Innsbrucker Hexenprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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== Die Hauptverhandlung ==
== Die Hauptverhandlung ==
Die Hauptverhandlung dauerte vom 29. - 31. Oktober 1485 vor einem Gerichtshof, der sich aus mehreren Geistlichen und zwei Notaren zusammensetzte. Heinrich Kramer fungierte als Ankläger. Nachdem Heinrich Kramer am 29. Oktober 1485 eine der [[Helena Scheuberin|Angeklagten]] offiziell vorführen ließ und diese selbst befragte, wobei die Art seiner Befragung Proteste des bischöflichen Kommissärs zur Folge hatte, der sogar damit drohte, die Verhandlung zu verlassen, kam es zu einer ersten Unterbrechung.<ref name ="amman66">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 66</ref> Gegen Mittag wurde die Verhandlung fortgeführt. Eine Beschwerde von Johannes Merwart, der erst zu diesem Zeitpunkt als Beobachter und Verteidiger der Angeklagten zugezogen worden war, hatte zur Folge, dass die Verhandlung auf den 31. Oktober 1485<ref group="A">Dass die Verhandlung nciht schon am Folgetag, den 30. Oktober 1485 weitergeführt wurde, dürfte damit zusammenhängen, dass dieser ein Sonntag war.</ref> vertagt wurde. Seine Beschwerde basierte auf Vorkommnisse vor und während des Prozesses, die Johannes Merwart als Verfahrensfehler auslegte. Heinrich Kramer hatte den Angeklagten Fragen gestellt, die nicht in seiner Kompetenz als Inquisitor lagen und diese waren bei ihren Verhören außerdem nicht zu den in den Zeugenaussagen gemachten Vorwürfen befragt worden. Zudem war die Inhaftierung der Angeklagten erfolgt, noch ehe der Prozess gegen sie eingeleitet worden war. Der Hauptpunkt betraf allerdings den Umstand, dass die Zeugenvernehmungen und alle Aktenaufzeichnungen ohne öffentlichen Notar vorgenommen worden waren. Er forderte außerdem Einsicht in die päpstliche Bulle und beschuldigte den Inquisitor daraufhin, dass er sich auch nicht an die dort angeführte Vorgehensweise gehalten hätte. Er forderte sogar dessen Verhaftung.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 67-70</ref>
Die Hauptverhandlung dauerte vom 29. - 31. Oktober 1485 vor einem Gerichtshof, der sich aus mehreren Geistlichen und zwei Notaren zusammensetzte. Heinrich Kramer fungierte als Ankläger.<ref name ="amman66">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 66</ref>  Bischof Georg machte dagegen bei der Hauptverhandlung im Oktober 1485 keineswegs von seinen Mitspracherechten irgendeine Gebrauch. Er entschuldigte sein Nichterscheinen mit seiner Krankheit und übertrug Heinrich Kramer ausdrücklich jene Gewalt, die ihm als Bischof bei dieser Verhandlung zustand.<ref name ="TschaiknerTH198"/>
 
Heinrich Kramer eröffnete den ersten Verhandlungstag, den 29. Oktober 1485, indem er eine der [[Helena Scheuberin|Angeklagten]] offiziell vorführen ließ und diese selbst befragte. Die Fragen und die Art seiner Befragung hatten Proteste des bischöflichen Kommissärs zur Folge, der sogar damit drohte, die Verhandlung zu verlassen. <ref name ="amman66"/> Es kam es zu einer ersten Unterbrechung, gegen Mittag wurde die Verhandlung fortgeführt. Eine Beschwerde des Juristen [[Johannes Merwart]], der erst zu diesem Zeitpunkt als Beobachter und Verteidiger der Angeklagten zugezogen worden war, hatte zur Folge, dass die Verhandlung auf den 31. Oktober 1485<ref group="A">Dass die Verhandlung nicht schon am Folgetag, den 30. Oktober 1485 weitergeführt wurde, dürfte damit zusammenhängen, dass dieser ein Sonntag war.</ref> vertagt wurde. Seine Beschwerde basierte auf Vorkommnisse vor und während des Prozesses, die Johannes Merwart als Verfahrensfehler auslegte. Heinrich Kramer hatte den Angeklagten Fragen gestellt, die nicht in seiner Kompetenz als Inquisitor lagen und diese waren bei ihren Verhören außerdem nicht zu den in den Zeugenaussagen gemachten Vorwürfen befragt worden. Zudem war die Inhaftierung der Angeklagten erfolgt, noch ehe der Prozess gegen sie eingeleitet worden war. Der Hauptpunkt betraf allerdings den Umstand, dass die Zeugenvernehmungen und alle Aktenaufzeichnungen ohne öffentlichen Notar vorgenommen worden waren. Er forderte außerdem Einsicht in die päpstliche Bulle und beschuldigte den Inquisitor daraufhin, dass er sich auch nicht an die dort angeführte Vorgehensweise gehalten hätte. Er forderte sogar dessen Verhaftung.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 67-70</ref>


Die Verhandlung wurde am 31. Oktober 1485 fortgeführt. Johannes Merwart konnte seine Forderung nach einer Prüfung des Vorgehens des Inquisitors gegen die Angeklagten gegen Heinrich Kramer durchsetzen, was zur Folge hatte, dass die Beschwerdepunkte anerkannt und daher bisherige Prozessverfahren für null und nichtig erklärt wurde.<ref name ="amman70">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 70</ref> Die sieben inhaftierten Frauen wurden an den beiden Folgetagen freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatten. Außerdem mussten sie Bürgen stellen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> Die Möglichkeit einer Wiederaufnahme oder Fortsetzung des Verfahrens wäre also durchaus gegeben gewesen, was auch erklärt, warum Heinrich Kramer sich danach noch mehr als 11 Wochen in Innsbruck aufhielt, wo er Naterial für einen neuen Prozess sammelte.<ref name ="amman75">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 75</ref>
Die Verhandlung wurde am 31. Oktober 1485 fortgeführt. Johannes Merwart konnte seine Forderung nach einer Prüfung des Vorgehens des Inquisitors gegen die Angeklagten gegen Heinrich Kramer durchsetzen, was zur Folge hatte, dass die Beschwerdepunkte anerkannt und daher bisherige Prozessverfahren für null und nichtig erklärt wurde.<ref name ="amman70">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 70</ref> Die sieben inhaftierten Frauen wurden an den beiden Folgetagen freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatten. Außerdem mussten sie Bürgen stellen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> Die Möglichkeit einer Wiederaufnahme oder Fortsetzung des Verfahrens wäre also durchaus gegeben gewesen, was auch erklärt, warum Heinrich Kramer sich danach noch mehr als 11 Wochen in Innsbruck aufhielt, wo er Naterial für einen neuen Prozess sammelte.<ref name ="amman75">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 75</ref>
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