Benutzer Diskussion:Asurnipal: Unterschied zwischen den Versionen

K (→‎Fotolöschung: Fotograf wäre heute 113 Jahre alt)
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** ''Kunstwerke, deren Schöpfer vor mehr als 70 (vorzugsweise 100) Jahren gestorben ist, und erst vor mehr als 95 Jahren veröffentlicht wurden.''
** ''Kunstwerke, deren Schöpfer vor mehr als 70 (vorzugsweise 100) Jahren gestorben ist, und erst vor mehr als 95 Jahren veröffentlicht wurden.''
:: Da Fotografien Gegenstände sind und Kunstwerke (strittig bei manchen), ist dieses Kriterium mE anzuwenden. Da der Fotograf damals sicherlich zumindest 25 Jahre alt war, eher sehr viel älter (Volljährigkeit damals 25 Jahre, davor war auch keine Gewerbeanmeldung normalerweise möglich)), und da es damals diese Fotografiestudios (dass dies kein Privatfoto ist zeigt der Aufnahmestil) ja nicht gerade an jeder Ecke gab und Fotoapparate sehr teuer waren, wäre der Fotograf im Jahr 2020 mindestens 120 Jahre alt. Sehr unwahrscheinlich, dass dieser noch lebt, zudem nach zwei Weltkriegen in Europa. Also ist auch das Kriterium 70 Jahre nach dessen Tod mit großer Wahrscheinlichkeit, wenn nicht Sicherheit anzunehmen. SG, [[Benutzer:Asurnipal|Asurnipal]] ([[Benutzer Diskussion:Asurnipal|Diskussion]]) 16:26, 6. Sep. 2020 (UTC)
:: Da Fotografien Gegenstände sind und Kunstwerke (strittig bei manchen), ist dieses Kriterium mE anzuwenden. Da der Fotograf damals sicherlich zumindest 25 Jahre alt war, eher sehr viel älter (Volljährigkeit damals 25 Jahre, davor war auch keine Gewerbeanmeldung normalerweise möglich)), und da es damals diese Fotografiestudios (dass dies kein Privatfoto ist zeigt der Aufnahmestil) ja nicht gerade an jeder Ecke gab und Fotoapparate sehr teuer waren, wäre der Fotograf im Jahr 2020 mindestens 120 Jahre alt. Sehr unwahrscheinlich, dass dieser noch lebt, zudem nach zwei Weltkriegen in Europa. Also ist auch das Kriterium 70 Jahre nach dessen Tod mit großer Wahrscheinlichkeit, wenn nicht Sicherheit anzunehmen. SG, [[Benutzer:Asurnipal|Asurnipal]] ([[Benutzer Diskussion:Asurnipal|Diskussion]]) 16:26, 6. Sep. 2020 (UTC)
:::Also da mit Gewerbe etc. zu argumetieren ist nicht ganz okay, auch mein Urgroßvater hat schon nicht beruflich fotografiert mit Glasplatten - außerdem gilt ja die Veröffentlcihung nicht das Aufnahmedatum. Also da kann man sich nur an die Annahmen halten, wie gesagt, andere auch die ÖNB gehen da oft noch weiter. dann ist es in jedem Land anders und bei uns keine Urteile, damit werden die deutschen auch für uns herangezogen. Damit müss ma leben. lg  [[Benutzer:Karl Gruber|K@rl]]-<small>-Mid Abstond  hoidn xund bleibn</small> 17:25, 6. Sep. 2020 (UTC)