Pistenwacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgabe der Pistenwacht kann daher z. B. die mehr oder weniger regelmäßige Überprüfung der Skipiste auf Mängel, Einhaltung der Pistenregeln und Absperrungen, der Schutz der Skifahrer und/oder (auch) die Pistenrettung sein.
Aufgabe der Pistenwacht kann daher z. B. die mehr oder weniger regelmäßige Überprüfung der Skipiste auf Mängel, Einhaltung der Pistenregeln und Absperrungen, der Schutz der Skifahrer und/oder (auch) die Pistenrettung sein.
Die Überwachung der Pisten liegt in der Regel in der [[w:Privatrecht|privatrechtlichen]] Verantwortung der Seilbahnbetreiber. Diese schließen mit dem Pistenbenutzer einen Beförderungsvertrag und oft sind in den [[w:Allgemeine Geschäftsbedingungen|allgemeinen Geschäftsbedingungen]] Regelungen enthalten, nach welcher Pistenbenützer die Anordnungen der Pistenwacht zu befolgen haben.
Die Überwachung der Pisten liegt in der Regel in der [[w:Privatrecht|privatrechtlichen]] Verantwortung der Seilbahnbetreiber. Diese schließen mit dem Pistenbenutzer einen Beförderungsvertrag und oft sind in den [[w:Allgemeine Geschäftsbedingungen|allgemeinen Geschäftsbedingungen]] Regelungen enthalten, nach welcher Pistenbenützer die Anordnungen der Pistenwacht zu befolgen haben.
Mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg, gibt es in Österreich keine Pistenwacht mit hoheitlichen Aufgaben. Auch nicht in Frankreich, Schweiz oder Deutschland.<ref>[https://www.swissinfo.ch/ger/pistenrowdys-sind-nicht-immer-die-anderen/4937210 Pistenrowdys sind nicht immer die anderen], Webseite: swissinfo.ch  vom 6. Januar 2006.</ref>
Mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg, gibt es in Österreich, wie auch in Frankreich, Schweiz oder Deutschland keine Pistenwacht mit hoheitlichen Aufgaben.<ref>[https://www.swissinfo.ch/ger/pistenrowdys-sind-nicht-immer-die-anderen/4937210 Pistenrowdys sind nicht immer die anderen], Webseite: swissinfo.ch  vom 6. Jänner 2006.</ref>


== Vorarlberg ==
== Vorarlberg ==