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* KMU-Förderungsgesetz im Zusammenhang mit § 7 Abs. 2a KMU-Förderungsgesetz, | * KMU-Förderungsgesetz im Zusammenhang mit § 7 Abs. 2a KMU-Förderungsgesetz, | ||
als weitere Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 5 Abs. 1 Garantiegesetz 1977 und § 7 Abs. 4 KMU-Förderungsgesetz, weisungsfrei. | als weitere Beauftragte des Bundesministers für Finanzen gemäß § 5 Abs. 1 Garantiegesetz 1977 und § 7 Abs. 4 KMU-Förderungsgesetz, weisungsfrei. | ||
Mit der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 25. Mai 2020 ({{BGBl|II Nr. 225/2020}}), wurden gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten von Unternehmen, welche durch die [[COVID-19-Maßnahmengesetz|COVID-19-Maßnahmen]] der österreichischen Bundesregierung besonders geschädigt wurden, erlassen. | |||
== Prüfungen == | == Prüfungen == |
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