Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft 1933/34

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Die Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft 1933/34 war die Zweite in der Geschichte des Österreichischen Eishockeyverbandes (OeEHV).

Eishockey in Österreich bis 1938
Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft
1932/33   -   1933/34   -   1934/35
Spieltyp: Scheibe
Austragungsort: Kärnten,Steiermark,OÖ,Salzburg,Tirol
Dauer: 28.12.1933 bis 29.01.1934
Veranstalter: Österreichischer Eishockeyverband, Wien
Teilnehmeranzahl: 10
Meister: Klagenfurter Athletiksport Club
Vizemeister: Innsbrucker Eislauf Verein
Hinweise:
  • Für das Eishockey nach 1938 siehe den betreffenden Artikel Eishockey in der Wikipedia.
Hinweis: Eventuell können aufgrund unterschiedlicher Quellen für die Zeit bis 1938 die in diesem Projekt hier meistens sehr detailliert recherchierten Angaben von den oft deutlich allgemeineren Angaben in der Wikipedia etwas abweichen.
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Geschichte

  • In der Provinz-Meisterschaft spielen drei Vereine in der 1. Klasse. In der Klasse 2, Gruppe Ost, sind fünf Mannschaften vertreten, davon eine Reserve-Mannschaft der 1. Klasse. Die Gruppe West der 2. Klasse hat zwei Vereine.



Provinz-Meisterschaft 1933/34

  • Provinz-Meister 1933/34 wird dieses Mal der Klagenfurter Athletiksport Club (KAC). In der Gruppe Ost siegt wieder der Sportclub Kastner & Oehler und in der Gruppe West kann sich dieses mal der Salzburger ETC durchsetzen.


Sieger 1. Klasse: Klagenfurter Athletiksport Club
Sieger 2. Klasse Ost: Sport- und Kunstverein Kastner & Oehler
Sieger 2. Klasse West: Salzburger Eislauf- und Tennisclub


Teilnehmer

Verein Bemerkungen
Deutscher Sportverein Leoben (Leoben) Steiermark
Deutscher Sportverein Leoben II (Leoben) Steiermark
Eislaufverein Gmunden (EV Gmunden) Oberösterreich
Grazer Athletiksport Club (GAC) Steiermark
Innsbrucker Eislauf Verein (IEV) Tirol
Klagenfurter Athletiksport Club (KAC) Kärnten
Salzburger Eislauf- und Tennisclub (Salzburger ETC) Salzburg
Sportclub Kapfenberg (Kapfenberg) Steiermark
Sport- und Kunstverein Kastner & Oehler (Kastner & Oehler) Steiermark
Wintersportverein Mariazell (Mariazell) Steiermark
  • Der Linzer BC zieht seine Meldung in der 2. Klasse West zur Meisterschaft mit Schreiben vom 2. Jänner 1934 zurück.

Provinz-Meisterschaft 1. Klasse

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
28. Dezember 1933 Innsbruck IEV - Leoben M 1:0(1-0,0-0,0-0) 500 s.u.
31. Dezember 1933 Klagenfurt KAC - Leoben M 3:2(0-1,1-1,2-0) 600 .s.u.
06. Jänner 1934 Leoben IEV - Leoben M 1:1(0-1,1-0,0-0) 1000 s.u.
09. Jänner 1934 Klagenfurt KAC - IEV M 4:1(2-1,0-0,2-0) s.u.
12. Jänner 1934 Leoben KAC - Leoben M 1:2(0-1,0-1,1-0). s.u.
15. Jänner 1934 Innsbruck KAC - IEV M 1:1(0-0,1-1,0-0) s.u.



Spiel 28. Dezember 1933 IEV - Leoben M-Spiel

  • Schiedsrichter: Erich Loria, Wien
  • Team Leoben: Tor: Witthoff, Verteidiger. H. Zahlbruckner, Kolprath, 1. Sturm: Willi Seidler, Emil Seidler, Spanuth, 2. Sturm: E. Zahlbruckner, Eicher, Dr. Schneider,
  • Team IEV: Tor: Otto Amenth, Verteidiger: Dr. Waritsch, Schmid2, 1. Sturm: Schmid1, Schmid3, Goldsteiner, 2. Sturm: Gaßler, Danner, Schmid4,
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen IEV und Leoben endete 1:0(1-0,0-0,0-0). Den ersten Angriff starten die Leobener. Willi Seiler greift das Tor mit einem Fernschuss an, den Otto Amenth aber abwehren kann. Und auch der zweite Angriff der Gäste erfolgt durch den gleichen Spieler mit einem Sololauf. Der Schuss geht aber neben das Tor. Die Innsbrucker tauschen den Sturm aus und können dann auch verstärkt in den Angriff gehen. Hans Schmid2 kommt gut nach vorne, schießt aber am Tor vorbei. Willi Seiler startet den Gegenangriff, kann den Innsbrucker Torwart jedoch nicht überwinden. Beim folgenden Angriff der Innsbrucker kommt es vor deren Tor zu einem Gedränge. Ein Schuss von Danner bringt das 1:0 für Innsbruck. Kurze Zeit später kann auch Max Schmid sich zum gegnerischen Tor vorkämpfen, sein Schuss wird aber von Witthoff gehalten. Auch im zweiten Drittel wogt der Kampf beider Mannschaften hin und her. Beide Torleute werden stark geprüft, arbeiten aber fehlerlos. Willi Seidler macht ein schlimmeres Foul und muss den Platz für eine Minute verlassen. Trotz dieser Schwächung drücken die Leobener auf das Tor der Innsbrucker. Das Übergewicht der Leobener bleibt und wird durch die starken Angriffe der beiden Brüder Seidler sogar noch stärker. Amenth hat alle Hände voll zu tun. Bei einer groben Drängelei vor dem Innsbrucker Tor liegen fünf bis sechs Spieler am Boden und die Schlittschuhe blitzen in der Luft. Schläger wirbeln und das Innsbrucker Tor wird aus den Angeln gehoben. Es ist ein großes Glück für die Innsbrucker, dass es beim 0:0 bleibt. Auch im letzten Drittel versuchen die Leobener, den Ausgleich herzustellen. In der 4. Minute sieht man Schmid3 mit einem herrlichen Dribbling nach vorne gehen, er schießt aber dann knapp am Tor vorbei. Es ist schön für die Zuschauern, auch einmal einen schönen Spielzug zu sehen. Die Leobener versuchen es jetzt mit Weitschüssen. Das erleichtert den Innsbruckern, ihren Angriff zu verstärken. Aber auch jetzt fällt kein Treffer. Schmid2 bekommt eine Auszeit von einer Minute. Der Schiedsrichter verhängt noch einmal zwei Auszeiten. Er leitet das Spiel gerecht, geht aber gegen die Auswüchse nicht stark genug vor. Auch dieses Drittel bleibt torlos und so trennt man sich nach einem rasanten, aber harten Spiel mit 1:0. Die besten Spieler auf dem Eis waren Emil und Willi Seidler. In Scheibenführung und Schussvermögen lagen sie vor den Anderen. Die Innsbrucker waren nicht so gut, wie in den letzten Spielen. Die Ausnahme hiervon war Tormann Otto Amenth. Er verteidigte sein Tor ausgezeichnet und war die Ruhe selbst. In einem Kommentar wird das Spiel eine Hackerei mit wenig Technik und vielen Fouls über alle drei Drittel hinweg eingestuft.



