familie der Wildonier.

Herkunft und Familie

Richer von Eferding, Sohn des gleichnamigen Ministerialen Richer, entstammte einer Ministerialenfamilie[A 1], die von Anfang an zu den Gefolgsleutem der späteren Markgrafen von Steier gehörte. Er war der Bruder von Gundaker (I.) von Steyr. Verheiratet war Richer von Eferding mit einer Tochter von Hartnid von Ort († nach 1142). Durch seine Ehe gelangte er in den Besitz der Riegersburg (heute Teil der im Bundesland Steiermark gelegenen gleichnamigen Gemeinde), nach welcher sich er und seine Söhne dann benannten.[1]

Die genaue Herkunft von Richer von Eferding und seinen Bruder Gundaker von Steyr ist bisher nicht eindeutig geklärt. In der neueren Forschung wird eine Abstammung von den edelfreien[A 2] Vögten von Brixen angenommen.[2]

Leben

Richer von Eferding hatte nach 1141 seinen Sitz auf dem Hengistberg südlich der Stadt Graz. Dabei handelte es sich um das frühere Zentrum der Mark an der (mittleren) Mur, mit dessen Kontrolle und Sicherung ihn der steirische Markgraf Otakar (III.). beauftragt hatte. Er oder seine Söhne erbauten, vermutlich an der Stelle der alten Hengistburg, auf dem Schlossberg von Wildon als neuen namengebenden Sitz die Burg Wildon.[1]

Literatur

  • Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 284
  2. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002. S. 26

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  2. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.