Eberhard (I.) von Kapellen beziehungsweise Capellen (* im 14. Jahrhundert, um 1318; † im 14. Jahrhundert, um / nach 1379)[A 1] entstammte dem "Steyregger" Familienzweig der Familie der Kapeller und war ein bedeutender Adliger im Herzogtum Österreich und Hauptmann "ob der Enns"[A 2].

Herkunft und Familie

Eberhard (IV.) von Kapellen, urkundlich genannt häufig zwischen 1325 und 1369, entstammte einer bedeutenden Ministerialenfamilie[A 3], die im heutigen Bundesland Oberösterreich ansässig war. Er war ein Enkel Ulrich (II.) von Kapellen († 1301) und Eberhard (II.) von Wallsee († 1325), beide Landrichter beziehungsweise Hauptleute "ob der Enns"[A 4], und einer der beiden Söhne von Jans (I.) von Kapellen († um 1357) aus dessen Ehe mit Kunigunde von Wallsee zu Linz († um / nach 1342). Ulrich (IV.) war der vermutlich jüngere Bruder von Ulrich (IV.) von Kapellen († um 1357).[1]

Ulrich (IV.) von Kapellen war mit mit Jeuta von Pottenstein verheiratet.[1] Aus dieser Ehe hatte er mehrere Kinder:

  • Peter von Kapellen
  • Stephan von Kapellen
  • Anna von Kapellen ∞ mit Reinprecht von Wallsee[A 5]
  • Wenzel von Kapellen

Leben

Eberhard (I.) von Kapellen wird erstmals 1325 gemeinsam mit seinem Vater Jans (I.) und seinem Bruder Ulrich (IV.) urkundlich genannt. Nach dem Tod seines Vaters verwalteten er und sein Bruder Ulrich (IV.) ihre Besitzungen gemeinsam.[2] Eberhard Eberhard (I.) nahm um 1352 am Kriegszug von Herzog Albrecht (II.) von Österreich († 1358) gegen die Reichsstadt Zürich teil, wofür ihm zunächst Teile der Herrschaft Peilstein und später Teile auf das herzogliche Haus im Ennstal verpfändet wurden.[3]

Er war um 1356 Hauptmann "zu Enns" und 1357- 1369 außerdem Pfleger[A 6] zu Schärding.

Nach sein Vater noch vor seinem Tod vom Abt des Stiftes Melk die Erlaubnis zur Errichtung einer Burgkapelle auf der Burg Mitterberg (heute Teil der Gemeinde Perg) mit einem eigenen Kaplan erwirkt hatte, kümmerte sich Eberhard (II.) nach dessen Tod um die Realisierung dieser Pläne. Das Verhältnis zu Stift Melk und seinen Äbten war auch in den Jahren danach recht gut. 1347 war er Schiedsrichter in einem Konflikt zwischen dem Stift und Reinbert von Schrattenbruck (heute Teil der Gemeinde Melk).[4]

Am 24. Februar 1352 stellte Eberhard (I.) von Kapellen Chadold (IV.) von Eckartsau, dem Schwiegersohn seines Bruders Ulrich (IV.), und Ulrich von Kranichberg, einem Verwandten von dessen Ehefrau Margaretha, einen Schadlosbrief aus, nachdem sie für ihn bei einem Geschäft mit den Brüdern Eberhard und Wolfger von Dachsberg gebürgt hatten. Häufiger war jedoch er es, der mit seiner Ehefrau Jeuta, die Bürgschaften für Verwandte übernahm, oft bei jüdischen Geldverleihern.[5]

Literatur

  • Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 72
  2. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 123
  3. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 125f.
  4. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 121 und S. 124
  5. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 124

Anmerkungen

  1. Nach Hinweisen bei Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen, 2002, S. 123
  2. Der Landrichter ob der Enns gilt als ein Vorläufer der späteren Landeshauptleute des Bundeslandes Oberösterreich.
  3. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  4. Der Landrichter ob der Enns gilt als ein Vorläufer der späteren Landeshauptleute des Bundeslandes Oberösterreich.
  5. Nach Max Doblinger war Reinprecht von Wallsee († 1422) mit einer Anna von Kapellen verheiratet, wobei es bei ihm aber eine Tochter von Eberhard (II.) von Kapellen aus dessen Ehe mit Anna von Tybein (Duino) ist. Vgl. Max Doblinger: Die Herren von Walsee, 1906, S. 74
  6. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen, Orte und Herrschaften etc. bedeutet die Verwaltung von diesen. Der "Pfleger" war für diese zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Eberhard I. von Kapellen behandelt.
Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit).