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:I. Klasse: Leoben, IEV, KAC, | :I. Klasse: Leoben, IEV, KAC, | ||
:II. Klasse: Alle übrigen Vereine, Reserve-Mannschaften. | :II. Klasse: Alle übrigen Vereine, Reserve-Mannschaften. | ||
:Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, jedoch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber | :Der OeEHV behält sich vor, nach Nennungsschluss Änderungen in der Klasseneinteilung eintreten zu lassen, jedoch kommen nur Klassenerhöhungen, nicht aber Klassenherabsetzungen in Betracht. | ||
Klassenherabsetzungen in Betracht. | |||
:§ 2. Nennungsschluss, Nenngeld | :§ 2. Nennungsschluss, Nenngeld | ||
:Nennungsschluss für die 1. Klasse ist am 28. November 1933, 20.00 Uhr, für die 2. Klasse am 12. Dezember 1933, 20.00 Uhr. Nennungen müssen beim Nennungsschluss schriftlich beim OeEHV eingelangt sein. Das Nenngeld beträgt für die 1. Klasse S 20,--, für die 2. Klasse S 10,-- und muss ebenfalls bis zum Nennungschluss bei OeEHV eingelangt sein. | :Nennungsschluss für die 1. Klasse ist am 28. November 1933, 20.00 Uhr, für die 2. Klasse am 12. Dezember 1933, 20.00 Uhr. | ||
:Nennungen müssen beim Nennungsschluss schriftlich beim OeEHV eingelangt sein. Das Nenngeld beträgt für die 1. Klasse S 20,--, für die 2. Klasse S 10,-- und muss ebenfalls bis zum Nennungschluss bei OeEHV eingelangt sein. | |||
:§ 3. Terminfestsetzung, Auslosung der Platzwahl | :§ 3. Terminfestsetzung, Auslosung der Platzwahl |
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