Körperschaft des öffentlichen Rechts: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „Als '''Körperschaft des öffentlichen Rechts''' (KöR) bezeichnet man im Recht Österreichs eine Form der juristischen Person öffentlichen Rechts. {{beiWP}}“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:




{{beiWP}}
{{beiWP|Körperschaft des öffentlichen Rechts (Österreich)}}