Spiel 31. Dezember 1933 KAC - Leoben PM-Spiel

  • Schiedsrichter: Jahnke, Wien
  • Team KAC: Tor: Eichinger, Verteidiger: Hochmüller, Nusser, 1. Sturm: Willi Scheriau, Stertin, Egger, 2. Sturm: Raunegger, Eggenberger, Rascher,
  • Team Leoben: Tor: Witthoff, Verteidiger. H. Zahlbruckner, Kolprath, 1. Sturm: Willi Seidler, Emil Seidler, Spannuth, 2. Sturm: Mitis, E. Zahlbruckner, Dr. Schneider,
  • Das Spiel zwischen dem KAC und Leoben um die Provinzmeisterschaft endete 3:1(1-1,0-1,2-0). 600 Zuschauer waren zum Spiel gekommen. Das Eis war sehr weich und während des Spiels fiel Schnee, was die Führung der Scheibe sehr behinderte. Beim KAC war Hochmüller als Verteidiger eingesetzt. Er spielte aber zu schwach und wurde ab dem zweiten Drittel durch Eggenberger ersetzt. In der ersten Minute kommt es zu einem Gedränge vor dem Tor der Leobener. Egger kann dabei den Führungstreffer zum 1:0 für den KAC einschießen. In der 10. Minute gelingt Emil Seiler der Ausgleichstreffer für die Leobener zum 1:1, nachdem Hochmüller den Torschützen nicht richtig gedeckt hatte. Die Leobener spielen jetzt stärker und sind dem KAC ein gleichwertiger Gegner. In der ersten Minute des zweiten Drittels ist es dann Dr. Schneider, der für Leoben die Führung zum 1:2 erzielen kann. Schon kurze Zeit später kann Egger mehrere Gegner überspielen und den gegnerischen Torwart überwinden. Der Schiedsrichter erkennt dieses Tor aber nicht an. Durch den Wechsel von Eggenberger in die Verteidigung zu Beginn dieses Drittels ist die Verteidigung besser aufgestellt und die Klagenfurter können stärker aufspielen. Im letzten Drittel gelingt es Egger, das 2:2 einzuschießen. Einige Zeit später kann Stertin durchbrechen, die Scheibe geht beim Torschuss aber knapp an der Außenstange vorbei. Es kommt zu einem Strafbulli vor dem Tor der Leobener. Der KAC erkämpft sich die Scheibe und Stertin macht das Siegestor zum 3:2. Die Versuche der Leobener, den Ausgleich noch zu schaffen, bleiben ohne Erfolg.
Dem Bericht im SportTagblatt ist zu entnehmen, dass es sich um eines der unschönsten Spiele, die bisher in der Provinz stattgefunden haben, gehandelt hat. Es wurde mit großer Härte gespielt und deshalb gab es auch einige Zusammenstöße. Der Schiedsrichter war hier gefordert und griff ein. Das führte dann dazu, dass das Publikum gegen den Schiedsrichter eine drohende Stellung einnahm. Daraufhin wurde die Polizei um Hilfestellung gebeten und stellte die Ordnung wieder her.
Eine Kärntner Zeitung empfiehlt den Verantwortlichen des KAC in ihrem Kommentar, doch ihre Mannschaftsaufstellung noch einmal zu überdenken. Hochmüller ist nicht der geeignete Verteidiger und sollte Dauerhaft durch Eggenberger ersetzt werden. Der KAC verfügt über geeignete Spieler, um eine starke Mannschaft in die anstehenden Begegnungen zu schicken.



Spiel 06. Jänner 1934 IEV - Leoben PM-Spiel

  • Schiedsrichter: Aigner, Wien
  • Das Meisterschaftsspiel in Leoben zwischen dem IEV und Leoben endete 1:1(0-1,1-0,0-0).Im ersten Drittel konnte Emil Seidler Amenth im Tor der Innsbrucker überwinden und das Führungstor einschießen. Im zweiten Drittel gelang es Schmid3 mit einem seiner Weitschüsse, den Ausgleich zum 1:1 herzustellen. Im letzten Spielabschnitt wurde das Spiel schärfer. Beide Seiten versuchten, den Siegestreffer ins Tor zu bringen. Mehrere Zeitausschlüsse waren die Folge.


Spiel 09. Jänner 1934 KAC - Innsbrucker EV PM-Spiel

  • Schiedsrichter: Jahnke, Wien
  • Team KAC: Tor: Eichinger, Verteidiger: Eggenberger, Nusser, 1. Sturm: Stertin, Egger, Raunegger, 2. Sturm: Rascher, Scheriau, Plasch,
  • Team IEV: Tor: Otto Amenth, Verteidiger: Pfister, Josef Schmid, 1. Sturm: Hans Schmid, Dauner, Goldsteiner, 2. Sturm: Pupp, Max Schmid, Gaßler,
  • Das Spiel um die Provinzmeisterschaft des KAC gegen den IEV endete mit 4:1(2-1,0-0,2-0) Toren. Die Innsbrucker Mannschaft mit Ihrem hervorragendem Torwart Amenth wurden im Vorfeld als die Favoriten für dieses Spiel gesehen. Die Klagenfurter hingegen wurden wegen ihrer nicht immer druckvollen Spielweise mehrfach kritisiert. Heute zeigten Sie dafür aber das beste Spiel der Saison. Der Kampfgeist war ausgezeichnet. Das Zusammenspiel klappte hervorragend, trotzdem Raunegger noch etwas kränkelte und Rascher eine Fingerverletzung hatte. Der KAC greift von Beginn an beherzt an. Eggenberger stürmt nach vorne und schafft Verwirrung vor dem gegnerischen Tor. Der Innsbrucker Spieler Danner kommt in Bedrängnis und der Puck geht ins eigene Tor. Bei einem Gegenangriff schafft Hans Schmid den Ausgleichstreffer für die Innsbrucker in der 3. Minute zum 1:1 unentschieden. Er wurde nicht richtig abgedeckt, kann einen Verteidiger umspielen und trifft neben der Stange ins Tor. Amenth kann zwei harte Schüsse abwehren, Raunegger kommt bei zwei guten Vorlagen von Egger und Stertin nur um Sekundenbruchteile zu spät und kann die Scheibe nicht ins Tor bringen. Dann aber kann sehen die Zuschauer einen schönen Weitschuss von Egger, der ins Tor geht und es steht 2:1 für den KAC. Im zweiten Drittel wird mit von beiden Mannschaften immer wieder stark angegriffen. Zum Ende des Drittels wird der IEV leicht überlegen. In der letzten Spielzeit geht Stertin sofort zu Beginn zum Angriff über und macht das 3:1 für den KAC. Beide Teams verstärken den Druck auf das gegnerische Tor. Dann aber können Stertin und Egger mit einer schönen Kombination das 4:1 einschießen. Dieses Ergebnis bleibt auch bis zum Schluss bestehen. Die Zuschauer hatten ein gutes Spiel gesehen. Der KAC führt jetzt mit 4 Punkten die Meisterschaft vor dem IEV mit 3 Punkten an.



