Wilhelm (Österreich): Unterschied zwischen den Versionen

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1886 verzichtete Wilhelm nach dem Tod seines Vaters für sich und seine Brüder zunächst auf die Herrschaft über die Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steier]]<ref group="A">Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals Teile der späteren Bundesländer [[Portal:Steiermark|Steiermark]] und [[Portal:Oberösterreich|Oberösterreich]].</ref>, [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals Teile des späteren [[Portal:Kärnten|Bundeslandes Kärnten]] dessen übrige Teile damals noch unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen [[w:Bistum Gurk|Suffraganbistum Gurk]] sowie der [[w:Meinhardiner#Albertinische Linie|Albertinischen Linie]] der Grafen von Görz und Tirol (Grafen von Görz) waren.</ref> und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] ("Innerösterreich") zugunsten von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] beziehungsweise auf Beteiligung an dieser Herrschaft. Erst nach dessen Tod herrschte er seit 1395 über diese drei Herzogtümer und die dazu gehörigen Herrschaften.  
1886 verzichtete Wilhelm nach dem Tod seines Vaters für sich und seine Brüder zunächst auf die Herrschaft über die Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steier]]<ref group="A">Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals Teile der späteren Bundesländer [[Portal:Steiermark|Steiermark]] und [[Portal:Oberösterreich|Oberösterreich]].</ref>, [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals Teile des späteren [[Portal:Kärnten|Bundeslandes Kärnten]] dessen übrige Teile damals noch unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen [[w:Bistum Gurk|Suffraganbistum Gurk]] sowie der [[w:Meinhardiner#Albertinische Linie|Albertinischen Linie]] der Grafen von Görz und Tirol (Grafen von Görz) waren.</ref> und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] ("Innerösterreich") zugunsten von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] beziehungsweise auf Beteiligung an dieser Herrschaft. Erst nach dessen Tod herrschte er seit 1395 über diese drei Herzogtümer und die dazu gehörigen Herrschaften.  


Außerdem führten er und sein Cousin Albrecht (IV.) seit 1395 eine gemeinsame Herrschaft über das [[w:Erzherzogtum Österreich|Herzogtum Österreich (ob und unter der Enns) ("Donauösterreich")]]<ref group="A">Das Herzogtum Österreich umfasste damals nur Teile der heutigen Bundesländer [[Portal:Niederösterreich|Niederösterreich]] und [[Portal:Wien|Wien]].</ref>. 1404-1406 übte Wilhelm als Vormund für den [[Albrecht II. (HRR)|gleichnamigen Sohn des Cousins]] dort ebenfalls die alleinige Herrschaft aus.
Außerdem führten er und sein Cousin Albrecht (IV.) seit 1395 eine gemeinsame Herrschaft über das [[Herzogtum Österreich]] ("Donauösterreich")<ref group="A">Das Herzogtum Österreich umfasste damals nur Teile der heutigen Bundesländer [[Portal:Niederösterreich|Niederösterreich]] und [[Portal:Wien|Wien]].</ref>. 1404-1406 übte Wilhelm als Vormund für den [[Albrecht II. (HRR)|gleichnamigen Sohn des Cousins]] dort ebenfalls die alleinige Herrschaft aus.


Die Herrschaftsverhältnisse zwischen ihm, seinem Bruder Leopold (IV.) und seinem Cousin Albrecht (IV.) wurden in den Verträgen von [[Vertrag von Hollenburg (1395)|Hollenburg]] (22. September 1395) und [[Vertrag von Wien (1396)|Wien]]" (1396) unter Vermittlung der Landstände geregelt. In den Jahren darauf dürfte es dennoch mehrmals zu Konflikten gekommen sein.<ref>vgl. Karl-Friedrich Krieger: ''Die Habsburger im Mittelalter'', 2004, S 148f.</ref>
Die Herrschaftsverhältnisse zwischen ihm, seinem Bruder Leopold (IV.) und seinem Cousin Albrecht (IV.) wurden in den Verträgen von [[Vertrag von Hollenburg (1395)|Hollenburg]] (22. September 1395) und [[Vertrag von Wien (1396)|Wien]]" (1396) unter Vermittlung der Landstände geregelt. In den Jahren darauf dürfte es dennoch mehrmals zu Konflikten gekommen sein.<ref>vgl. Karl-Friedrich Krieger: ''Die Habsburger im Mittelalter'', 2004, S 148f.</ref>
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