Corona-Hilfsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Fixkostenzuschuss II ===
=== Fixkostenzuschuss II ===
Der Fixkostenzuschuss II kann für Fixkosten von bestimmten Unternehmen gewährt werden, die im Zeitraum ab dem 16. September 2020 und 30. Juni 2021 entstanden sind. Mit dem Fixkostenzuschuss II  gibt die österreichische Bundesregierung noch großzügiger Steuergelder an Unternehmen aus, welche aufgrund der von ihr verhängten COVID-19-Maßnahmen in wirtschaftliche Notlage geraten sind. Es besteht ein Zwei-Säulen-Modell: Fixkostenzuschuss 800.000 oder Verlustersatz.
Der Fixkostenzuschuss II kann für Fixkosten von bestimmten Unternehmen gewährt werden, die im Zeitraum ab dem 16. September 2020 und 30. Juni 2021 entstanden sind. Mit dem Fixkostenzuschuss II  gibt die österreichische Bundesregierung noch großzügiger Steuergelder an Unternehmen aus, welche aufgrund der von ihr verhängten COVID-19-Maßnahmen in wirtschaftliche Notlage geraten sind. Es besteht ein Zwei-Säulen-Modell: Fixkostenzuschuss 800.000 oder Verlustersatz. Für denselben Zeitraum kann jedoch kein Lockdown-Umsatzersatz (November bzw. Dezember 2020) und Fixkostenzuschuss 800.000 bzw. Verlustersatz gleichzeitig bezogen werden.


Für den FKZ 800.000 und den Verlustersatz gilt gleichermaßen:
Für den FKZ 800.000 und den Verlustersatz gilt gleichermaßen:
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