Spiel 12. Jänner 1934 KAC - Leoben PM-Spiel

  • Schiedsrichter: Jahnke, Wien
  • Team KAC: Tor: Eichinger, Verteidiger: Eggenberger, Nusser, 1. Sturm: Stertin, Egger, Raunegger, 2. Sturm: Rascher, Willi Scheriau, Plasch,
  • Das Provinz-Meisterschaftsspiel in Leoben zwischen KAC und Leoben endete 1:2(0-1,0-1,1-0).



Spiel 15. Jänner 1934 IEV - KAC M-Spiel

  • Schiedsrichter: Hans Aigner, Wien
  • Team IEV: Tor: Otto Amenth, Verteidiger: Dr. Waritsch, Schmid2, 1. Sturm: Schmid1, Danner, Fritz Goldsteiner, 2. Sturm: Gaßler, Schmid3, Pupp,
  • Team KAC:
  • Das Meisterschaftspiel in Innsbruck zwischen IEV und KAC endete 1:1(1-0,0-1,0-0) vor 1500 Zuschauern. Die Spieler des KAC Reinhold Egger und Scheriau zeigten besonders ein präzises Schussvermögen auf weite Entfernungen. Torwart Eichinger hat durch seine gute Leistung sicherlich einen entscheidenden Anteil am guten Ergebnis seiner Mannschaft. Ein Nachteil der Innsbrucker war sicherlich, das Otto Amenth beim Vortraining eine nicht ungefährliche Augenverletzung davon trug. Erst war sein Einsatz in Frage gestellt, beim Spiel dann aber sicher hinderlich. Das erste Drittel begann mit mäßigem Tempo. In der 3. Minute geht Schmid3 nach vorn und prüft Eichberger im Tor des KAC mit einem scharfen Schuss. Sofort darauf muss Amenth zwei scharfe Schüsse des KAC abwehren. Die Angriffe wechseln sich ab. Das Spiel ist hart, aber nicht unfair. Amenth muss überwiegend Weitschüsse halten, die aber scharf und placiert abgegeben werden. Die Innsbrucker arbeiten sich immer bis ans gegnerische Tor vor, haben gute Chancen, verwerten diese aber nicht. Eine volle Minute lang müssen die Gäste wegen Herausstellungen in Unterzahl agieren, weil Plasch und Scheriau ein Foul begangen hatten. Die Innsbrucker können diesen Vorteil aber nicht nutzen. In die erste Drittelpause geht es 0:0. Die Klagenfurter Zuschauer wollen Tore sehen und feuern ihre Mannschaft an. In der 3. Minute kann Reinhold Egger dann den Führungstreffer für den KAC erzielen. Es war ein Fernschuss von ihm und niemand dachte, dass die Scheibe dem Torwart vom IEV gefährlich werden könnte. Otto Amenth fängt den Schuss mit der Hand sicher ab, aber plötzlich liegt die Scheibe im Kasten und es heißt Tor. Schmid2 hält es nicht mehr auf seinem Posten. Mit einem schönen Sololauf geht er nach vorne, die Scheibe prallt aber am Schienbeinschoner von Eichinger ab. Danner geht mit einem Solodribbling nach vorne, wird aber unfair von Eggenberger gestoppt. Der erhält eine Strafzeit von einer Minute. In der 10 Minute kann dann Danner den Ausgleich zum 1:1 erzielen. Es war ein scharfer Weitschuss aus dem mittleren Drittel, der auch die Zuschauer begeistert. Weiterhin greifen beide Mannschaften stark an, um einen Siegertreffer zu erzielen. Im letzten Drittel stürmen die Innsbrucker weiter nach vorn. Nach einiger Zeit setzen die Klagenfurter dagegen und machen ihrerseits Druck auf den Gegner. Das Publikum unterstützt die Aktionen mit viel Beifall. Schwerpunkt des Spiels der Klagenfurter bleibt aber die Verteidigung. Schließlich sind sie Provinzmeister, wenn sie das Unentschieden halten können. Dann gibt der Schiedsrichter wegen Zeitspiels einen 3-Meter-Strafbully vor dem Tor des KAC. Die Scheibe geht aber wieder mal knapp am Tor von Eichinger vorbei. Die Angriffe der Innsbrucker bleiben auch in der restlichen Spielzeit ohne Torerfolg und so ist der KAC mit dem Abpfiff Provinzmeister 1934 im Eishockey.

Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 Klagenfurter Athletiksport Club 4 2 1 1 9:6 5 Provinz-Meister 1933/34
2 Innsbrucker Eislauf Verein 4 1 2 1 4:6 4
3 Deutscher Sportverein Leoben 4 1 1 2 5:6 3

Provinz-Meisterschaft 2. Klasse Ost

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
06. Jänner 1934 Mariazell Kastner & Oehler - Mariazell M 2:2(0-0,1-1,1-1) s.u.
07. Jänner 1934 Kapfenberg Kastner & Oehler - Kapfenberg M 3:1(1-1,1-0,1-0) s.u.
14. Jänner 1934 Graz Grazer AC - Leoben II M 6:0 s.u.
14. Jänner 1934 Kapfenberg Mariazell - Kapfenberg M 5:1
1934 ? Mariazell - Grazer AC M (0:5)
14. Jänner 1934 Leoben Mariazell - Leoben II M 3:0
17. Jänner 1934 Graz, Kastner & Oehler - Leoben II M 6:0(2:2) s.u.
28. Jänner 1934 Kapfenberg Grazer AC - Kapfenberg M 4:1
29. Jänner 1934 Graz, Kastner & Oehler - Grazer AK M 3:0(3-0,0-0,0-0) s.u.
Anmerkung zu den Spielen:Das Spiel am 14. Jänner 1934 ist in der Beglaubigung irrtümlich mit dem GAK ausgewiesen und nicht mit Leoben II. Das Spiel zwischen Mariazell und GAK muss mit 5:0 geendet haben, da alle anderen Ergebnisse beglaubigt wurden und dieses die Differenz der Tore bei Mariazell ist.



