Kriegsopferabgabe (Vorarlberg): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Vorarlberger Kriegsopferabgabe ist eine von mehreren Zuwendungen, welche für kriegsgeschädigte Personen oder deren Angehörigen nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet wurde.<ref>Siehe z. B. auch das Bundesgesetz vom 4. Juli 1947, BGBl. 183/1947, über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz), welches Personen unterstützt, ''die um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich, insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus, mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat'' eingesetzt haben und hierfür in der Zeit vom 6. März 1933 bis zum 9. Mai 1945 getötet oder verletzt etc. wurden. Siehe auch: Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 152 oder das Heeresentschädigungsgesetz, BGBl. I Nr. 162/2015 oder das Bundesgesetz vom 19. Oktober 1960 über die Errichtung eines Kriegsopferfonds (Kriegsopferfondsgesetz, BGBl 217/1960), aus dem Personen, die als Beschädigte oder Witwen einen Anspruch auf eine Rente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, (BGBl. Nr. 152) haben, Ansprüche ableiten konnten.</ref>
Die Vorarlberger Kriegsopferabgabe ist eine von mehreren Zuwendungen, welche für kriegsgeschädigte Personen oder deren Angehörigen nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet wurde.<ref>Siehe z. B. auch das Bundesgesetz vom 4. Juli 1947, BGBl. 183/1947, über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz), welches Personen unterstützt, ''die um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich, insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus, mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat'' eingesetzt haben und hierfür in der Zeit vom 6. März 1933 bis zum 9. Mai 1945 getötet oder verletzt etc. wurden. Siehe auch: Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 152 oder das Heeresentschädigungsgesetz, BGBl. I Nr. 162/2015 oder das Bundesgesetz vom 19. Oktober 1960 über die Errichtung eines Kriegsopferfonds (Kriegsopferfondsgesetz, BGBl 217/1960), aus dem Personen, die als Beschädigte oder Witwen einen Anspruch auf eine Rente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, (BGBl. Nr. 152) haben, Ansprüche ableiten konnten.</ref>


2017 forderten die [[w:NEOS|NEOS]] im Vorarlberger Landtag eine Abschaffung der Kriegsopferabgabe. Dies wurde jedoch von der [[w:Koalition (Politik)|Koalition]] [[w:ÖVP|ÖVP]]/[[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]] noch abgelehnt.<ref name=VN1>Michael Prock: [https://www.vn.at/vorarlberg/2017/10/18/kriegsopferfonds-des-landes-bleibt-wohl-erhalten.vn Kriegsopferfonds des Landes bleibt wohl erhalten], Vorarlberger Nachrichten online vom 22. September 2017.</ref>
2017 forderten die [[w:NEOS|NEOS]] im Vorarlberger Landtag eine Abschaffung der Kriegsopferabgabe. Dies wurde jedoch von der [[w:Koalition (Politik)|Koalition]] [[w:ÖVP|ÖVP]]/[[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]] noch abgelehnt.<ref name=VN1>Michael Prock: [https://www.vn.at/vorarlberg/2017/10/18/kriegsopferfonds-des-landes-bleibt-wohl-erhalten.vn Kriegsopferfonds des Landes bleibt wohl erhalten], Vorarlberger Nachrichten online vom 22. September 2017.</ref><ref>Der [[w:Rechnungshof (Österreich)|Rechnungshof]] hat bereits 2014 in seinem Bericht „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ empfohlen, den Vorarlberger Landeskriegsopferfonds einer Evaluierung zu unterziehen und aufzulösen, sofern die Leistung über andere bestehende Strukturen wie bspw. die Landesverwaltung möglich ist (TZ 56).</ref>


Im Januar 2020 teilte die Vorarlberger Landesregierung mit, dass sie die Kriegsopferabgabe bis zum 31. Dezember 2020 abschaffen wolle, um eine Vereinfachung der Verwaltung zu erreichen. Dies war auch eine langjährige Forderung der Tourismusbranche und eine Reaktion auf die immer geringer werdende Zahl an Anspruchsberechtigten, denen diese Abgabe zugutekommt.<ref name=orf1 /> Im Juni 2020 teilte [[w:Markus Wallner|Landeshauptmann Wallner]] mit, dass die Kriegsopferabgabe bis zum 1. Juli 2020 vorzeitig abgeschafft werden soll, jedoch wurde dieser Termin nicht eingehalten.<ref>[https://www.vn.at/markt/2020/06/14/kriegsopferabgabe-faellt-ab-juli.vn Kriegsopferabgabe fällt ab Juli], orf.at vom 14. Juni 2020.</ref> Die Abschaffung soll nun voraussichtlich in der zweiten Septemberhälfte kundgemacht werden und rückwirkend ab 1. Juli 2020 gelten, so dass in diesem Zeitraum entrichtete Abgaben zurückgefordert werden können.<ref>Vorarlberger Wirtschaft: ''LH Wallner: „Kriegsopferabgabe wird de facto mit 1. Juli 2020 abgeschafft“'', Ausgabe 06/2020, S. 59.</ref>
Im Januar 2020 teilte die Vorarlberger Landesregierung mit, dass sie die Kriegsopferabgabe bis zum 31. Dezember 2020 abschaffen wolle, um eine Vereinfachung der Verwaltung zu erreichen. Dies war auch eine langjährige Forderung der Tourismusbranche und eine Reaktion auf die immer geringer werdende Zahl an Anspruchsberechtigten, denen diese Abgabe zugutekommt.<ref name=orf1 /> Im Juni 2020 teilte [[w:Markus Wallner|Landeshauptmann Wallner]] mit, dass die Kriegsopferabgabe bis zum 1. Juli 2020 vorzeitig abgeschafft werden soll, jedoch wurde dieser Termin nicht eingehalten.<ref>[https://www.vn.at/markt/2020/06/14/kriegsopferabgabe-faellt-ab-juli.vn Kriegsopferabgabe fällt ab Juli], orf.at vom 14. Juni 2020.</ref> Die Abschaffung soll nun voraussichtlich in der zweiten Septemberhälfte kundgemacht werden und rückwirkend ab 1. Juli 2020 gelten, so dass in diesem Zeitraum entrichtete Abgaben zurückgefordert werden können.<ref>Vorarlberger Wirtschaft: ''LH Wallner: „Kriegsopferabgabe wird de facto mit 1. Juli 2020 abgeschafft“'', Ausgabe 06/2020, S. 59.</ref>
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