Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

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*12. Dezember 1925: '''Maßnahmen des OeEHV gegen Ausschreitungen'''
*12. Dezember 1925: '''Maßnahmen des OeEHV gegen Ausschreitungen'''
Der Verband ist bisher von größeren Ausschreitungen, im Gegensatz zu anderen Sportarten, verschont geblieben. Der Verband wird mit großer Strenge gegen Ruhestörer bei eventuell auftretenden Ausschreitungen reagieren. Auch das Schiedsrichterkollegium hat sich mit dieser Frage beschäftigt und Richtlinien für das Vorgehen der Schiedsrichter in solchen Fällen geschaffen. Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Mißfallensbezeugungen, aufreizende Rufe und andere Unsportlichkeiten des Publikums zu dulden. Im Übertretungsfall wird der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen. Ein maßgebender Vereinsfunktionär wird dann mit lauter Stimme vom Platz aus das Publikum warnen. Tritt nicht sogleich Ruhe ein, so wird der Schiedsrichter den Platz räumen lassen und das Spiel unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortsetzen lassen. Ist dieses nicht möglich, so wird das Spiel abgebrochen und der schuldtragende Verein hat eine schwere Strafe des Verbandes zu erwarten. Diese Maßnahmen können lt. SportTageblatt nur begrüßt werden und es bleibt zu hoffen, und die zahlreichen Pfuirufer werden sich zukünftig zurück halten müssen, was dem Eishockeysport nur zuträglich sein kann.  
Der Verband ist bisher von größeren Ausschreitungen, im Gegensatz zu anderen Sportarten, verschont geblieben. Der Verband wird mit großer Strenge gegen Ruhestörer bei eventuell auftretenden Ausschreitungen reagieren. Auch das Schiedsrichterkollegium hat sich mit dieser Frage beschäftigt und Richtlinien für das Vorgehen der Schiedsrichter in solchen Fällen geschaffen. Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Mißfallensbezeugungen, aufreizende Rufe und andere Unsportlichkeiten des Publikums zu dulden. Im Übertretungsfall wird der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen. Ein maßgebender Vereinsfunktionär wird dann mit lauter Stimme vom Platz aus das Publikum warnen. Tritt nicht sogleich Ruhe ein, so wird der Schiedsrichter den Platz räumen lassen und das Spiel unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortsetzen lassen. Ist dieses nicht möglich, so wird das Spiel abgebrochen und der schuldtragende Verein hat eine schwere Strafe des Verbandes zu erwarten. Diese Maßnahmen können lt. SportTageblatt nur begrüßt werden und es bleibt zu hoffen, und die zahlreichen Pfuirufer werden sich zukünftig zurück halten müssen, was dem Eishockeysport nur zuträglich sein kann.  
*18. Dezember 1925: '''Verschiedenes aus dem Vorstand'''
:1. Der Verbandskapitän teilte in der letzten Vorstandssitzung des Verbandes mit, dass eine ganze Anzahl an Einladungen für Länder-, Städte- und Vereinsspiele im In- und Ausland vorliegen würden. Eine Genehmigung könne nur gegeben werden, wenn 1. möglichst frühzeitig bekannt sein würde, welche Reisen die Vereine planen, 2. welche Spieler in der Lage sind, Urlaub zu erhalten und 3. wer bereit ist, die Reisespesen zu bezahlen, bzw. welche Vereine bereit wären, ihren Spielern Reisezuschüsse zu gewähren.
:Für die Aufenthaltsspesen für Länder- und Städtespiele am Ort des Spieles wird der Verbandsvorstand sorgen.
:Folgende Termine kommen derzeit in Frage:
:-Weihnachten: Turnier am Semmering 6., 7. und 8. Jänner 1926. Städteteam 2. Garnitur
:-Schmecks, Tatra: Internationales Turnier, 11. bis 18. Jänner, Länderteam
:-Europameisterschaft in Davos
:-20., 21. und 22. Jänner 1926 Spiele in der Schweiz oder Frankreich
:-19. bis 23. Jänner 1926, Wiener Team in Garmisch-Partenkirchen, Intern. Turnier
:-Ende Jänner, Länderteam, Deutsche Kampfspiele Titisee, Schwarzwald,
:2. Die Vereine haben zu beachten, dass Spiele in Wien nicht vor 8.00 Uhr morgens und nicht nach 21.00 Uhr abends angesetzt werden. Bei Spielen in der Provinz oder bei Spielen von Provinzvereinen in Wien ist der früheste Beginn 10.00 Uhr.
:3. Erkennungsmarken zum Bezug für Wintersportfahrten können in den Spielausschußsitzungen zum Preis von 50 Groschen bei Herrn Wollinger bezogen werden. Sie sichern gegenüber den normalen Bahntarifen weitgehenste Ermäßigungen. Die Strecken, für die derartige Karten bezogen werden können, sind aus dem Verzeichnis der ermäßigten Touristenkarten zu entnehmen, dass um 30 Groschen in jeder Vorverkaufsstelle (unter anderem Generaldirektion der Bundesbahnen, Wien, I. Bezirk, Schwarzenbergplatz 3-5, erhältlich ist.


*12. Februar 1925: '''Spielzeit 2 x 20 Minuten'''
*12. Februar 1925: '''Spielzeit 2 x 20 Minuten'''
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