Spiel 06. Jänner 1934 Kastner & Oehler - Mariazell M-Spiel

  • Schiedsrichter:
  • Das Meisterschaftsspiel in Mariazell zwischen Kastner & Oehler gegen Mariazell endet 2:2(0-0,1-1,1-1). Die beiden Tore für die Firmenmannschaft schoss der neu von Leoben gekommene Spieler Tasner. Der Verband beglaubigte das Spiel für den GAC.


Spiel 07. Jänner 1934 Kastner & Oehler - Kapfenberg M-Spiel

  • Schiedsrichter:
  • Das Meisterschaftsspiel in Kapfenberg zwischen Kastener & Oehler und Kapfenberg endet 3:1(1-1,1-0,1-0). Alle drei Tore für die Firmenmannschaft schoss der neu von Leoben gekommene Spieler Tasner.


Spiel 14. Jänner 1934 Grazer AC - Leoben II M-Spiel

  • Schiedsrichter:
  • Das Meisterschaftsspiel in Graz zwischen GAC und Leoben II wurde mit 6:0 strafbeglaubigt.[1]


Spiel 17. Jänner 1934 Kastner & Oehler - Leoben II M-Spiel

  • Schiedsrichter:
  • Das Meisterschaftsspiel in Graz zwischen Kastner & Oehler und Leoben II wurde mit 6:0 strafbeglaubigt. Das ursprüngliche Spiel hatte 2:2 geendet.[2]


Spiel 29. Jänner Kastner & Oehler - Grazer AC M-Spiel

  • Schiedsrichter:
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen Kastner & Oehler und dem Grazer AC ging 3:0(3-0,0-0,0-0) aus. mit diesem Sieg wurde er auch Meister der 2. Klasse Gruppe Ost. Kastner & Oehler hat 7 Punkte, während der Grazer AK 6 Punkte erspielt hat und damit Zweiter wurde.


Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 Sport- und Kunstverein Kastner & Oehler 4 3 1 0 14:3 7 Gruppensieger
2 Grazer Athletiksport Club 4 3 0 1 13:4 6
3 Wintersportverein Mariazell 4 2 1 1 10:8 5
4 Sportclub Kapfenberg 3 0 0 3 3:12 0
5 Deutscher Sportverein Leoben II 3 0 0 3 2:15 0

Provinz-Meisterschaft 2. Klasse West

Eishockeyspiele

Datum Spielort Mannschaften Art Ergebnis Zuschauer Bemerkungen
31. Dezember 1933 Salzburg Salzburger ETC - Gmunden M 5:1(1-1,1-0,3-0) s.u.


Spiel 31. Dezember 1933 Salzburg - Gmunden M-Spiel

  • Schiedsrichter: Karl Oerdögh, Wien
  • Das Meisterschaftsspiel zwischen Salzburg und Gmunden endet 5:1(1-1,1-0,3-0). Bereits kurz nach der Freigabe der Scheibe im ersten Drittel kann Hager nach Zuspiel von Brugger den ersten Treffer erzielen. Doch bereits einige Minuten später kann Födinger den Ausgleichstreffer landen. Im zweiten Drittel wurde Salzburg stärker. In der 9. Minute kann Brugger nach einer Vorlage von Engerths wieder ein Tor zur Führung einschießen. Im letzten Drittel drückt Gmunden noch stärker auf den Ausgleich. Summersberger kann jedoch für die Salzburger zwei Tore in kurzer Folg erzielen. Hager stellt dann mit seinem Tor das Endergebnis von 5:1 für Salzburg her.

Tabelle

Platz Mannschaft Spiele gew. unent. verl. Tore Punkte Bemerkungen
1 Salzburger Eislauf- und Tennisclub 1 1 0 0 5:1 2 Gruppensieger
2 Eislaufverein Gmunden 1 0 0 1 1:5 0



Vorschriften der Provinz-Meisterschaft

Ausschreibung der Provinz-Meisterschaft 1933/34

In der Vorstandssitzung des OeEHV am 09. November 1933 werden die Ausschreibungen der Meisterschaft und die Durchführungsbestimmungen beschlossen. Die Ausschreibung für die Provinz-Meisterschaft beinhaltet hierbei die §§ 25 bis 38 der Gesamtausschreibung. Die Ausschreibung des Vorjahres wird übernommen und nur die § 26(2), 31(1),(5),(6) und § 35(3) erhalten eine Änderung. Die Änderung sind nachstehend vorgenommen worden.[3]

§ 25 Teilnehmer
An der Provinz-Meisterschaft können alle Verbandsvereine teilnahmen, die ihre Tätigkeit in den Bundesländern , mit Ausnahme von Wien und Niederösterreich, ausüben. Der Vorstand des OeEHV ist jedoch berechtigt, eine Mannschaft ohne Angabe von Gründen zur Meisterschaft nicht zuzulassen. Diese Maßnahme wird er besonders dann zu treffen haben, falls ein Verein sportlich noch schwach ist und falls eine zu große Zahl von Teilnehmern die Austragung der Meisterschaft erschwert. Die teilnahmeberechtigten Vereine können sich in der Klasse, in der sie eingereiht werden, mit einer Mannschaft am Bewerbe beteiligen und sind verpflichtet ihre spielstärkste Mannschaft antreten zu lassen.


§ 26 Austragungsart und Wertung
Die teilnehmenden Mannschaften werden vom Verbandsvorstande in zwei Klassen eingeteilt:
-in die 1. Klasse, und
-in die 2. Klasse.
Gegen diese Einteilung gibt es keinen Einspruch.
Die 1. Klasse besteht aus 3 Vereinen. Der Verbandsvorstand kann diese Zahl aus Gründen sportlicher Erfordernis auf Fünf erhöhen.
Die 2. Klasse besteht aus den übrigen Vereinen, sowie aus etwaigen Reservemannschaften der in der 1. Klasse eingeteilten Vereine, die in zwei separate Gruppen geteilt werden, in eine Ostgruppe und eine Westgruppe. Die Mannschaften jeder dieser beiden Gruppen spielen einmal gegen jede andere ihrer Gruppe. Die Gruppensieger spielen gegeneinander um den Sieg in der 2. Klasse (siehe § 28). Der Sieger der 2. Klasse hat das Recht den Letztplacierten der 1. Klasse herauszufordern (siehe § 29) und steigt im Falle eines Sieges im Herausforderungskampf in die 1. Klasse auf, sein Gegner in die 2. Klasse ab. Sollte eine der teilnehmenden Reserve-Mannschaften Gruppensieger werden, so gehen ihre Rechte für die Spiele nach §§ 28 und 29 auf die nächstplacierte Mannschaft, die keine Reserve-Mannschaft ist, über.
Die Wertung der Spiele erfolgt in der Weise, dass ein Sieg mit zwei Punkten für den Sieger und ein unentschiedenes Spiel mit einem Punkt für jede Partei gewertet wird; der Unterlegene erhält keinen Punkt. Sieger in der 1. Klasse und in den einzelnen Gruppen der 2. Klasse ist jene Mannschaft, die die meisten Punkte erzielt hat. Haben zwei oder mehrere Mannschaften der 1. Klasse oder einer Gruppe der 2. Klasse die gleiche Punkteanzahl, entscheidet das bessere Torverhältnis. Das Torverhältnis wird ermittelt, indem man die Summe der erzielten Tore durch die Summe der erhaltenen Tore dividiert. Der höhere Quotient gilt als besseres Torverhältnis und ist in diesem Sinne für die Reihenfolge maßgebend. Für den Fall, dass sich bei Ermittlung des Torverhältnisses für zwei oder mehrere Mannschaften ein unendlicher Bruch, die Zahl Null oder wieder Gleichheit ergeben sollte, wird die Reihenfolge durch das bessere Subtraktionsergebnis in der Weise bestimmt, dass die erhaltenen Tore von den erzielten abgezogen werden.


