COVID-19-Krisenbewältigungsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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== Weitere Maßnahmen und Kosten ==
== Weitere Maßnahmen und Kosten ==
=== Für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ===
=== Für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ===
''Corona-Kurzarbeit'' ist grundsätzlich Teil des Soforthilfepakets. Die Kurzarbeitshilfen sollen jedoch nicht aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden, sondern aus der variablen Gebarung des Arbeitsmarktbudgets<ref>Im
''Corona-Kurzarbeit'' ist grundsätzlich Teil des Soforthilfepakets.<ref>Die Obergrenze für die Beihilfen zur Kurzarbeit gemäß § 13 Abs. 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz wurde mit dem 1. COVID-19-Gesetz auf 400 Mio. Euro erhöht und im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes auf 1 Mrd. Euro.</ref> Die Kurzarbeitshilfen sollen jedoch nicht aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanziert werden, sondern aus der variablen Gebarung des Arbeitsmarktbudgets<ref>Im
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) ist ein Betrag von 1 Milliarde Euro vorgesehen, der durch Verordnung erhöht werden kann (sit auf 3 Milliarden vorgesehen).</ref>. Wie genau dies erfolgen wird, ist aus dem [[COVID-19-Maßnahmengesetz|1. COVID-19-Gesetz]] nicht klar erkennbar.<ref>Siehe: [https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Update_COVID-19-Massnahmenpakete_und_Budgetentwurf_2020.pdf COVID-19-Maßnahmenpakete und Budgetentwurf 2020], Information des Budgetdienstes der Republik Österreich, Parlamentsdienst vom 7. April 2020, S. 16/54.</ref>
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) ist ein Betrag von 1 Milliarde Euro vorgesehen, der durch Verordnung erhöht werden kann (sit auf 3 Milliarden vorgesehen).</ref>. Wie genau dies erfolgen wird, ist aus dem [[COVID-19-Maßnahmengesetz|1. COVID-19-Gesetz]] nicht klar erkennbar.<ref>Siehe: [https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Update_COVID-19-Massnahmenpakete_und_Budgetentwurf_2020.pdf COVID-19-Maßnahmenpakete und Budgetentwurf 2020], Information des Budgetdienstes der Republik Österreich, Parlamentsdienst vom 7. April 2020, S. 16/54.</ref>


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