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"De facto" war der Innsbrucker Hexenprozess mit der Freilassung der Angeklagten und dem vorläufigen Abbruch des Prozessverfahrens beendet. Der Prozess wurde in der Folge nicht weitergeführt oder erneut eröffnet. Noch am 31. Oktober 1485 erklärte sich Erzherzog Siegmund bereit, sämtliche Kosten, welche dem Inquisitor und seinem Gefolge entstanden waren sowie die Kosten der Einkerkerung und Bewachung der Angeklagten zu begleichen. Er stellte aber klar, dass er seine Kasse die Kosten, die aus einer Fortführung dieses Prozesses oder aus einem weiteren Prozess entstehen würden, nicht mehr übernehmen werde.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71f.</ref> | "De facto" war der Innsbrucker Hexenprozess mit der Freilassung der Angeklagten und dem vorläufigen Abbruch des Prozessverfahrens beendet. Der Prozess wurde in der Folge nicht weitergeführt oder erneut eröffnet. Noch am 31. Oktober 1485 erklärte sich Erzherzog Siegmund bereit, sämtliche Kosten, welche dem Inquisitor und seinem Gefolge entstanden waren sowie die Kosten der Einkerkerung und Bewachung der Angeklagten zu begleichen. Er stellte aber klar, dass er seine Kasse die Kosten, die aus einer Fortführung dieses Prozesses oder aus einem weiteren Prozess entstehen würden, nicht mehr übernehmen werde.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71f.</ref> | ||
Heinrich Kramer blieb weiterhin in Innsbruck, wo er Material für einen neuen Hexenprozess sammelte. Noch Anfang Februar 1486 äußerte sich Bischof Georg positiv über sein Vorgehen bei den Hexenverfolgungen.<ref name ="TschaiknerTH198"/> | |||
== Historische Bedeutung und Folgen == | == Historische Bedeutung und Folgen == |
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