§ 27 Meistertitel, Sieger, Ehrenzeichen, Herausforderungsrecht
Der in der 1. Klasse bei Endstand der Meisterschaft an erster Stelle placierte Verein erhält den Titel "Provinz-Meister 19.." und 10 Ehrenzeichen. Der Verein ist berechtigt, weitere Ehrenzeichen gegen Ersatz der Kosten vom Verbande anzusprechen, wenn mit diesen Ehrenzeichen nicht alle Spieler beteilt werden konnten, die mindestens an der Hälfte der Meisterschaftsspiele teilgenommen haben, um auch diese Spieler mit Ehrenzeichen geben zu können. Gewinnt der Provinz-Meister die Meisterschaft von Österreich, unterbleibt die Ausgabe der Ehrenzeichen für die Provinz-Mannschaft.
Der Provinzmeister ist ferner berechtigt, den Wiener Meister um die Meisterschaft von Österreich innerhalb von acht Tagen, nachdem sein Sieg i n der Provinz-Meisterschaft feststeht, herauszufordern (siehe Bestimmungen für die Meisterschaft von Österreich).
Der in der 2. Klasse als Sieger aus dem Entscheidungskampf der Gruppensieger der Ost- und West-Gruppe verbleibende Verein erhält den Titel "Sieger der 2. Klasse 19..", sowie das Recht den Letztplacierten der 1. Klasse herauszufordern (siehe § 29).


§ 28 Entscheidungskampf um den Sieg in der II. Klasse
Die beiden in der Ostgruppe und in der Westgruppe der 2. Klasse siegreich gebliebenen Vereine tragen gegeneinander einen Entscheidungskampf um den Sie in der 2. Klasse aus. Bewerben sich beide Vereine um die Durchführung des Spieles, finden zwei Spiele statt, wobei jeweils einmal jeder Verein der durchführende ist; die Reihenfolge der beiden Spiele wird vom Verbande durch das Los ermittelt; die Resultate beider Spiele werden addiert und die Addition ergibt das Endergebnis. Ist dieses Endergebnis unentschieden, muss noch ein weiteres Endspiel ausgetragen werden. Bewerben sich beide Vereine um die Durchführung dieses Spieles, wird der Durchführende vom Verbande durch das Los bestimmt. Bewirbt sich nur ein Verein um das Spiel, findet nur ein Spiel um die Entscheidung statt, bei dem der Bewerbende der Durchführende ist. Endet dieses Spiel trotz der vorgesehenen Nachspiele unentschieden, muss es wiederholt werden; der Verein, der im unentschieden gebliebenen Spiele nicht der Durchführende war, erhält, falls er sich darum bewirbt, das Durchführungsrecht für das Wiederholungsspiel. Bewirbt sich kein Verein um die Durchführung des Entscheidungskampfes, entfällt dieser und es gibt sodann im laufenden Jahre keinen Sieger der 2. Klasse.
Der durchführende Verein hat die Rechte und Pflichten der Platzwahl, ist verpflichtet beim Verbande um Bestimmung eines Schiedsrichters anzusuchen und ist verpflichtet, seinem Gegner einen Betrag von S 250,-- als Reiseentschädigung auszufolgen.
Der Sieger erhält den Titel "Sieger der 2. Klasse 19..", sowie das Herausforderungsrecht (siehe § 29).
§ 29 Klassenwechsel, Herausforderung zwischen 1. und 2. Klasse
Acht Tage nach dem Entscheidungsspiel um den Sieg in der 2. Klasse bleibt dem Sieger der 2. Klasse das Recht gewahrt, den Letztplacierten der 1. Klasse zu einem Qualifikationskampf herauszufordern. Im Falle seines Sieges in diesem Spiele steigt er in die 1. Klasse auf, der Besiegte in die 2. Klasse ab. Die Herausforderung hat innerhalb dieser acht Tage in Form eines eingeschriebenen Briefes an den Verband zu erfolgen, der den Herausgeforderten verständigt und nach Anfrage beim Herausgeforderten den Spieltermin festsetzt. Der Herausgeforderte hat in drei Tagen die Herausforderung anzunehmen. Nimmt er diese nicht an, hat er kampflos in die 2. Klasse abzusteigen, der Sieger der 2. Klasse steigt kampflos in die 1. Klasse auf. Es findet bei dieser Herausforderung nur ein Spiel statt und in diesem hat der erstklassige Verein die Rechte und Pflichten der Platzwahl, die jedoch auf seinen Wunsch hin auf den zweitklassigen Verein übergehen. Der die Platzwahl ausübende Verein ist verpflichtet, seinem Gegner freien Aufenthalt und die Fahrtkosten für 10 Mann, bei Entfernungen unter 200 km Personenzug, über 200 km Schnellzug, zu bieten, wobei die Summe der Fahrtkosten mit höchsten S 250 begrenzt sind.
Endet das Herausforderungsspiel trotz der in den Regeln vorgesehenen Nachspiele unentschieden, gilt die Herausforderung als missglückt und er Klassenwechsel unterbleibt.
§ 30 Nennung
Alljährlich wird vom Verbandsvorstand die Nennungsfrist bestimmt, den Termin, bis zu dem jeder Verein die Teilnahme seiner Mannschaft dem Verbande anzeigen muss. Gleichzeitig wird ein Nenngeld bestimmt, das jeder Nennung beigefügt sein muss. Die Nennung der erstklassigen Vereine gilt automatisch auch für die Meisterschaft von Österreich.


