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1886 verzichtete Wilhelm nach dem Tod seines Vaters für sich und seine Brüder zunächst auf die Herrschaft über die Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steier]]<ref group="A">Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals Teile der späteren Bundesländer [[Portal:Steiermark|Steiermark]] und [[Portal:Oberösterreich|Oberösterreich]].</ref>, [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals Teile des späteren [[Portal:Kärnten|Bundeslandes Kärnten]] dessen übrige Teile damals noch unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen [[w:Bistum Gurk|Suffraganbistum Gurk]] sowie der [[w:Meinhardiner#Albertinische Linie|Albertinischen Linie]] der Grafen von Görz und Tirol (Grafen von Görz) waren.</ref> und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] ("Innerösterreich") zugunsten von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] beziehungsweise auf Beteiligung an dieser Herrschaft. Erst nach dessen Tod herrschte er seit 1395 über diese drei Herzogtümer und die dazu gehörigen Herrschaften. | 1886 verzichtete Wilhelm nach dem Tod seines Vaters für sich und seine Brüder zunächst auf die Herrschaft über die Herzogtümer [[Herzogtum Steiermark|Steier]]<ref group="A">Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals Teile der späteren Bundesländer [[Portal:Steiermark|Steiermark]] und [[Portal:Oberösterreich|Oberösterreich]].</ref>, [[Herzogtum Kärnten|Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals Teile des späteren [[Portal:Kärnten|Bundeslandes Kärnten]] dessen übrige Teile damals noch unter der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen [[w:Bistum Gurk|Suffraganbistum Gurk]] sowie der [[w:Meinhardiner#Albertinische Linie|Albertinischen Linie]] der Grafen von Görz und Tirol (Grafen von Görz) waren.</ref> und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] ("Innerösterreich") zugunsten von [[Albrecht III. (Österreich)|Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] beziehungsweise auf Beteiligung an dieser Herrschaft. Erst nach dessen Tod herrschte er seit 1395 über diese drei Herzogtümer und die dazu gehörigen Herrschaften. | ||
Außerdem führten er und sein Cousin Albrecht (IV.) seit 1395 eine gemeinsame Herrschaft über das [[ | Außerdem führten er und sein Cousin Albrecht (IV.) seit 1395 eine gemeinsame Herrschaft über das [[Herzogtum Österreich]] ("Donauösterreich")<ref group="A">Das Herzogtum Österreich umfasste damals nur Teile der heutigen Bundesländer [[Portal:Niederösterreich|Niederösterreich]] und [[Portal:Wien|Wien]].</ref>. 1404-1406 übte Wilhelm als Vormund für den [[Albrecht II. (HRR)|gleichnamigen Sohn des Cousins]] dort ebenfalls die alleinige Herrschaft aus. | ||
Die Herrschaftsverhältnisse zwischen ihm, seinem Bruder Leopold (IV.) und seinem Cousin Albrecht (IV.) wurden in den Verträgen von [[Vertrag von Hollenburg (1395)|Hollenburg]] (22. September 1395) und [[Vertrag von Wien (1396)|Wien]]" (1396) unter Vermittlung der Landstände geregelt. In den Jahren darauf dürfte es dennoch mehrmals zu Konflikten gekommen sein.<ref>vgl. Karl-Friedrich Krieger: ''Die Habsburger im Mittelalter'', 2004, S 148f.</ref> | Die Herrschaftsverhältnisse zwischen ihm, seinem Bruder Leopold (IV.) und seinem Cousin Albrecht (IV.) wurden in den Verträgen von [[Vertrag von Hollenburg (1395)|Hollenburg]] (22. September 1395) und [[Vertrag von Wien (1396)|Wien]]" (1396) unter Vermittlung der Landstände geregelt. In den Jahren darauf dürfte es dennoch mehrmals zu Konflikten gekommen sein.<ref>vgl. Karl-Friedrich Krieger: ''Die Habsburger im Mittelalter'', 2004, S 148f.</ref> |
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