Pistenwacht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei: Pistenwacht-Helmut Klapper 5406 001-46381.jpg|mini|Dienstausweis und Dienstabzeichen der Pistenwacht in Vorarlberg]]
[[Datei: Pistenwacht-Helmut Klapper 5406 001-46381.jpg|mini|Dienstausweis und Dienstabzeichen der Pistenwacht in Vorarlberg]]
'''Pistenwacht''' (auch: ''Pistenaufsicht'' oder ''Pisten-Patrouilleure'' oder ''Skipatrol''<ref>''[[w:Ski Patrol|Ski Patrol]]'' war auch eine britische [[w:Post-Punk|Post-Punk]]-Band die von 1979 bis 1981 aktiv war.</ref>) ist die Bezeichnung einer Person, die Überwachungsaufgaben auf einer Skipiste hat.  
'''Pistenwacht''' (auch: ''Pistenaufsicht'' oder ''Pisten-Patrouilleure'' oder ''Skipatrol''<ref>''[[w:Ski Patrol|Ski Patrol]]'' war auch eine britische [[w:Post-Punk|Post-Punk]]-Band die von 1979 bis 1981 aktiv war.</ref>) ist die Bezeichnung einer Person, die Überwachungsaufgaben auf einer Skipiste hat.  
In Vorarlberg hingegen gibt es seit 1972 behördlich bestellte Pistenwächter, die auch einige wenige hoheitliche Funktionen wahrnehmen, die jedoch nicht soweit gehen, wie bei einer „Pistenpolizei“. In Vorarlberg sind jedoch zudem rund 75 Alpinpolizisten im Dienst (Polizeibeamte). In Lech sind zudem zwei Polizeibeamte dauerhaft auf den Pisten unterwegs. 28 private Pistenwächter sind für den gesamten Arlberg zuständig.<ref>[https://vorarlberg.orf.at/v2/news/stories/2821155/ Pistenrowdies: Aufmerksame Skifahrer gefragt], Webseite: orf.at vom 20. Januar 2017.</ref>


== Tätigkeit ==
== Tätigkeit ==
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Die Pistenwacht gibt es nur in Vorarlberg. Im restlichen Österreich besteht, ebenso wie auch in Frankreich, Schweiz oder Deutschland, ein vergleichbarer Dienst mit hoheitlichen Aufgaben.<ref>[https://www.swissinfo.ch/ger/pistenrowdys-sind-nicht-immer-die-anderen/4937210 Pistenrowdys sind nicht immer die anderen], Webseite: swissinfo.ch  vom 6. Jänner 2006.</ref>
Die Pistenwacht gibt es nur in Vorarlberg. Im restlichen Österreich besteht, ebenso wie auch in Frankreich, Schweiz oder Deutschland, ein vergleichbarer Dienst mit hoheitlichen Aufgaben.<ref>[https://www.swissinfo.ch/ger/pistenrowdys-sind-nicht-immer-die-anderen/4937210 Pistenrowdys sind nicht immer die anderen], Webseite: swissinfo.ch  vom 6. Jänner 2006.</ref>
== Vorarlberg ==
In Vorarlberg hingegen gibt es seit 1972 behördlich bestellte Pistenwächter, die auch einige wenige hoheitliche Funktionen wahrnehmen, die jedoch nicht soweit gehen, wie bei einer „Pistenpolizei“. In Vorarlberg sind jedoch zudem rund 75 Alpinpolizisten im Dienst (Polizeibeamte). In Lech sind zudem zwei Polizeibeamte dauerhaft auf den Pisten unterwegs. 28 private Pistenwächter sind für den gesamten Arlberg zuständig.<ref>[https://vorarlberg.orf.at/v2/news/stories/2821155/ Pistenrowdies: Aufmerksame Skifahrer gefragt], Webseite: orf.at vom 20. Januar 2017.</ref>


=== Bestellung ===
=== Bestellung ===
Pistenwächter können in Vorarlberg von Gemeinden, Seilbahn- und Schiliftunternehmen sowie in Vorarlberg bestehende Organisationen, deren satzungsgemäßer Zweck auch die Förderung des Wintersports ist, durch Bescheid der [[w:Bezirkshauptmannschaft|Bezirkshauptmannschaft]] auf maximal fünf Jahre bestellt werden (§ 12 Abs. 1 Sportgesetz). Voraussetzung hierfür ist, dass ein Bedarf dafür gegeben ist, die vorgeschlagene Person das 21. Lebensjahr vollendet hat, für die Tätigkeit geeignet und als verlässlich anzusehen ist, die einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere des Sportgesetz) und die Verhaltensregeln bei Skilauf kennt und die Person der Bestellung schriftlich zustimmt (§ 12 Abs. 2 und 5 Sportgesetz). Im Bescheid wird der Aufgabenbereich (Dienstbereich) festgelegt (§ 12 Abs. 6 Sportgesetz).
Pistenwächter können in Vorarlberg von Gemeinden, Seilbahn- und Schiliftunternehmen sowie in Vorarlberg bestehende Organisationen, deren satzungsgemäßer Zweck auch die Förderung des Wintersports ist, durch Bescheid der [[w:Bezirkshauptmannschaft|Bezirkshauptmannschaft]] auf maximal fünf Jahre bestellt werden (§ 12 Abs. 1 Sportgesetz). Voraussetzung hierfür ist, dass ein Bedarf dafür gegeben ist, die vorgeschlagene Person das 21. Lebensjahr vollendet hat, für die Tätigkeit geeignet und als verlässlich anzusehen ist, die einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere des Sportgesetz) und die Verhaltensregeln bei Skilauf kennt und die Person der Bestellung schriftlich zustimmt (§ 12 Abs. 2 und 5 Sportgesetz). Im Bescheid wird der Aufgabenbereich (Dienstbereich) festgelegt (§ 12 Abs. 6 Sportgesetz).


=== Tätigkeit ===
=== Rechtliches ===
Die Tätigkeit und Aufgaben bzw. Befugnisse der Pistenwächter sind in Vorarlberg im Sportgesetz geregelt.<ref>LGBl.Nr. 15/1972.</ref> Pistenwächter haben in Vorarlberg die Befugnis bzw. Verpflichtung (Beispiele):
Die Tätigkeit und Aufgaben bzw. Befugnisse der Pistenwächter sind in Vorarlberg im Sportgesetz geregelt.<ref>LGBl.Nr. 15/1972.</ref> Pistenwächter haben in Vorarlberg die Befugnis bzw. Verpflichtung (Beispiele):
* von Personen, die ein Schneegeländefahrzeuges betreiben, die hierfür erteilte Bewilligung einzusehen (§ 6 Abs. 6 Sportgesetz),
* von Personen, die ein Schneegeländefahrzeuges betreiben, die hierfür erteilte Bewilligung einzusehen (§ 6 Abs. 6 Sportgesetz),