§31 Platzwahl, Entschädigungen
Das Recht der Platzwahl wird wie folgt bestimmt:
a) in der 1. Klasse haben für das erste Spiel diejenigen Vereine das Platzwahlrecht, die im Vorjahre das Platzwahlrecht beim zweiten Spiel hatten und umgekehrt; sollte die Teilnehmerzahl gegenüber dem Vorjahre erhöht werden (§ 26 (2)), so wird das Platzwahlrecht für einen neu hinzugekommenen Verein im ersten Jahr seiner Teilnahme vom Verbande bestimmt.
b) in der 2. Klasse wird das Platzwahlrecht vom Verbande durch das Los bestimmt; es ist den Vereinen gestattet, im gegenseitigen Einvernehmen das Platzwahlrecht zu tauschen, was aber dem Verbande von beiden Vereinen vor Austragung des Spieles gemeldet werden muss; bezüglich der Platzwahl beim Entscheidungsspiel der zweiten Klasse und beim Klassenwechsel-Herausforderungsspiel sind die Bestimmungen in den §§ 28 und 29 festgelegt.
Der platzwahlberechtigte Verein hat das Recht den Platz und die Tageszeit des Spieles festzusetzen, hat sich aber bezüglich der Terminfestsetzung an die vom Verbande erlassenen Vorschriften zu halten.
Der platzwahlberechtigte Verein ist verpflichtet das Spiel in der vom Verbande vorgeschriebenen Form vor der Austragung beim Verbande anzumelden und bestimmungsgemäß um die Bereitstellung des Schiedsrichters Sorge zu tragen. Er hat einen spielfähigen Platz beizustellen, der Gastmannschaft und dem Schiedsrichter geeignete Räume zum Umkleiden und Aufbewahren ihrer Sachen zur Verfügung zu stellen; er gilt als Gastgeber. Er hat zu sorgen, dass die Spieler und Begleitpersonen des Gastvereines, im Ganzen jedoch höchstens 15 Personen, freien Eintritt zum Wettspiel genießen.
Der die Platzwahl ausübende Verein hat die Pflicht folgenden Leistungen nachzukommen:
In der 1. Klasse hat er der Gastmannschaft einen Betrag von S 350,-- als Reiseentschädigung zu vergüten.
In der 2. Klasse hat der platzwahlberechtigte Verein dem reisenden Gegner die Fahrtkosten für 10 Mann Personenzug, bei Entfernungen über 200 km überdies die Differenz von Personenzug auf Schnellzug für die Hinreise, in der Gesamtsumme jedoch höchstens S 250,-- zu vergüten; er muss der Gastmannschaft in dem Austragungsort tagsüber einen geheizten Raum zur Verfügung stellen, in dem sich die Spieler niedersetzen und ihre Gepäckstücke sicher aufbewahren können. Werden auf einer Wettspielreise mehrere Meisterschaftsspiele ausgetragen, so sind die Fahrtkosten dieser Reise von den zu deren Vergütung verpflichteten Vereine zu gleichen Teilen zu tragen.
Unter freiem Aufenthalt versteht sich das kostenlose Wohnen in einem bürgerlichen Hotel oder Gasthof ohne Bettbenützung, ferner kostenlose Verabreichung von Frühstück, Mittagessen und Nachtmahl, beides in der für den Aufenthalt notwendigen Zeit. Eine Mannschaft ist berechtigt, falls sie mindestens sechs Schnellzugstunden zu reisen hat und am Tag des Wettspieles keine entsprechende Verbindung benützen kann - zur Nachtreise auf der Hinfahrt kann keine Mannschaft verhalten werden - , am Vorabend des Wettspieles einzutreffen und ein Nachtmahl zu verlangen. Findet das Spiel nach Sonnenuntergang statt, hat die Gastmannschaft das Recht des freien Aufenthaltes bis zum Morgen des nächsten Tages (mit Frühstück). Ein Verlangen nach einer Barentschädigung für vorzeitige Abreise ist unstatthaft.
Unter Fahrtkosten verstehen sich die Kosten der Fahrkarten III. Klasse Eisenbahn vom Sitz des reisenden Vereines zu einem anderen Austragungsort auf der kürzesten Strecke bei gemeinsamer Reise der gesamten Mannschaft unter Benützung der günstigsten erreichbaren Ermäßigung (Wintersportkarten, Gesellschaftsreise-Begünstigungen, Sonn- und Feiertagsrückfahrkarten, falls das Spiel an einem derartigen Tag stattfindet u.dgl.), sowohl für die Hin- und auch für die Rückfahrt.
§ 32 Wettspieltermine, Verständigung des Gegners, Absagen
Der Verband setzt Endtermine fest, bis zu denen die einzelnen Runden der Meisterschaft ausgetragen werden müssen, und Ersatztermine für ohne Verschulden der Vereine, etwa durch Tauwetter, entfallenen Spiele. Die platzwahlberechtigten Vereine haben innerhalb von 10 Tagen nach Verlautbarung dieser Termine den Gegner zu verständigen, an welchem Tag, zu welcher Stunde und auf welchem Platz das Spiel angesetzt wird, damit die reisenden Vereine danach ihr Spielprogramm einrichten können. Die platzwahlberechtigten Vereine sind verpflichtet, ihren Gegnern weitgehendst entgegenzukommen, um deren internationales Programm nicht zu stören und es ihnen etwa zu ermögliche, auf einer Reise mehrere Spiele auszutragen. Der reisende Verein hat innerhalb zweier Tage die Kenntnisnahme des Termines zu bestätigen und daran einen etwaigen Wunsch wegen Verlegung des Termines (sieh vorhergehender Satz) anzuschließen, den der Platzwähler nach Möglichkeit nachkommen soll. Sofort nach endgültiger Festlegung des Termines hat die Anmeldung des Spieles beim Verband und die Besorgung eines Schiedsrichters vom Platzwähler zu erfolgen. Der Reisende Verein hat seinen Gegner längstens bis drei Tage vor dem Spiele zu verständigen, welchen Zug seine Mannschaft benützen wird.
Ein platzwahlberechtigter Verein hat das Recht, längstens sechs tage vor dem Spiel, ein Meisterschaftspiel abzusagen und damit dem Gegner kampflos die Punkte und den Sieg zu überlassen. Diese Absage hat in einem eingeschriebenen Brief an den Verband zu erfolgen und eine Abschrift des Briefes hat gleichzeitig an den Gegner abzugehen. Ein Verein darf ein Spiel nicht absagen, wenn er keine Platzwahl besitzt.
Ein platzwahlberechtigter Verein hat das Recht ein Spiel abzusagen, ohne dass er dadurch den Sieg und die Punkte verliert, wenn sein Platz durch Tauwetter oder durch einen kurze Zeit vorangegangenen, besonders starken Schneefall spielunfähig geworden ist. In diesem Fall wird das Wettspiel verschoben und der Platzwähler hat sofort den Ersatztermin in kurzmöglichster Zeit nach dem Termin des ausgefallenen Spieles anzusetzen. Der reisend Verein ist verpflichtet, dem Gegner eine Telefonstelle bekannt zu geben, an die eine Absage aus den vorerwähnten Elementargründen bis zu 1 Stunde vor Abgang des Zuges, mit dem die Mannschaft reist, gerichtet werden kann, und für die Entgegennahme der eventuellen Absage an dieser Stelle vorzusorgen. Ist aus technischen Gründen eine telefonische Absage unmöglich, so ist die Absage an die vorgenannte Stelle mittels Blitztelegramm bekannt zu geben, falls das Blitztelegramm aller Voraussicht nach den Gegner vor seiner Abreise erreicht.
Bei den Meisterschaftspielen der 2. Klasse ist auch dem Verein, der keine Platzwahl hat, längstens 5 Tage vor dem Spiel eine Absage gestattet, und damit dem Gegner kampflos die Punkte zu überlassen, wenn er durch besondere Gründe hierzu gezwungen wird. Die Absage hat in einem eingeschriebenen Brief an den Verband mit genauer Angabe der Gründe zu erfolgen und eine Abschrift des Briefes hat gleichzeitig an den Gegner abzugehen.
Absagen, die nach den oben angeführten Mindestterminen erfolgen, sind ungültig.


