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* Nach Lockerungen von Reisebestimmungen von und aus dem Ausland, werden die Lockerung für die Westbalkanländer aufgrund derer Situation wieder zurückgenommen. Für diese Länder wird die Warnung auf Sicherheitsstufe sechs hinaufgesetzt.<ref>[https://orf.at/stories/3171828/ Reisewarnung für Westbalkan] auf ORF vom 1. Juli 2020 abgerufen am 2. Juli 2020</ref> | * Nach Lockerungen von Reisebestimmungen von und aus dem Ausland, werden die Lockerung für die Westbalkanländer aufgrund derer Situation wieder zurückgenommen. Für diese Länder wird die Warnung auf Sicherheitsstufe sechs hinaufgesetzt.<ref>[https://orf.at/stories/3171828/ Reisewarnung für Westbalkan] auf ORF vom 1. Juli 2020 abgerufen am 2. Juli 2020</ref> | ||
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* Mit der Änderung der Verordnung {{BGBl|II Nr. 263/2020}} über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 vom 24. Juli 2020 ({{BGBl|II Nr. 336/2020}}) werden vorgeblich strenge Restriktionen für die Einreise nach Österreich mit der Begründung der vorgeblich erforderlichen Eindämmung von SARS-CoV-2 für Drittstaatsangehörige, eingeführt. Diese Restriktionen gelten jedoch (mit wenigen Ausnahmen) nicht für die etwa 530 Millionen Menschen, die [[w:Unionsbürger|Unionsbürger]] bzw. [[w:Europäischer Wirtschaftsraum|EWR-Staatsbürger]] sind oder in [[w:Andorra|Andorra]], [[w:Monaco|Monaco]], [[w:San Marino|San Marino]], dem [[w:Vatikanstadt|Vatikan]] oder der [[w:Schweiz|Schweiz]] wohnhaft sind sowie für Personen, die Österreich ohne Stop durchqueren, die auch mit Stop in Österreich zur Aufrechterhaltung des Güter- sowie Personenverkehrs erforderlich sind, bei zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall etc. Nachdem bzgl. dem Inhalt dieser Verordnung tagelang die Öffentlichkeit in Unklarheit über die Details zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten gehalten wurde, wurde die Verordnung am Freitag, 24. Juli 2020, veröffentlicht und trat bereits am Montag, 27. Juli 2020, in Kraft. Selbst im zuständigen Gesundheitsministerium herrschte jedoch nach der Veröffentlichung der Verordnung Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften. Auch von rechtswissenschaftlicher Seite wurde am Inhalt als auch der Qualität der Verordnung Kritik geäußert.<ref>[https://orf.at/stories/3174956/ Verwirrung um neue Verordnung - Tagelang hatte Unklarheit über die Details zur neuen Verordnung zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten geherrscht – am Freitag wurden die Einzelheiten schließlich vom Gesundheitsministerium kommuniziert. Doch herrschte selbst danach Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften – und zwar auch im Ministerium selbst.], ORF.at vom 25. Juli 2020.</ref> | * Mit der Änderung der Verordnung {{BGBl|II Nr. 263/2020}} über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 vom 24. Juli 2020 ({{BGBl|II Nr. 336/2020}}) werden vorgeblich strenge Restriktionen für die Einreise nach Österreich mit der Begründung der vorgeblich erforderlichen Eindämmung von SARS-CoV-2 für Drittstaatsangehörige, eingeführt. Diese Restriktionen gelten jedoch (mit wenigen Ausnahmen) nicht für die etwa 530 Millionen Menschen, die [[w:Unionsbürger|Unionsbürger]] bzw. [[w:Europäischer Wirtschaftsraum|EWR-Staatsbürger]] sind oder in [[w:Andorra|Andorra]], [[w:Monaco|Monaco]], [[w:San Marino|San Marino]], dem [[w:Vatikanstadt|Vatikan]] oder der [[w:Schweiz|Schweiz]] wohnhaft sind sowie für Personen, die Österreich ohne Stop durchqueren, die auch mit Stop in Österreich zur Aufrechterhaltung des Güter- sowie Personenverkehrs erforderlich sind, bei zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall etc. Nachdem bzgl. dem Inhalt dieser Verordnung tagelang die Öffentlichkeit in Unklarheit über die Details zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten gehalten wurde, wurde die Verordnung am Freitag, 24. Juli 2020, veröffentlicht und trat bereits am Montag, 27. Juli 2020, in Kraft. Selbst im zuständigen Gesundheitsministerium herrschte jedoch nach der Veröffentlichung der Verordnung Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften. Auch von rechtswissenschaftlicher Seite wurde am Inhalt als auch der Qualität der Verordnung Kritik geäußert.<ref>[https://orf.at/stories/3174956/ Verwirrung um neue Verordnung - Tagelang hatte Unklarheit über die Details zur neuen Verordnung zu den Einreisebeschränkungen aus Risikogebieten geherrscht – am Freitag wurden die Einzelheiten schließlich vom Gesundheitsministerium kommuniziert. Doch herrschte selbst danach Unklarheit über die genaue Interpretation der neuen Vorschriften – und zwar auch im Ministerium selbst.], ORF.at vom 25. Juli 2020.</ref> | ||
