Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen (Quelltext anzeigen)
Version vom 22. September 2010, 09:46 Uhr
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* Eine klare Anbieter-Identifizierung muss vorhanden sein, d. h. Name und Anschrift des Unternehmens, E-Mail-Adresse etc. | * Eine klare Anbieter-Identifizierung muss vorhanden sein, d. h. Name und Anschrift des Unternehmens, E-Mail-Adresse etc. | ||
Die allgemeinen Vertragsbedingungen müssen leicht zugänglich und ständig abrufbar für den Online-Einkauf bereitgestellt werden. | * Die allgemeinen Vertragsbedingungen müssen leicht zugänglich und ständig abrufbar für den Online-Einkauf bereitgestellt werden. | ||
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Leistungsmerkmale und genaue Beschreibung der Produkte (inkl. der Preisinformationen) sowie die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen müssen eindeutig bekannt gemacht werden. | * Leistungsmerkmale und genaue Beschreibung der Produkte (inkl. der Preisinformationen) sowie die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen müssen eindeutig bekannt gemacht werden. | ||
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Der Verbraucher muss klar über die für die Online-Bestellung notwendigen Schritte informiert werden. | * Der Verbraucher muss klar über die für die Online-Bestellung notwendigen Schritte informiert werden. | ||
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Die Preise müssen klar und deutlich inkl. aller Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstiger Zusatzkosten (z. B. Versand) angegeben werden. | * Die Preise müssen klar und deutlich inkl. aller Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstiger Zusatzkosten (z. B. Versand) angegeben werden. | ||
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Der Verbraucher erhält vor Abgabe seiner Bestellung eine ausdruckfähige Darstellung der Bestellung, um ggf. Korrekturen vorzunehmen. Ein deutlicher Hinweis auf die Möglichkeit des Rücktritts muss hier dargestellt sein. | * Der Verbraucher erhält vor Abgabe seiner Bestellung eine ausdruckfähige Darstellung der Bestellung, um ggf. Korrekturen vorzunehmen. Ein deutlicher Hinweis auf die Möglichkeit des Rücktritts muss hier dargestellt sein. | ||
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Der Onlineshop muss klar über das Zahlungsverfahren informieren und die nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene Sicherheit dafür aufweisen (d. h. verschlüsselte Übertragung der Daten). | * Der Onlineshop muss klar über das Zahlungsverfahren informieren und die nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene Sicherheit dafür aufweisen (d. h. verschlüsselte Übertragung der Daten). | ||
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Jeder Eingang einer Bestellung muss dem Verbraucher vom Nutzer des Gütezeichens unverzüglich per E-Mail bestätigt werden. Darüber hinaus muss der Online-Shop den Verbraucher über die Einzelheiten der Leistungserbringung informieren. | * Jeder Eingang einer Bestellung muss dem Verbraucher vom Nutzer des Gütezeichens unverzüglich per E-Mail bestätigt werden. Darüber hinaus muss der Online-Shop den Verbraucher über die Einzelheiten der Leistungserbringung informieren. | ||
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Dem Kunden muss – ohne Angabe von Gründen – ein Rücktritts- und Rückgaberecht von mindestens vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware eingeräumt werden. Vor Abgabe der Bestellung ist der Verbraucher über dieses Recht zu informieren. | * Dem Kunden muss – ohne Angabe von Gründen – ein Rücktritts- und Rückgaberecht von mindestens vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware eingeräumt werden. Vor Abgabe der Bestellung ist der Verbraucher über dieses Recht zu informieren. | ||
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Die Lieferung der Ware hat so schnell wie möglich, mindestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang der Bestellung, zu erfolgen. Die Lieferfrist ist eindeutig anzugeben. | * Die Lieferung der Ware hat so schnell wie möglich, mindestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang der Bestellung, zu erfolgen. Die Lieferfrist ist eindeutig anzugeben. | ||
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Die Verrechnung bzw. Abbuchung darf nicht vor Auslieferung der Ware erfolgen. | * Die Verrechnung bzw. Abbuchung darf nicht vor Auslieferung der Ware erfolgen. | ||
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Der Gütezeichennutzer muss den Verbraucher über den Zweck der Erhebung und die Verwendung personengebundener Daten informieren. Sensible Daten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen für die Abwicklung eines konkreten Geschäfts gespeichert werden. Übermittlungen von personengebundenen Daten an Dritte dürfen nicht vorgenommen werden. | * Der Gütezeichennutzer muss den Verbraucher über den Zweck der Erhebung und die Verwendung personengebundener Daten informieren. Sensible Daten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen für die Abwicklung eines konkreten Geschäfts gespeichert werden. Übermittlungen von personengebundenen Daten an Dritte dürfen nicht vorgenommen werden. | ||
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Der Nutzer des E-Commerce-Gütezeichens verpflichtet sich, bei Streitfällen an einer raschen und unbürokratischen Lösung mitzuwirken. Er erkennt den Internet-Ombudsmann und den Verein des E-Commerce-Gütezeichens als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Auf das Vorhandensein der außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist hinzuweisen. | * Der Nutzer des E-Commerce-Gütezeichens verpflichtet sich, bei Streitfällen an einer raschen und unbürokratischen Lösung mitzuwirken. Er erkennt den Internet-Ombudsmann und den Verein des E-Commerce-Gütezeichens als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Auf das Vorhandensein der außergerichtlichen Schlichtungsstelle ist hinzuweisen. | ||
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Eine Werbung oder andere kommerzielle Kommunikation muss klar erkennbar sein und deutlich gekennzeichnet werden. | * Eine Werbung oder andere kommerzielle Kommunikation muss klar erkennbar sein und deutlich gekennzeichnet werden. | ||
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Der Zeichennutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Datenschutzgesetz 2000, Telekommunikationsgesetz, Gewerbeordnung, Jugendschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz etc.) | * Der Zeichennutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Datenschutzgesetz 2000, Telekommunikationsgesetz, Gewerbeordnung, Jugendschutzgesetz, Konsumentenschutzgesetz etc.) | ||
'''Vergabeverfahren''' | '''Vergabeverfahren''' | ||
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'''Kontakt''' | '''Kontakt''' | ||
Euro-Label - Österreichisches E-Commerce Gütezeichen | Euro-Label - Österreichisches E-Commerce Gütezeichen | ||
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