Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Eine klare Anbieter-Identifizierung muss vorhanden sein, d. h. Name und Anschrift des Unternehmens, E-Mail-Adresse etc.  
* Eine klare Anbieter-Identifizierung muss vorhanden sein, d. h. Name und Anschrift des Unternehmens, E-Mail-Adresse etc.  


Die allgemeinen Vertragsbedingungen müssen leicht zugänglich und ständig abrufbar für den Online-Einkauf bereitgestellt werden.  
* Die allgemeinen Vertragsbedingungen müssen leicht zugänglich und ständig abrufbar für den Online-Einkauf bereitgestellt werden.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Leistungsmerkmale und genaue Beschreibung der Produkte (inkl. der Preisinformationen) sowie die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen müssen eindeutig bekannt gemacht werden.  
* Leistungsmerkmale und genaue Beschreibung der Produkte (inkl. der Preisinformationen) sowie die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen müssen eindeutig bekannt gemacht werden.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Der Verbraucher muss klar über die für die Online-Bestellung notwendigen Schritte informiert werden.  
* Der Verbraucher muss klar über die für die Online-Bestellung notwendigen Schritte informiert werden.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Die Preise müssen klar und deutlich inkl. aller Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstiger Zusatzkosten (z. B. Versand) angegeben werden.  
* Die Preise müssen klar und deutlich inkl. aller Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstiger Zusatzkosten (z. B. Versand) angegeben werden.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Der Verbraucher erhält vor Abgabe seiner Bestellung eine ausdruckfähige Darstellung der Bestellung, um ggf. Korrekturen vorzunehmen. Ein deutlicher Hinweis auf die Möglichkeit des Rücktritts muss hier dargestellt sein.  
* Der Verbraucher erhält vor Abgabe seiner Bestellung eine ausdruckfähige Darstellung der Bestellung, um ggf. Korrekturen vorzunehmen. Ein deutlicher Hinweis auf die Möglichkeit des Rücktritts muss hier dargestellt sein.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Der Onlineshop muss klar über das Zahlungsverfahren informieren und die nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene Sicherheit dafür aufweisen (d. h. verschlüsselte Übertragung der Daten).  
* Der Onlineshop muss klar über das Zahlungsverfahren informieren und die nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene Sicherheit dafür aufweisen (d. h. verschlüsselte Übertragung der Daten).  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Jeder Eingang einer Bestellung muss dem Verbraucher vom Nutzer des Gütezeichens unverzüglich per E-Mail bestätigt werden. Darüber hinaus muss der Online-Shop den Verbraucher über die Einzelheiten der Leistungserbringung informieren.  
* Jeder Eingang einer Bestellung muss dem Verbraucher vom Nutzer des Gütezeichens unverzüglich per E-Mail bestätigt werden. Darüber hinaus muss der Online-Shop den Verbraucher über die Einzelheiten der Leistungserbringung informieren.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Dem Kunden muss – ohne Angabe von Gründen – ein Rücktritts- und Rückgaberecht von mindestens vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware eingeräumt werden. Vor Abgabe der Bestellung ist der Verbraucher über dieses Recht zu informieren.  
* Dem Kunden muss – ohne Angabe von Gründen – ein Rücktritts- und Rückgaberecht von mindestens vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware eingeräumt werden. Vor Abgabe der Bestellung ist der Verbraucher über dieses Recht zu informieren.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Die Lieferung der Ware hat so schnell wie möglich, mindestens innerhalb von 30 Tagen ab dem  Eingang der Bestellung, zu erfolgen. Die Lieferfrist ist eindeutig anzugeben.  
* Die Lieferung der Ware hat so schnell wie möglich, mindestens innerhalb von 30 Tagen ab dem  Eingang der Bestellung, zu erfolgen. Die Lieferfrist ist eindeutig anzugeben.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Die Verrechnung bzw. Abbuchung darf nicht vor Auslieferung der Ware erfolgen.  
* Die Verrechnung bzw. Abbuchung darf nicht vor Auslieferung der Ware erfolgen.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Der Gütezeichennutzer muss den Verbraucher über den Zweck der Erhebung und die Verwendung personengebundener Daten informieren. Sensible Daten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen für die Abwicklung eines konkreten Geschäfts gespeichert werden. Übermittlungen von personengebundenen Daten an Dritte dürfen nicht vorgenommen werden.  
* Der Gütezeichennutzer muss den Verbraucher über den Zweck der Erhebung und die Verwendung personengebundener Daten informieren. Sensible Daten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen für die Abwicklung eines konkreten Geschäfts gespeichert werden. Übermittlungen von personengebundenen Daten an Dritte dürfen nicht vorgenommen werden.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Der Nutzer des E-Commerce-Gütezeichens verpflichtet sich, bei Streitfällen an einer raschen und unbürokratischen Lösung mitzuwirken. Er erkennt den Internet-Ombudsmann und den Verein des E-Commerce-Gütezeichens als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Auf das Vorhandensein der außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist hinzuweisen.  
* Der Nutzer des E-Commerce-Gütezeichens verpflichtet sich, bei Streitfällen an einer raschen und unbürokratischen Lösung mitzuwirken. Er erkennt den Internet-Ombudsmann und den Verein des E-Commerce-Gütezeichens als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Auf das Vorhandensein der außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist hinzuweisen.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Eine Werbung oder andere kommerzielle Kommunikation muss klar erkennbar sein und deutlich gekennzeichnet werden.  
* Eine Werbung oder andere kommerzielle Kommunikation muss klar erkennbar sein und deutlich gekennzeichnet werden.  
* Aufgezählter Listeneintrag
 
Der Zeichennutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Datenschutzgesetz 2000, Telekommunikationsgesetz, Gewerbeordnung, Jugendschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz etc.)
* Der Zeichennutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Datenschutzgesetz 2000, Telekommunikationsgesetz, Gewerbeordnung, Jugendschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz etc.)
   
   
'''Vergabeverfahren'''
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'''Kontakt'''
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Euro-Label - Österreichisches E-Commerce Gütezeichen
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c/o ÖIAT  
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