§ 33 Regeln, Schiedsrichter
Alle Spiele sind nach den Regeln und Vorschriften des Österreichischen Eishockeyverbandes auszutragen.
Die Schiedsrichter für die Meisterschaftsspiele der 1. Klasse werden vom Verbande (Schiedsrichterreferat) bestimmt. Die Anforderung beim Verband hat durch den Platzwähler, längstens 36 Stunden vor dem Spiele eintreffend, zu erfolgen. Für diese Spiele sind in erster Linie Verbandsschiedsrichter oder ausländische Schiedsrichter, die in der Liste der Internationalen Eishockeyliga eingetragen sind, zu bestimmen. Der Platzwahl ausübende Verein hat für die Fahrtkosten, wenn nötig Schnellzug, und den freien Aufenthalt des Schiedsrichters aufzukommen.
Dasselbe gilt auch für den Klassenwechsel-Herausforderungskampf.
Bei den Meisterschaftspielen der 2. Klasse haben sich die Gegner auf einen Schiedsrichter zu einigen. Der platzwahlberechtigte Verein schlägt gelegentlich seiner Verständigung über die Spielterminfestsetzung an den Gegner diesen drei Herren als Schiedsrichter vor, unter denen der Gegner einen wählen kann. Kann keine Einigung getroffen werden, ist wie bei Spielen der 1. Klasse beim Verband ein Schiedsrichter anzufordern. Der Schiedsrichter dieser Spiele braucht kein Verbandsschiedsrichter sein. Die beiden Vereine haben je zur Hälfte für die Kosten der Fahrt und des freien Aufenthaltes des Schiedsrichters jedenfalls aufzukommen. Das Schiedsrichterreferat des Verbandes ist von einer etwaigen Einigung auf einen Schiedsrichter von Seiten des Platzwählers zu verständigen. Die Verständigung des Schiedsrichters besorgt der Platzwähler.
Dasselbe gilt auch für Spiele um den Sieg in den 2. Klassen (§28). Bei allen Spielen hat der Schiedsrichter den Spielbericht in einen geschlossenen Umschlage der siegreich gebliebenen, bei unentschiedenen Spielen dem gastgebenden Verein zu übergeben, der ihn bei sonstiger Ordnungsstrafe längstens innerhalb dreier Tage eingeschrieben dem Verbande einzusenden hat.
Ist der entsendete bzw. bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen oder es erkrankt der amtierende plötzlich, ist das Spiel von einem anwesenden Verbandsschiedsrichter zu leiten bzw. weiter zu leiten. Ist ein solcher nicht anwesend, haben sich die Vereine auf einen nun vorzuschlagenden Herrn zu einigen; kommt keine Einigung zustande, entscheidet unter zwei (von jeder Partei einer) Vorgeschlagenen das Los. Für den Fall, als das Nichterscheinen des Schiedsrichters auf ein Verschulden des Platzwählers zurückzuführen ist, hat in Abänderung der vorstehenden Bestimmung der vom Gastverein vorgeschlagene Schiedsrichter zu amtieren; stellt sich dieses Verschulden des Platzwählers erst nach dem Wettspiel heraus, sind ihm unbeschadet vom Ausgang des Kampfes der Sieg und die Punkte abzuerkennen.
§ 34 Antreten einer Mannschaft, Tauwettereinbruch
Von der Pflicht zum Antreten kann sich eine Mannschaft durch rechtzeitige Absage unter Verzicht auf Sieg und Punkte befreien (Absagebestimmungen siehe § 32), mit Ausnahme der in der 1. Klasse nicht platzwahlberechtigten Mannschaft, fü die es keine Absage - es sei denn mit ausdrückliche Zustimmung des Verbandes und des Gegners - gibt. Das Nichtantreten einer Mannschaft, ohne erlaubte rechtzeitige Absage, zieht Punkteverlust nach sich, ferner ist der nicht angetretene Verein verpflichtet, nachweisbare und durch sein Nichtantreten unnütz gewordene Auslagen seines Gegners zu ersetzen, und endlich tritt automatisch eine strafweise Suspens ein, die vom 24. Dezember bis 7. Jänner des nächsten Verbandsjahres in Geltung tritt. Diese Folgen treten nur dann nicht ein, wenn das Nichtantreten durch ein besonderes Ereignis, etwa Zugunglück, Bahnstreik Volksaufstand oder einem anderen Fall höherer Gewalt, unvermeidbar war.
Ereignet sich der Fall, dass nach der abreise einer Mannschaft ein plötzliches Tauwetter oder ein plötzlicher Schneefall eintritt, durch die das Spiel nicht abgehalten werden kann, obwohl die Mannschaft ohne jemandes Verschulden am Austragungsort eingetroffen ist, hat das Spiel, wenn von Seiten beider Mannschaften möglich am nächsten Tag, sonst aber zu einem neuen Termin stattzufinden, der an Ort und Stelle sogleich zu vereinbaren ist. Die Kosten dieser Neuaustragung bzw. Verschiebung haben unbeschadet der Platzwahl beide Vereine zu gleichen Teilen zu tragen.
§ 35 Spielberechtigung
An allen Meisterschaftsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die beim Verbande ordnungsgemäß gemeldet sind. Österreichische Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Österreich ist nicht Bedingung, doch kann der Verband Ausländern die Spielberechtigung verweigern. Deshalb wird den Vereinen im eignen Interesse dringendst empfohlen, ausländische Spieler zeitgerecht anzumelden, um nicht durch eine allfällige Verweigerung der Spielberechtigung die vor dem Spiel ihnen nicht mehr zur Kenntnis gebracht werden kann, Punkteverlust zu erleiden. Spieler, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Bewilligung des Verbandes an Meisterschaftsspielen nicht teilnehmen. Die Aufstellung eines solchen Spielers sowie von Spielern, die nicht unfallversichert sind oder den vorgeschriebenen Nachweis der Herzuntersuchung nicht erbracht haben, zieht wohl Ordnungsstrafen, nicht aber Punkteverlust nach sich.
Hat ein Spieler für einen Verein an einem Meisterschaftspiel teilgenommen, darf er in der laufenden Meisterschaft für keinen anderen Verein tätig sein. Bei zu wiederholenden Spielen oder nachzutragenden Spielzeiten sind nur jene Spieler spielberechtigt, die bereits am Tage des zu wiederholenden oder nicht beendeten Spieles die Spielberechtigung für denselben Verein besaßen. Bei Austragung einer restlichen Spielzeit darf nur die Spielerzahl teilnehmen, die dem Verein beim seinerzeitigen Spielabbruch zur Verfügung stand. In einem Spiel der in der 2. Klasse spielenden Reserve-Mannschaften der erstklassigen Vereine dürfen 6 Spieler (Tormann, 2 Verteidiger, 3 Stürmer) der ersten Mannschaft nicht mitwirken; diese Spieler werden alljährlich vom Verband bestimmt und ihre Namen verlautbart.


