Engelbert von Krug

Engelbert oder Engelbrecht von Krug (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, in den 1340er-Jahren)[A 1], auch Prehtlo von Grub, Engelbert Gruber von Krug oder Engelprecht von St. Bernhard, war ein "Edelknecht" des Herzogtums Österreich. Er war Richter der Stadt Horn.

Die Stadt Horn im Jahr 1679 nach Matthäus Merian. Engelbert von Krug war im 13. Jahrhundert Stadtrichter von Horn

Herkunft und Familie

Engelbert von Krug kam aus dem niederen Adel. Er gehörte zur Familie der Knappen von Krug, die im Horner Becken ansässig war. Sein Siegel zeigte einen liegenden Halbmond, wie auch das Siegel der Ritter von Stockern. Dieses Siegel und weitere Hinweise lassen vermuten, dass er gegen Ende seines Lebens die Ritterwürde erlangte.[1]

Engelbert von Grub war der Sohn von Gertrud von Grub, seine Geschwister waren Katrein von Grub und Bertold von Grub. Engelbert war der Schwager von Alram von Perg sowie ein Cousin von Weichart von Grub. Verheiratet war er mit einer Frau mit Namen Katrein. Aus dieser Ehe dürfte er keine Kinder gehabt haben.[2]

Weitere Angehörige der Knappen von Grub

  • Um 1210 werden ein Eberhard von Krug und sein Sohn Heinrich urkundlich in einer Zeugenreihe der Grafen von Hohenburg genannt.[3] Heinrich war mit Gisila von Marsbach, einer Enkelin von Konrad von Kamp, verheiratet.[4]
  • Ein Pilgrim von Grub bezeugt 1237 in Horn einen Vergleich zwischen dem Stift Altenburg und den Markgrafen von Hohenburg.[4]
  • Bertold von Grub, der Bruder von Engelbrecht von Krug, war mit einer Frau mit Namen Chunigunde verheiratet. Aus dieser Ehe hatte er die Kinder: Weikart, Otto, Ulrich und Sophie.[4] Als Chunigunde mit ihren Kindern 1302 einen Hof zu Radwandsdorf dem Zisterzienserinnenstift St. Bernhard überließ, bezeugte ihr Schwager Engelbert dieses Rechtsgeschäft.[5]

Leben

Nachdem sich Engelbert und sein Bruder Bertold von Grub erstmals nach der Feste Krug[A 2]benannt hatten, finden sie sich in späteren Urkunden weiterhin mit der beiden "Herkunftsbezeichnungen". Während Bertold mit seiner Familie in Grub, vermutlich auf jener Veste Grub, die heute Teil der Gemeinde Irnfritz-Messern ist, lebte, übersiedelte Engelbert 1281 auf die Feste Krug. In der Folge ist er als Zeuge in mehreren Urkunden belegt, die das Stift Altenburg oder Stephan (I.) von Maissau ausstellen ließen. Dort scheint er gewöhnlich unter den Knappen auf.[4] Von ca. 1290-1298 war er Richter der Stadt Horn.[6] Während seiner Tätigkeit als Richter wurde er dagegen in den Zeugenreihen von Urkunden direkt hinter die Ministerialen [A 3] gereiht und somit vor den Knappen, seinen Standesgenossen, genannt.[4] Als Friedrich der Fuchs von Schrattental die Burg Eckenstein an das Stift Altenburg verkaufte, gehörte Engelbrecht dem sechsköpfigen Rat[A 4] an, den Stephan von Maissau Friedrich dem Fuchs von Schrattental zur Überwachung der Rechtsgeschäfte zur Seite gestellt hatte. 1291 ist er im Gefolge von Stephan von Maissau in Drosendorf belegt. 1297 nahm er am Landtaiding[A 5] in Korneuburg teil, wo er die Streitbeilegung zwischen dem Stift Altenburg und den Brüdern von Ladendorf bezeugte.[5] Zwei Jahre später bürgte er gemeinsam mit seinem Schwager Heinrich von Dappach, Heinzlein der Grille und Ludwig von St. Marein für Almar von Speissendorf, als dieser "freies Eigen" an das Zisterzienserinnenstift St. Bernhard verkaufte.[7]

Engelbert war im Besitz der Pfarre zu Strögen (heute Teil von St. Bernhard-Frauenhofen). Dieser vermachte er während einer schweren Krankheit, als er offensichtlich davon ausging, nicht zu überleben, Gülten für einen Neubau Offensichtlich blieb er jedoch am Leben, denn urkundlich ist er danach noch bis in die 1340er-Jahre urkundlich belegt. In seinen letzten Lebensjahren beschenkte er viele kirchliche Einrichtungen, wobei er das Stift Altenburg, wo er beigesetzt werden wollte, besonders bedachte.[2] Diese Stiftungen zeigen, dass er am Ende seines Lebens über ein großes Vermögen verfügt haben muss.[8] Nachdem die Feste Krug gemäß der Stiftung von Stephan (I.) von Maissau an das Kloster St. Bernhard gefallen war, dürfte Engelbert nach Hagenau übersiedelt sein, wo er seine letzten Lebensjahre verbracht haben könnte.[9]

Literatur

  • Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990

Einzelnachweise

  1. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 108 und S. 109
  2. 2,0 2,1 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 108
  3. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 105
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 106
  5. 5,0 5,1 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 107
  6. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 105
  7. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 107, mit Fußnote 212
  8. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 109
  9. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 110

Anmerkungen

  1. Hinweise zur Eingrenzung seiner Lebensdauer, vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 105 und S. 108
  2. Der Standort dieser Feste Krug ist bisher nicht eindeutig geklärt. Er dürfte sich aber nicht im früheren Ort Krug (heute Teil der Gemeinde Pölla) befunden haben, sondern in oder bei St. Bernhard-Frauenhofen. Der ursprüngliche Name von St. Bernhard war Krug am Taffabach ("Chrueg am Teffenbach"), erst um 1284 erfolgte die Umbenennung in St. Bernhard. Vgl. Renate Seebauer: Sagen und andere Kuriosa aus dem Poigreich. Mit historischen und didaktischen Anmerkungen (= Schriften zur Kulturgeschichte. Bd. 52). Verlag Dr. Kovač, Hamburg, 2018. ISBN 978-3-339-10266-9- S. 76
  3. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  4. Die anderen Ratsmitglieder waren Ortolf von Taurais, Heinrich von Wildberg, Gotschalk(sic!) von Fraunhofen sowie Otto und Ulrich von Grub, vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 107, Fußnote 209
  5. Taiding oder Landestaiding findet sich im Mittelalter als Bezeichnung für Thing in den Gebieten des heutigen Österreich. Mit Thing wurden damals Volksversammlungen und Gerichts­versammlungen bezeichnet, die regelmäßigen an einem bestimmten Ort abgehalten wurden. Sie dienten vor allem der Erhaltung des Rechtsfriedens, wobei besonders die Stellung der Grundherrschaft als ordnende Obrigkeit in ihrem Herrschaftsbereichen gestärkt wurde. Auf dem Gebiet des heutigen Österreichs haben sich aus dem ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit schriftlich ausformulierte Taidingordnungen für die Herrschaften Steyregg oder Lustenfelden (heute Teil der Stadt Linz) erhalten.