Heidenreich von Maissau

Heidenreich von Maissau (* im 14. Jahrhundert; † 12. Oktober 1381)[A 1] war Landmarschall des Herzogtums Österreich[A 2]. Von den Kuenringern erbte er das Amt des Obersten Schenken, weswegen er als Begründer der "Schenkenlinie" der Maissauer bezeichnet wird. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Anna von Kuenring gründete er die Kartause Aggsbach. Er gilt als einer der bedeutendsten Maissauer.

Blick auf die frühere Kartause Aggsbach, aufgenommen von der Ostseite

Herkunft und Familie

Heidenreich von Maissau stammte aus der Adelsfamilie der Maissauer, die sich nach Maissau benannte und zu den höchsten Adelsfamilien des Herzogtums Österreich zählte. Sein Vater, Stephan (II.) von Maissau, oberster Marschall des Herzogtums Österreich[1], seine Mutter Agnes die Erbtochter des Burggrafen Heidenreich von Gars.[2] Durch die Ehen seiner Schwester Anna war er mit den Adelsfamilien der Klingenberger und der Liechtensteiner verwandt und der Schwager von Ulrich IV. von Liechtenstein zu Murau († um 1390). Sein Bruder Hans hatte Dorothea von Gars geheiratet, die sich als Witwe ebenfalls mit einem Liechtensteiner verheiratete.[3]

Heidenreich war mit seiner Verwandten Anna von Kuenring(-Dürnstein), der Erbtochter von Johann (I.) von Kuenring(-Dürnstein) († um 1348) aus dessen Ehe mit Agnes von Maissau, verheiratet. Mit ihr begründete er die "Schenkenlinie" der Maissauer.[1] Aus dieser Ehe hatte er mindestens vier Kinder:

  • Leopold (I.) (Leutold) von Maissau († 1383)
  • Hans (IV.) von Maissau († 1397)
  • Leopold (II.) (Leutold) von Maissau († 1403) ∞ mit Katharina von Tybein, ihre Schwester Anna von Tybein war mit Eberhard (II.) von Kapellen verheiratet.[4]
  • Hans (V.) von Maissau († 1403)

Mit Heidenreichs Enkel Leopold von Maissau († 1403) beziehungsweise dessen Sohn Hans (V.) starb sein Familienzweig in "männlicher" Linie aus und wurden von Otto (IV.) von Maissau († 1440), einem Cousin von Heidenreich im Wesentlichen beerbt. Dieser gilt als der "Letzte" der Maissauer.

Leben

Heidenreich von Maissau wird erstmals 1337 in einer Urkunde seines Vaters genannt.[1] Nach dessen Tod teilten er und sein Bruder Ulrich († um 1380) 1366 das väterliche Erbe. Nach dem Tod Ulrichs dürfte dessen Anteil wieder an ihn zurückgefallen sein, ebenso dürfte Heidenreich auch seinen anderen Bruder Hans, für den keine Kinder belegt sind, beerbt haben.[7] Nach dem Tod seines Schwagers Leutold (III.) von Kuenring(-Dürnstein) († 1355) kamen dessen Güter, darunter die Feste Dürnstein, über seine Ehefrau Anna in seinen Besitz.[1] Durch Kauf erwarb er außerdem das prestigeträchtige, wenn gleich nur mehr repräsentative Amt des Obersten Schenken, das zuvor sein Schwiegervater und sein Schwager besessen hatten.[8] 1356 belehnte ihn Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht den Lahmen" oder "Albrecht den Weisen") als Landesfürst des Herzogtums Österreich mit diesem. Außerdem erhielt er das Recht, dieses Amt innerhalb seiner Familie weitervererben zu dürfen, wenn er ohne Nachkommen sterben sollte. Die guten Beziehungen, die Heidenreich zu Herzog Albrecht besaß, konnte er nach dessen Tod auch unter dessen Nachfolgern, den Herzögen Rudolf (IV.) ("Rudolf dem Stifter") und dessen Bruder Albrecht (III.) ("Albrecht mit dem Zopfe") von Österreich, halten. Unter ihrer Herrschaft ist er zum Beispiel als einer der Zeugen des Brünner Erbvertrages (1364) und des Friedens von Schärding (1369) belegt.[1]

