Maria Elisabetha Hügelin: Unterschied zwischen den Versionen
Maria Elisabetha Hügelin (Quelltext anzeigen)
Version vom 20. April 2022, 07:26 Uhr
, 20. April 2022→Zweite Heirat
(→Zweite Heirat: Praschl-Bichler schreibt nichts über Hügelin) |
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Frauen hatten die Freiheit ein Testament zu machen und einen Ehevertrag. Durch die Garantie ihres Erbes, ihrer Mitgift und die freie Verfügung über ihr Eigentum eröffnete sich ihr eine eigene Handlungsstrategie.<ref>Gabriele Praschl-Bichler, ''Die Stellung der Frau innerhalb der Gesellschaft.'' In: ''Alltag im Barock'', Edition Kaleidoskop im Verlag Styria, 1993, ISBN 3-222-12317-9, S. 45-58</ref> | Frauen hatten die Freiheit ein Testament zu machen und einen Ehevertrag. Durch die Garantie ihres Erbes, ihrer Mitgift und die freie Verfügung über ihr Eigentum eröffnete sich ihr eine eigene Handlungsstrategie.<ref>Gabriele Praschl-Bichler, ''Die Stellung der Frau innerhalb der Gesellschaft.'' In: ''Alltag im Barock'', Edition Kaleidoskop im Verlag Styria, 1993, ISBN 3-222-12317-9, S. 45-58</ref> | ||
Dieser Vertrag ist auch für die Hügelin dokumentiert<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz: Dienstbuch der Herrschaft Königshof.</ref> | Dieser Vertrag ist auch für die Hügelin dokumentiert<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz: Dienstbuch der Herrschaft Königshof.</ref> | ||
Maria Elisabetha Hügelin | |||
Maria Elisabetha Hügelin unterstützte den aufstrebenden Meister und werdenden Künstler. Eine seiner Bildhauerarbeiten ist die Marienstatue (obiges Bild), nach Maria Elisabetha modelliert. | |||
=== Tod === | === Tod === |