Österreichische Eishockey-Provinz-Meisterschaft 1932/33: Unterschied zwischen den Versionen

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:In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.  
:In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen.  


'''Änderung der Ausschreibung<ref>Der Eishockeysport 07. Jänner 1933</ref>'''
:In Abänderung der Ausschreibung legt der Verband fest, dass in der Gruppe West jeweils ein Hin- und ein Rückspiel absolviert werden. Diese Entscheidung wurde aus sportlichen Gründen getroffen, da sonst nur ein Spiel stattgefunden hätte. In der Gruppe Ost bleibt es bei einer Begegnung.




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§ 9. Terminfestsetzung, Auslosung der Platzwahl
§ 9. Terminfestsetzung, Auslosung der Platzwahl
Die Ergebnisse der Terminfestsetzung und der Platzwahlauslosung werden in der dem Nennungschluss unmittelbar folgenden Nummer der Zeitschrift "Der Eishockeysport" veröffentlicht.  
Die Ergebnisse der Terminfestsetzung und der Platzwahlauslosung werden in der dem Nennungschluss unmittelbar folgenden Nummer der Zeitschrift "Der Eishockeysport" veröffentlicht.  
==Auslosung==
Die Auslosung und die Endtermine werden am 3. Dezember 1932 in der Verbandszeitschrift veröffentlicht.




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