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* Mit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) werden 20 Millionen Euro für Unterstützungsleistungen an Haushalte mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug vorgesehen.<ref>{{BGBl|II Nr. 135/2020}}.</ref> mit dem Änderungsgesetz{{BGBl|II Nr. 17/2022}}.</ref> vom 17. März 2022 werden weitere 10 Millionen vorgesehen. | |||
* Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen ([[COVID-19-Krisenbewältigungsfonds]]) bei Abgabe aus diesem Lager (COVID-19-Lagergesetz-CO-LgG), wird die Bundesministerin für Landesverteidigung ermächtigt, einen Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien zu beschaffen, zu lagern, zu bewirtschaften und zu verteilen. | * Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Covid-19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen ([[COVID-19-Krisenbewältigungsfonds]]) bei Abgabe aus diesem Lager (COVID-19-Lagergesetz-CO-LgG), wird die Bundesministerin für Landesverteidigung ermächtigt, einen Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien zu beschaffen, zu lagern, zu bewirtschaften und zu verteilen. | ||
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