Freiwillige Feuerwehren in Groß-Wien: Unterschied zwischen den Versionen

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[[w:Josef Holaubek|Josef Holaubek]] teilte noch am 9. Juni 1945 den Feuerwehren als Wiener Branddirektor mit, dass es mit Sicherheit weiterhin ein ''Groß-Wien'' geben werde, die Grenzen allerdings noch nicht feststehen würden. Gleichzeitig appellierte er zu Selbsthilfe der Feuerwehrkameraden, da er keine Möglichkeit der Unterstützung von höherer Ebene sah.  
[[w:Josef Holaubek|Josef Holaubek]] teilte noch am 9. Juni 1945 den Feuerwehren als Wiener Branddirektor mit, dass es mit Sicherheit weiterhin ein ''Groß-Wien'' geben werde, die Grenzen allerdings noch nicht feststehen würden. Gleichzeitig appellierte er zu Selbsthilfe der Feuerwehrkameraden, da er keine Möglichkeit der Unterstützung von höherer Ebene sah.  


Im Sommer 1946 wurden die inzwischen ausverhandelten Grenzänderungen durch die Gebietsänderungsgesetze in den beiden Bundesländern und im Bund bestätigt. Da diese Änderung jedoch ohne der Bestätigung der [[w:Besetztes Nachkriegsösterreich|Besatzungsmächte]] nicht wirksam werden konnte, befanden sich die vorher eingegliederten Feuerwehren im ''Niemandsland''. So vereinbarten Holaubek und der niederösterreichische Landesfeuerwehrkommandant [[Karl Drexler]] am 12. Juli 1947, dass diese Feuerwehren organisatorisch wieder zum [[Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband|niederösterreichischen Landesverband]] gehören würden, taktisch jedoch weiterhin der Feuerwehr Wien unterstünden. In der Folge gründeten sich die Bezirksfeuerwehrverbände wieder, konnten aber ebenso wenig rechtlich anerkannt werden, wie die Feuerwehren selbst. Der Bezirksfeuerwehrverband Liesing, der ein Gebiet großteils innerhalb der ausgehandelten Grenzen betraf, lebte inklusive seiner Feuerwehren nicht mehr auf. Jene ehemaligen ''Liesinger'' Feuerwehren, die wieder zu Niederösterreich zurückkamen, fielen dem neu gegründeten Bezirksfeuerwehrverband Mödling zu.
Im Sommer 1946 wurden die inzwischen ausverhandelten Grenzänderungen durch die Gebietsänderungsgesetze in den beiden Bundesländern und im Bund bestätigt. Da diese Änderung jedoch ohne der Bestätigung der [[w:Besetztes Nachkriegsösterreich|Besatzungsmächte]] nicht wirksam werden konnte, befanden sich die vorher eingegliederten Feuerwehren im ''Niemandsland''. So vereinbarten Holaubek und der niederösterreichische Landesfeuerwehrkommandant [[Karl Drexler (Feuerwehrmann)|Karl Drexler]] am 12. Juli 1947, dass diese Feuerwehren organisatorisch wieder zum [[Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband|niederösterreichischen Landesverband]] gehören würden, taktisch jedoch weiterhin der Feuerwehr Wien unterstünden. In der Folge gründeten sich die Bezirksfeuerwehrverbände wieder, konnten aber ebenso wenig rechtlich anerkannt werden, wie die Feuerwehren selbst. Der Bezirksfeuerwehrverband Liesing, der ein Gebiet großteils innerhalb der ausgehandelten Grenzen betraf, lebte inklusive seiner Feuerwehren nicht mehr auf. Jene ehemaligen ''Liesinger'' Feuerwehren, die wieder zu Niederösterreich zurückkamen, fielen dem neu gegründeten Bezirksfeuerwehrverband Mödling zu.


Andererseits wurden Vorschriften, die in der NS-Zeit galten, von der Wiener Feuerwehr weiter aufrechterhalten bzw. wieder ins Leben gerufen. Das bestand beispielsweise für die Meldepflicht von Inventar und Mannschaft. Von erzielten Einnahmen bei Veranstaltungen mussten 23 % an die Gemeinde Wien abgeliefert werden. Auch das niederösterreichische Ärmelwappen, das 1951 generell in Niederösterreich eingeführt wurde, durfte auf den Uniformen der betroffenen Feuerwehren nicht getragen werden. Bei den [[Bewerbsorte des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes|Landesfeuerwehrleistungsbewerben]] gab es in den Jahren 1952 bis 1954 eigene Wertungsklassen und Wanderpreise für die Feuerwehren der "Randgemeinden".
Andererseits wurden Vorschriften, die in der NS-Zeit galten, von der Wiener Feuerwehr weiter aufrechterhalten bzw. wieder ins Leben gerufen. Das bestand beispielsweise für die Meldepflicht von Inventar und Mannschaft. Von erzielten Einnahmen bei Veranstaltungen mussten 23 % an die Gemeinde Wien abgeliefert werden. Auch das niederösterreichische Ärmelwappen, das 1951 generell in Niederösterreich eingeführt wurde, durfte auf den Uniformen der betroffenen Feuerwehren nicht getragen werden. Bei den [[Bewerbsorte des Niederösterreichischen Landesfeuerwehrverbandes|Landesfeuerwehrleistungsbewerben]] gab es in den Jahren 1952 bis 1954 eigene Wertungsklassen und Wanderpreise für die Feuerwehren der "Randgemeinden".