Propstei Sankt Gerold: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Hof von St. Gerold ==
== Der Hof von St. Gerold ==
Der Hof zu "Friesen" (der spätere Hof von St. Gerold)<ref group="A">Die Bezeichnung Friesen oder Friesental findet sich bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts für das [[w:Große Walsertal|Große Walsertal]]. Bis 1340 war sie auch für die spätere Propstei Sankt Gerold üblich.</ref> gehörte als Grundherrschaft mit einem eigenen Personenverband und einem eigenen Niedergericht (zuständig für "geringe", alltägliche Delikte, die mit Geldbussen oder leichteren Leibstrafen gesühnt wurden zur Grafschaft im Walgau (unter der Herrschaft der Grafen von Werdenberg) und später zur Herrschaft [[w:Blumenegg|Blumenegg]] unter den Freiherren von Brandis. Grund- und Gerichtsherr von St. Gerold war die Benediktinerabtei Einsiedeln (heute [[w:Schweiz|Schweiz]], [[w:Kanton Schwyz|Kanton Schwyz]], das seine Rechte vor Ort einen Propst ausübe ließ. Die Abtei kaufte 1648 vom Abt des Klosters Weingarten (heute [[w:Deutschland|Deutschland]], Bundesland Baden-Württemberg), zu dieser Zeit Landesherr von Blumenegg, dessen Hoheitsrechte über den Hof (mit Ausnahme der Hochgerichtsbarkeit), so wurde die Herrschaft St. Gerold als eigenständiges Reichslehen aus der Herrschaft Blumenegg herausgelöst, und erwarb 1718 auch den Blutbann. Sie war bis zur Säkularisierung im Jahr 1802 im Besitz des Hofes von St. Gerold, der eine eigenständige Reichsherrschaft war. Danach kam er, wie auch die Reichsherrschaft Blumenegg, an den Prinzen Wilhelm Friedrich von Oranien-Nassau, der beide Herrschaften am 23. September 1804 an das Kaiserreich Österreich verkaufte.<ref>vgl. [[w:Alois Niederstätter|Alois Niederstätter]]: ''Abgewandertes Kulturgut''. Das Archiv der Reichsherrschaft St. Gerold. In: ''Montfort''. Zeitschrift für Geschichte Vorarlbergs 2012 / 1, S. 149</ref> Am 26. Dezember 1805 kam St. Gerold als Folge des "Friedens von Pressburg" an das Königreich Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst nach dem Wiener Kongress üblich, als sie durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt wurde.</ref>. Seit dem 8. Juli 1814 gehörte die Herrschaft mit dem Hof und der Propstei wieder dem Kaiserreich Österreich. Am 12. Dezember 1839 gelang dem Kloster Einsiedeln nach jahrzehntelangen Bemühungen der Rückkauf der Propstei (inklusive der dazugehörigen Güter).<ref name ="Geschichte"/><nowiki/>
Der Hof zu "Friesen" (der spätere Hof von St. Gerold)<ref group="A">Die Bezeichnung Friesen oder Friesental findet sich bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts für das [[w:Große Walsertal|Große Walsertal]]. Bis 1340 war sie auch für die spätere Propstei Sankt Gerold üblich.</ref> gehörte als Grundherrschaft mit einem eigenen Personenverband und einem eigenen Niedergericht (zuständig für "geringe", alltägliche Delikte, die mit Geldbussen oder leichteren Leibstrafen gesühnt wurden zur Grafschaft im Walgau (unter der Herrschaft der Grafen von Werdenberg) und später zur Herrschaft [[w:Blumenegg|Blumenegg]] unter den Freiherren von Brandis. Grund- und Gerichtsherr von St. Gerold war die Benediktinerabtei Einsiedeln (heute [[w:Schweiz|Schweiz]], [[w:Kanton Schwyz|Kanton Schwyz]], das seine Rechte vor Ort einen Propst ausübe ließ. Die Abtei kaufte 1648 vom Abt des Klosters Weingarten (heute [[w:Deutschland|Deutschland]], Bundesland Baden-Württemberg), zu dieser Zeit Landesherr von Blumenegg, dessen Hoheitsrechte über den Hof (mit Ausnahme der Hochgerichtsbarkeit), so wurde die Herrschaft St. Gerold als eigenständiges Reichslehen aus der Herrschaft Blumenegg herausgelöst, und erwarb 1718 auch den Blutbann. Sie war bis zur Säkularisierung im Jahr 1802 im Besitz des Hofes von St. Gerold, der eine eigenständige Reichsherrschaft war. Danach kam er, wie auch die Reichsherrschaft Blumenegg, an den Prinzen Wilhelm Friedrich von Oranien-Nassau, der beide Herrschaften am 23. September 1804 an das Kaiserreich Österreich verkaufte.<ref>vgl. [[w:Alois Niederstätter|Alois Niederstätter]]: ''Abgewandertes Kulturgut''. Das Archiv der Reichsherrschaft St. Gerold. In: ''Montfort''. Zeitschrift für Geschichte Vorarlbergs 2012 / 1, S. 149</ref> Am 26. Dezember 1805 kam St. Gerold als Folge des "Friedens von Pressburg" an das Königreich Baiern<ref group="A">Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst nach dem Wiener Kongress mit einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt.</ref>. Seit dem 8. Juli 1814 gehörte die Herrschaft mit dem Hof und der Propstei wieder dem Kaiserreich Österreich. Am 12. Dezember 1839 gelang dem Kloster Einsiedeln nach jahrzehntelangen Bemühungen der Rückkauf der Propstei (inklusive der dazugehörigen Güter).<ref name ="Geschichte"/><nowiki/>


== Die Anfänge der Propstei St. Gerold ==
== Die Anfänge der Propstei St. Gerold ==
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