1368-1375 und 1378-1389 bekleidete Heidenreich von Maissau das Amt des Landmarschalls des Herzogtums Österreich. Da zwischen 1375 und 1378 sein Onkel Wernhard als Landmarschall eingesetzt war, blieb dieses Amt in der Familie. Das Amt des Landmarschall war im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das seine Familie seit Otto (II.) von Maissau besaß, mit einer realen Macht-Funktion ausgestattet. Die wichtigste Aufgabe als Landmarschall war die Bewahrung des Friedens im Land "ob und unter der Enns". Für diese Aufgabe war der Amtsinhaber mit militärischen, polizeilichen und richterlichen Kompetenzen ausgestattet.[8] In seiner Funktion als Landmarschall wirkte Heidenreich besonders als Vermittler zwischen dem Herzog als Landesfürsten und den Landherren, die späteren Trägern der ständischen Macht. Er war für die Schlichtung von Auseinandersetzungen zuständig, welcher der Herzog bestätigte. Als Landmarschall war Heidenreich von Maissau mit einem Amt betraut, das ihn zu einem weisungsgebundenen "Beamten" des Herzogs machte. Dieser konnte ihn jederzeit absetzen. Damit sollte auch vermieden werden, dass es ein erbliches Amt wurde.[9]

Vermögensverhältnisse

Heidenreich von Maissau gelang außerdem den Besitz der Maissauer wesentlich zu verdichten. So erwarb er für die Herrschaft Gars das dazugehörige Landgericht.[10] 1370 löste er eine besonders umfangreiche Pfandschaft, welche die Feste, den Markt, das Gericht, die Maut, den Wald und das Forstfutter von Gföhl umfasste, von der Familie der Wallseer, welche ein wichtiges Verbindungsstück zwischen den Krumauer und Horner Besitzungen seiner Familie bildete.[11] 1376 löste Heidenreich von Maissau die landesfürstlichen Feste und Stadt Weitra von Heinrich von Schaunberg. Den Herzögen von Österreich musste er allerdings den freien Zugang dieser Erwerbung und das Recht auf jederzeitigen Aufenthalt zusichern.[12]

Nachdem Aussterben der Dürnsteiner Linie der Kuenringer konnten er und seine Ehefrau ihren Besitz in der Wachau wesentlich erweitern, wobei sie von der Tatsache profitierten, dass die Besitzungen der Kuenringer dort zum Teil Eigenbesitz und nur teilweise Lehen zum Herzogtums Österreich waren. Ein weiterer Teil gehörte anderen Reichsfürsten, so zum Beispiel den Hochstiften Regensburg und Freising, wobei vor allem das Herzogtum Baiern[A 3] beziehungsweise dessen Herzöge dominierten, die außerdem als Vogte des ebenfalls in der Wachau begüterten Klosters Nieder-Altaich auch für dessen Besitzungen zuständig waren.[13] Seit Herzog Albrecht (I.) von Österreich versuchten er und seine Nachfolger immer wieder die Abhängigkeitsverhältnisse und Kontakte der Landherren und Ministerialen zu anderen Machthabern zu reduzieren und ihren eigenen Rechtstatus zu mehren.[14] Zusammen mit Eberhard (VI.) von Wallsee zu Graz, der mit Elsbeth von Kuenring verheiratet war, wurden die übrigen Adeligen, die Erbansprüche erhoben ausgezahlt oder durch einen Gütertausch abgefertigt, sodass beide die wesentlichen Gewinner bei diesem Erbfall waren.[15] Weiter profitierte Heidenreich von Maissau davon, dass der Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht der Lahme") großes Interesse daran hatte, die Feste und Herrschaft Dürnstein, die den Kuenringern zuletzt als freies Eigen gehört hatten, zu kaufen. Von ihrem Vater hatte Heidenreichs Ehefrau Anna die Hälfte der Feste und Herrschaft Dürnstein sowie weitere Besitzungen geerbt, die teils Lehen des Herzogtums Österreich und teils Lehen der bairischen Herzogtümer waren. Als sie und Heidenreich 1356 diese Hälfte der Herrschaft Dürnstein und weiteren Besitz an Herzog Albrecht (II.) verkauften, nahmen sie von diesem Kauf ihre bairischen Lehen ausdrücklich auf. Sie ließen sich zudem diesen Kauf teuer bezahlen.[15] Nachdem der Herzog auch die Anteile der anderen Erben gekauft hatte, gelangten Anna und Heidenreich aufgrund geänderter Rechtsverhältnisse 1367 durch Verpfändung erneut in den Besitz der Herrschaft Dürnstein.[16] Zu den bedeutenden bairischen Lehen, die Heidenreich und Anna in ihren Besitz brachten, gehörte auch die Feste, die Herrschaft und das Landgericht Wolfstein.[17] Durch Verpfändung gelangte Heidenreich in den 1360er-Jahren außerdem in den Besitz der Festen von Spitz, einem Lehen der Herzöge von Baiern.[18]

