Maria Elisabetha Hügelin: Unterschied zwischen den Versionen
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Maria Elisabetha Hügelin (Quelltext anzeigen)
Version vom 20. April 2022, 07:27 Uhr
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Im August 1694 hatte [[Elias Hügel]] aus [[Gemünden am Main|Gemünden]] im Frankenland als Lehrling aufgedingt. Maria Elisabetha heiratete ihn am 14. November 1706, als er Geselle in ihrem Steinmetzbetrieb war. Sie ließ ihn nach einem Jahr im Grundbuch eintragen, mit Steinbruch und Haus. Ein Haus behielt sie als Reserve für sich selbst. Als Nachfolger von [[Johann Paul Schilck]] übte er ab 1722 das Richteramt aus. | Im August 1694 hatte [[Elias Hügel]] aus [[Gemünden am Main|Gemünden]] im Frankenland als Lehrling aufgedingt. Maria Elisabetha heiratete ihn am 14. November 1706, als er Geselle in ihrem Steinmetzbetrieb war. Sie ließ ihn nach einem Jahr im Grundbuch eintragen, mit Steinbruch und Haus. Ein Haus behielt sie als Reserve für sich selbst. Als Nachfolger von [[Johann Paul Schilck]] übte er ab 1722 das Richteramt aus. | ||
Frauen hatten die Freiheit ein Testament zu machen und einen Ehevertrag. Durch die Garantie ihres Erbes, ihrer Mitgift und die freie Verfügung über ihr Eigentum eröffnete sich | Frauen hatten die Freiheit ein Testament zu machen und einen Ehevertrag. Durch die Garantie ihres Erbes, ihrer Mitgift und die freie Verfügung über ihr Eigentum eröffnete sich ihnrn eine eigene Handlungsstrategie.<ref>Gabriele Praschl-Bichler, ''Die Stellung der Frau innerhalb der Gesellschaft.'' In: ''Alltag im Barock'', Edition Kaleidoskop im Verlag Styria, 1993, ISBN 3-222-12317-9, S. 45-58</ref> | ||
Dieser Vertrag ist auch für die Hügelin dokumentiert<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz: Dienstbuch der Herrschaft Königshof.</ref> | Dieser Vertrag ist auch für die Hügelin dokumentiert<ref>Archiv Stift Heiligenkreuz: Dienstbuch der Herrschaft Königshof.</ref> | ||