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:In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen. | :In allen in diesen Meisterschaftsausschreibungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Verbande des OeEHV das alleinige und unanfechtbare Recht zu, zu entscheiden und auszulegen. | ||
'''Änderung der Ausschreibung<ref>Der Eishockeysport 07. Jänner 1933</ref>''' | |||
:In Abänderung der Ausschreibung legt der Verband fest, dass in der Gruppe West jeweils ein Hin- und ein Rückspiel absolviert werden. Diese Entscheidung wurde aus sportlichen Gründen getroffen, da sonst nur ein Spiel stattgefunden hätte. In der Gruppe Ost bleibt es bei einer Begegnung. | |||
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§ 9. Terminfestsetzung, Auslosung der Platzwahl | § 9. Terminfestsetzung, Auslosung der Platzwahl | ||
Die Ergebnisse der Terminfestsetzung und der Platzwahlauslosung werden in der dem Nennungschluss unmittelbar folgenden Nummer der Zeitschrift "Der Eishockeysport" veröffentlicht. | Die Ergebnisse der Terminfestsetzung und der Platzwahlauslosung werden in der dem Nennungschluss unmittelbar folgenden Nummer der Zeitschrift "Der Eishockeysport" veröffentlicht. | ||
==Auslosung== | |||
Die Auslosung und die Endtermine werden am 3. Dezember 1932 in der Verbandszeitschrift veröffentlicht. | |||
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