Österreichischer Eishockeyverband: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 388: Zeile 388:
03. Juli 1925: '''Der Aufnahme Deutschlands in die Liga steht nichts mehr im Wege'''
03. Juli 1925: '''Der Aufnahme Deutschlands in die Liga steht nichts mehr im Wege'''
:Der Präsident der Liga Loicq hat den OeEHV angeschrieben und mitgeteilt, dass die schriftliche Abstimmung unter den Mitgliedsverbänden ergeben hat, dass der Beschluß aus Antwerpen über den Ausschluß Deutschlands aus der Liga aufgehoben ist. Einer Aufnahme Deutschlands in die Liga stehe nichts mehr im Wege. 1920 waren in Antwerpen Deutschland, Ungarn und Österreich aus der Liga ausgeschlossen worden. Für die Staaten Österreich und Ungarn war dieser Beschluß schon 1922 aufgehoben worden. Beim Kongreß in Prag übersahen die Österreicher und Schweizer bei ihrem Antrag zur Aufnahme Deutschlandes, dass diese Nation nicht nur auf einer schwarzen Liste stand, sondern aus dem Verband ausgeschlossen worden war. Die Belgier machten sich diesen fehlerhaften Antrag zu nutzen und ließen den Antrag Österreichs und der Schweiz aus formalen Gründen nicht zur Abstimmung zu. Nur mit Mühe gelang es den Antragsstellern dann, das ein Schreiben an alle Verbände zwecks Aufhebung des Antwerpener Beschlusses zur Grundlage hatte. Da sich die Versendung des Schreibens bei der Liga "verzögerte", traten die Schweden dann aus der Liga aus. Österreich beschloss auf dem ordentlichen Verbandstag im März d.Jahres dann, bis zum 1. Juli 1925 abzuwarten. Nach dem Verstreichen des Datum wollte Österreich dann auch seinen Austritt erklären. Es ist dem Präsidenten Schlesinger des OeEHV zu verdanken, der durch Gespräche und Schreiben dann Schweden und den Verband wieder an einen Tisch brachte und Schweden sich bereit erklärte, ggfls. wieder in die Liga einzutreten, wenn Deutschland aufgenommen würde.  
:Der Präsident der Liga Loicq hat den OeEHV angeschrieben und mitgeteilt, dass die schriftliche Abstimmung unter den Mitgliedsverbänden ergeben hat, dass der Beschluß aus Antwerpen über den Ausschluß Deutschlands aus der Liga aufgehoben ist. Einer Aufnahme Deutschlands in die Liga stehe nichts mehr im Wege. 1920 waren in Antwerpen Deutschland, Ungarn und Österreich aus der Liga ausgeschlossen worden. Für die Staaten Österreich und Ungarn war dieser Beschluß schon 1922 aufgehoben worden. Beim Kongreß in Prag übersahen die Österreicher und Schweizer bei ihrem Antrag zur Aufnahme Deutschlandes, dass diese Nation nicht nur auf einer schwarzen Liste stand, sondern aus dem Verband ausgeschlossen worden war. Die Belgier machten sich diesen fehlerhaften Antrag zu nutzen und ließen den Antrag Österreichs und der Schweiz aus formalen Gründen nicht zur Abstimmung zu. Nur mit Mühe gelang es den Antragsstellern dann, das ein Schreiben an alle Verbände zwecks Aufhebung des Antwerpener Beschlusses zur Grundlage hatte. Da sich die Versendung des Schreibens bei der Liga "verzögerte", traten die Schweden dann aus der Liga aus. Österreich beschloss auf dem ordentlichen Verbandstag im März d.Jahres dann, bis zum 1. Juli 1925 abzuwarten. Nach dem Verstreichen des Datum wollte Österreich dann auch seinen Austritt erklären. Es ist dem Präsidenten Schlesinger des OeEHV zu verdanken, der durch Gespräche und Schreiben dann Schweden und den Verband wieder an einen Tisch brachte und Schweden sich bereit erklärte, ggfls. wieder in die Liga einzutreten, wenn Deutschland aufgenommen würde.  




Zeile 444: Zeile 445:


*04. Dezember 1925: Kanadische Stöcke können von den Vereinen sofort für 7,60 Schilling vom Verband bezogen werden.   
*04. Dezember 1925: Kanadische Stöcke können von den Vereinen sofort für 7,60 Schilling vom Verband bezogen werden.   
*12. Dezember 1925: '''Maßnahmen des OeEHV gegen Ausschreitungen'''
Der Verband ist bisher von größeren Ausschreitungen, im Gegensatz zu anderen Sportarten, verschont geblieben. Der Verband wird mit großer Strenge gegen Ruhestörer bei eventuell auftretenden Ausschreitungen reagieren. Auch das Schiedsrichterkollegium hat sich mit dieser Frage beschäftigt und Richtlinien für das Vorgehen der Schiedsrichter in solchen Fällen geschaffen. Die Schiedsrichter sind angewiesen, keine Mißfallensbezeugungen, aufreizende Rufe und andere Unsportlichkeiten des Publikums zu dulden. Im Übertretungsfall wird der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen. Ein maßgebender Vereinsfunktionär wird dann mit lauter Stimme vom Platz aus das Publikum warnen. Tritt nicht sogleich Ruhe ein, so wird der Schiedsrichter den Platz räumen lassen und das Spiel unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortsetzen lassen. Ist dieses nicht möglich, so wird das Spiel abgebrochen und der schuldtragende Verein hat eine schwere Strafe des Verbandes zu erwarten. Diese Maßnahmen können lt. SportTageblatt nur begrüßt werden und es bleibt zu hoffen, und die zahlreichen Pfuirufer werden sich zukünftig zurück halten müssen, was dem Eishockeysport nur zuträglich sein kann.
*12. Februar 1925: '''Spielzeit 2 x 20 Minuten'''
Aus gegebener Veranlassung weist der Verband darauf hin, dass nach den internationalen Regeln ein Eishockeyspiel 2 x 20 Minuten dauert.
*12. Februar 1925: '''Währinger Jugendspielverein'''
Der Währinger Jugendspielverein ist vom Vorstand provisorisch am 7. Dezember 1925 in den Verband aufgenommen worden.




16.163

Bearbeitungen

Navigationsmenü