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Der Stabilitätspakt 2012 ({{BGBl|I Nr. 30/2013}}) gilt nunmehr unbefristet. Durch ihn wurde auch nach langer politischer Diskussion das ''System mehrfacher Fiskalregeln'' eingeführt (siehe unten). | Der Stabilitätspakt 2012 ({{BGBl|I Nr. 30/2013}}) gilt nunmehr unbefristet. Durch ihn wurde auch nach langer politischer Diskussion das ''System mehrfacher Fiskalregeln'' eingeführt (siehe unten). | ||
Aufgrund der von der Europäischen Kommission 2020 bis 2023 genehmigten Ausnahmeregelungen bezüglich des [[w:Europäischer Stabilitätsmechanismus|Europäischen Stabilitätsmechanismus]] konnten auch in Österreich Milliarden an Steuergeld für COVID-19-Fördermaßnahmen aufgewendet werden, ohne den österreichischen Stabilitätspakt zu verletzen (§ 11 ÖStP).<ref>[https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:492ea544-563c-4d74-a69f-124e8a1d0577/Strategiebericht_2024_bis_2027_Budgetbericht_2024.pdf Budgetbericht 2024], Webseite: bmf.gv.at vom Oktober 2023, S. 295.</ref> | |||
== Beteiligte und Vereinbarung == | == Beteiligte und Vereinbarung == |
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