ÖsterreichWiki:Löschkandidat/Sandholzer'sche Stiftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Anlässlich der 1825 erfolgten kirchlichen Trennung zwischen Götzis und Atlach, kam es wegen dieser Siftung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Gemeinden, denn Götzis berief sich auf den Stiftbrief, in dem es ausdrücklich heiße, dass sich die Stiftung auf die Ortsarmen von Götzis beschränke. Wenn sich nun Altach abgetrennt und selbständig gemacht habe, sei sie aus dem Gemeindegebiet Götzis ausgeschieden und habe ihren Anspruch an die Sandholzer'sche Stiftung verloren. Gegen diese Auffassung setzte sich Altach zur Wehr. Der Streit endete schließlich damit, | Anlässlich der 1825 erfolgten kirchlichen Trennung zwischen Götzis und Atlach, kam es wegen dieser Siftung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Gemeinden, denn Götzis berief sich auf den Stiftbrief, in dem es ausdrücklich heiße, dass sich die Stiftung auf die Ortsarmen von Götzis beschränke. Wenn sich nun Altach abgetrennt und selbständig gemacht habe, sei sie aus dem Gemeindegebiet Götzis ausgeschieden und habe ihren Anspruch an die Sandholzer'sche Stiftung verloren. Gegen diese Auffassung setzte sich Altach zur Wehr. Der Streit endete schließlich damit, dass das „Land- und Criminalgericht" mit Schreiben vom 14. Oktober 1828 entschied, das Altach trotz seiner kirchlichen und politischen Selbständigkeit auch weiterhin seinen Anteil aus der Stiftung, und zwar im Verhältnis "1900 (Götzis) zu 600 (Altach) Seelen" zu bekommen habe. Diese Entscheidung wurde von der Gemeinde Götzis nach einiger Gegenwehr schließlich zur Kenntnis genommen. | ||
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