§ 36 Beglaubigung von Wettspielen
§ 17 Beglaubigungen von Wettspielen
Die Beglaubigungen werden auf Grund der Spielberichte und eventuellen Mitteilungen vom MOBA-Ausschuß des Verbandes vorgenommen. Ordnungsgemäß durchgeführte Wettspiele werden nach dem erzielten Resultat und Torergebnis beglaubigt. Nicht mit dem erzielten Resultat und Torergebnis und bei Nichtabhaltung eines Spieles durch Verschulden eines Gegners oder beider Gegner sind besonders die Spiele in folgenden Fällen zu beglaubigen:
a) Ein Verein tritt nicht an: Resultat 6:0 für den Gegner.
b) Der platzwählende Verein hält den Spieltermin nicht ein: Resultat 6:0 für den Gegner.
c) Eine Mannschaft tritt ab oder das Spiel wird aus Verschulden einer Mannschaft abgebrochen: Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb von acht Tagen nach dem Spiel verlangt.
d) Beide Mannschaften treten ab oder das Spiel wird aus Verschulden beider Mannschaften abgebrochen: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
e) Erstrebung unerlaubter Vorteile (durch Aufstellung unberechtigter Spieler): Resultat 6:0 für den Gegner, falls dieser nicht die Beglaubigung mit dem tatsächlich erzielten Torverhältnis innerhalb acht Tagen nach dem Spiel verlangt. Bei beiderseitigem Verschulden: Resultat 0:6 gegen jeden Verein.
f) Ein oder beide Vereine sind disqualifiziert oder suspendiert: Resultat 0:6 gegen den disqualifizierten oder suspendierten Verein, selbst für den Fall, als an dem ursprünglich angesetzten Termin nicht gespielt werden konnte (Wetterhindernis, Verlegung im Einvernehmen mit dem Gegner, Schneefall usw.).
g) Ein platzwählender Verein verschuldet das Nichterscheinen des Schiedsrichters, ohne es dem Gegner vor dem Spiel zu bekennen(siehe § 9, vorletzter Absatz): Resultat 0:6 für den Gegner.
h) Ein Verein scheidet aus der Meisterschaft aus:
1. Vor Austragung der Hälfte seiner Spiele sind alle von ihm erzielten Ergebnisse zu streichen.
2. Nach Austragung von mindestens der Hälfte seiner Meisterschaftsspiele werden alle von ihm noch nicht ausgetragenen Spiele mit dem Resultat 0:6 für den Gegner beglaubigt.
Wird jedoch durch eine Strafbeglaubigung nach den obenstehenden Bestimmungen die Festsetzung des Meisters, des Aufsteigenden oder des Absteigenden beeinflusst, kann der Verband das betreffende Spiel noch einmal ansetzten, wenn es ich um das Ausscheiden eines Vereines aus der Meisterschaft nicht handelt. Tritt ein Verein zu dieser Neuansetzung eines Spieles nicht an, ist er von der Meisterschaft auszuschließen und verliert seine Klasseneinteilung.
Liegen Fälle höherer Gewalt in Fällen vor, die zu einer Strafbeglaubigung führen sollten, ist von einer Strafbeglaubigung abzusehen und der Sachlage gereches Urteil zu fällen. Ein Gleiches gilt auch für den Fall, als ein Schuldtragender nicht festgestellt werden kann.
§ 37 Rücktritt von der Meisterschaft
Tritt ein Verein von der Meisterschaft vorzeitig zurück, werden seine Spiele nach § 36 beglaubigt. Kann als Ursache des Ausscheidens nicht höhere Gewalt nachgewiesen werden, verliert ein vorzeitig ausscheidender erstklassiger Verein oder ein Verein der 1. Klasse seine Zugehörigkeit zur 1. Klasse unbeschadet seiner Placierung, ein Verein der 2. Klasse wird für die Dauer eines Jahres von der Teilnahme an der Meisterschaft ausgeschlossen.
§ 39 Schlussbestimmung
In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.




Durchführungsbestimmungen für die Provinz-Meisterschaft 1933/34

In dieser Saison haben die Durchführungsbestimmungen eigene Paragrafen. [4]

§ 1. Klasseneinteilung
I. Klasse: Leoben, IEV, KAC,
II. Klasse: Alle übrigen Vereine, Reserve-Mannschaften.
Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, jedoch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht.
§ 2. Nennungsschluss, Nenngeld
Nennungsschluss für die 1. Klasse ist am 28. November 1933, 20.00 Uhr, für die 2. Klasse am 12. Dezember 1933, 20.00 Uhr.
Nennungen müssen beim Nennungsschluss schriftlich beim OeEHV eingelangt sein. Das Nenngeld beträgt für die 1. Klasse S 20,--, für die 2. Klasse S 10,-- und muss ebenfalls bis zum Nennungschluss bei OeEHV eingelangt sein.
§ 3. Terminfestsetzung, Auslosung der Platzwahl
Ergebnisse der Terminfestsetzung und der Platzwahlauslosung werden rechtzeitig im "Eishockeysport" verlautbart.

Auslosung

Die Spieleinteilung der 1. Klasse und die Endtermine der 2. Klasse werden am 18. November 1933 in der Verbandszeitschrift veröffentlicht.


Einzelnachweise

  1. Der Eishockeysport 27. Jänner 1934
  2. Der Eishockeysport 27. Jänner 1934
  3. Der Eishockeysport vom 18. November 1933
  4. Der Eishockeysport vom 18. November 1933

Quellenangabe

Zeitschrift des österreichischen Eishockeyverbandes "Der Eishockeysport", Jahrgänge 1932 bis 1938