* Mit der weiteren Änderung des Presseförderungsgesetzes durch {{BGBl|I Nr. 82/2020}} vom 24. Juli 2020 wird Medienunternehmen eine weitere außerordentliche Förderung für österreichische Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften in Höhe von drei Millionen Euro aus Steuergeld geschenkt (§ 12c Presseförderungsgesetz 2003). Bereits im April 2020 hatten Medienunternehmen in Österreich (zusätzlich zur "normalen" Presseförderung) rund 15 Millionen Euro an Steuergeld in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen geschenkt erhalten (§ 12b Presseförderungsgesetz 2003). Kommerzielle Privatsender und nicht kommerzielle Privatsender hatten im April 2020 ebenfalls 22 Millionen Euro aus Steuergeld als nicht rückzahlbare Förderungen geschenkt bekommen (zusätzlich zur "normalen" Förderung von 23 Millionen pro Jahr). Die Europäische Kommission äußerte im ''Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union'' Kritik an dieser überbordenden Medienförderung in Österreich und erwähnt, dass diese hohen ''Beträge für staatliche Werbung in den Medien der Grund für weiter bestehende Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness bei der Verteilung und geben Anlass zur Sorge mit Blick auf eine unzureichende Aufmerksamkeit für den Medienpluralismus'' sei.<ref>[https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/communication_2021_rule_of_law_report_de.pdf MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN], Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union, Webseite: ec.europa.eu vom Juli 2021, S. 20 und 23.</ref> | * Mit der weiteren Änderung des Presseförderungsgesetzes durch {{BGBl|I Nr. 82/2020}} vom 24. Juli 2020 wird Medienunternehmen eine weitere außerordentliche Förderung für österreichische Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften in Höhe von drei Millionen Euro aus Steuergeld geschenkt (§ 12c Presseförderungsgesetz 2003). Bereits im April 2020 hatten Medienunternehmen in Österreich (zusätzlich zur "normalen" Presseförderung) rund 15 Millionen Euro an Steuergeld in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen geschenkt erhalten (§ 12b Presseförderungsgesetz 2003). Kommerzielle Privatsender und nicht kommerzielle Privatsender hatten im April 2020 ebenfalls 22 Millionen Euro aus Steuergeld als nicht rückzahlbare Förderungen geschenkt bekommen (zusätzlich zur "normalen" Förderung von 23 Millionen pro Jahr). Die Europäische Kommission äußerte im ''Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union'' Kritik an dieser überbordenden Medienförderung in Österreich und erwähnt, dass diese hohen ''Beträge für staatliche Werbung in den Medien der Grund für weiter bestehende Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness bei der Verteilung und geben Anlass zur Sorge mit Blick auf eine unzureichende Aufmerksamkeit für den Medienpluralismus'' sei.<ref>[https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/communication_2021_rule_of_law_report_de.pdf MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN], Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union, Webseite: ec.europa.eu vom Juli 2021, S. 20 und 23.</ref> | ||
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* Die erst letzten Freitag neuerlich eingeführte Maskenpflicht beschäftigt wieder die Verfassungsexperten, die auch diese Regelung beim Verfassungsgerichtshof anfechten wollen. Sie sehen eine nicht ausreichende Differenzierung, warum NMS-Masken in Lebensmittelgeschäften getragen werden sollen, in anderen jedoch nicht. Das Gesundheitsministerium beruft sich dabei auf die verschiedene Lebensnotwendigkeit von Einkäufen von gefährdeten Menschen.<ref>[https://orf.at/stories/3175802/ Juristen halten neue Maskenpflicht für gesetzwidrig] auf ORF vom 31. Juli 2020 abgerufen am 3. August 2020</ref> | * Die erst letzten Freitag neuerlich eingeführte Maskenpflicht beschäftigt wieder die Verfassungsexperten, die auch diese Regelung beim Verfassungsgerichtshof anfechten wollen. Sie sehen eine nicht ausreichende Differenzierung, warum NMS-Masken in Lebensmittelgeschäften getragen werden sollen, in anderen jedoch nicht. Das Gesundheitsministerium beruft sich dabei auf die verschiedene Lebensnotwendigkeit von Einkäufen von gefährdeten Menschen.<ref>[https://orf.at/stories/3175802/ Juristen halten neue Maskenpflicht für gesetzwidrig] auf ORF vom 31. Juli 2020 abgerufen am 3. August 2020</ref> | ||
* Nach dem Medien schon schrieben, dass der ''Babyelefant'' durch das Gesetz gekilled wurde, appeliert der Gesundheitsminister an die jüngere Bevölkerung, dass trotz alledem Abstand zu halten ist und damit der ''Babyelefant'' weiterlebe.<ref>[https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2069987-Anschober-informiert-ueber-die-wichtigsten-Massnahmen-gegen-Corona.html Anschober zu Abstandsregeln: "Der Babyelefant lebt"] in der Wiener Zeitung vom 31. Juli 2020 abgerufen am 3. August 2020</ref> | * Nach dem Medien schon schrieben, dass der ''Babyelefant'' durch das Gesetz gekilled wurde, appeliert der Gesundheitsminister an die jüngere Bevölkerung, dass trotz alledem Abstand zu halten ist und damit der ''Babyelefant'' weiterlebe.<ref>[https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2069987-Anschober-informiert-ueber-die-wichtigsten-Massnahmen-gegen-Corona.html Anschober zu Abstandsregeln: "Der Babyelefant lebt"] in der Wiener Zeitung vom 31. Juli 2020 abgerufen am 3. August 2020</ref> | ||
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{{Hauptartikel|Chronologie der Corona-Krise in Österreich}} | {{Hauptartikel|Chronologie der Corona-Krise in Österreich}} | ||
[[Kategorie:COVID-19-Pandemie 2020]] | [[Kategorie:COVID-19-Pandemie ab 2020|!2020-07]] | ||
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