1380 gründete Heidenreich von Maissau gemeinsam mit Anna von Kuenring die Kartause Aggsbach (heute Teil von Schönbühel-Aggsbach), wo er nach seinem Tod beigesetzt wurde.[1]

Heidenreich in Legende und Sage

Nach dem "Kalendarium Zwetlense" wurde Heidenreich von Maissau auf Befehl von Herzog Albrecht (III.) ertränkt, weil er angeblich bei der Belagerung der Burg Schaunberg verräterisch gehandelt habe. Urkundliche Belege dafür oder seriöse Indizien für diese Behauptung sind aber bisher nicht aufgetaucht.[19]

Heidenreichs Erben

Als Heidenreichs ältester Sohn gilt Leopold (Leutold) von Maissau, der bereits 1383, bald nach dem Tod seines Vaters ebenfalls gestorben ist. Als jüngster Sohn gilt Georg von Maissau, da zwar verheiratet war, aber wie Leopold keine Nachkommen hatte, und ebenfalls nur wenige Jahre später starb. Als mittlerer Sohn gilt Hans von Maissau, der 1397 auf dem Meer auf einer Pilgerfahrt zum Katharinenkloster auf Sinai starb. Dessen Sohn und Erbe war Leopold (II.) von Maissau, der ebenfalls auf einer Pilgerfahrt starb. Dessen Sohn Hans starb noch als Kind im selben Jahr wie sein Vater.[20] Den Großteil ihrer Besitzungen erbten die Kinder ihres Onkels Konrad von Maissau, gewisse Ansprüche konnte auch Pilgrim von Puchheim, der mit Heidenreichs Tochter Margarete verheiratet war, durchsetzen. Seine Familie gehörte nach dem Aussterben der Maissauer in "männlicher Linie" zu den Haupterben.[21]

Literatur

  • Christian Lackner: Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5
  • Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 vgl. Heidenreich von Maissau
  2. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 202
  3. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 202f. und S. 203f.
  4. vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002, S. 143
  5. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 204, mit Fußnote 14
  6. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 205
  7. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 203f.
  8. 8,0 8,1 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 217
  9. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 218 und S. 240
  10. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 242f. und S. 247
  11. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 254f.
  12. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 255
  13. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 264
  14. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 265
  15. 15,0 15,1 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 267
  16. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 268f.
  17. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 274
  18. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990. S. 269
  19. vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 130
  20. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 204, mit Fußnote 13
  21. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 204f.

Anmerkungen

  1. vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft, 2002, S. 130
  2. Der Landmarschall war im Mittelalter in den im heutigen Land Österreich gelegenen Herzogtümern der Anführer der Landstände. Gewöhnlich war er ein Angehöriger des Herrenstandes. Sein Amt war eines der Vorläuferämter der späteren Landeshauptleute der Kronländer und heutigen Bundesländer.
  3. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.