Benutzerin:Ermione 13/Entwurfseite 6

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Entwurfseite 6 Versuch einer Teilbearbeitung von Ausschnitten, noch in Arbeit, nicht fertig, 11. Jänner 2018


BeiWP Erzherzog von Österreich, auch Erzherzog zu Österreich war im Spätmittelalter der Titel, unter dem jene Adelsfamilie, die später als die Habsburger bezeichnet wurde, ihre Position im Heiligen Römischen Reich und ihre landesfürstliche Herrschaft rechtlich zu sichern versuchte. Nachdem dies gelungen war, führten ihn seit 1486 alle gewählten römisch-deutschen Kaiser und Könige der Dynastie.

Erstmalige Erwähnung des Titels

Erwähnt ist der Erzherzogtitel erstmals als "palatinus archidux" beziehungsweise "Pfalz-Erzherzog" in einer der Urkunden des Privilegium maius, allerdings nur ein einziges Mal im Zusammenhang mit den zeremoniellen Auszeichnungen, in denen es um die Stellung der Dynastie geht.[1] Die Legitimation für den Titel wird im "Privilegium maius" mit der Herrschaft der Herzoge von Österreich (Habsburger) über das Kärnten[A 1] begründet. Nach der Chronik von Johann von Viktring und einem Einschub im Schwabenspiegel war der Herzog von Kärnten als Reichsjägermeister angeblich ebenfalls Inhaber eines Reichserzamtes gewesen.[2] Seit 1361 führte [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) von Österreich ("Rudolf der Stifter") den Erzherzogtitel ohne den Zusatz Pfalz, was Kaiser Karl IV. duldete.[3]

Mögliche Bedeutungen des Titels

In der Sekundärliteratur finden sich mehrere Erklärungen zur Bedeutung des Titels, die sich in einigen wesentlichen Details unterscheiden:

  • Das Vorbild waren die Erzbischöfe, wobei die Vorsilbe Erz- sich darauf bezog, dass ihnen mehrere Bistümer unterstehen. Der "Erzherzogtitel" sollte analog dazu zum Ausdruck bringen, dass der so Titulierte über mehrere Herzogtümer[A 2] herrschte.[4]
  • Der "Erzherzogtitel" nimmt Bezug auf die Kurfürsten, die auch als "Erzfürsten" bekannt waren. Die drei geistlichen Kurfürsten waren zugleich als Erzbischöfe und als solche die drei Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches[A 3].

Der Erzherzogtitel vor 1453

Ernst der Eiserne führte seit 1414 offiziell den Erzherzogtitel. Darauf sollte Kaiser Friedrich III. bei seiner Bestätigung 1453 aufbauen.[4]

Kaiser Friedrich III.

Am 6. Jänner 1453 bestätigte Friedrich III. zum zweiten Mal[A 4]das Privilegium maius[4], wobei er diese zweite Bestätigung als einen Staatsakt inszenierte. In der Zeugenliste findet sich eine ganze Reihe von renommierten Reichsfürsten und Bischöfen, während aus jenen Territorien, in denen seine Familie herrschte nur der Bischof von Brixen anwesend war.[5] Bei dieser Bestätigung des "Privilegiums maius" vermehrte Friedrich III. die Privilegien des Hauses Österreich, indem er diejenigen österreichischen Herzöge, die die Herzogtümer Steiermark, Kärnten und Krain innehatten, zu Erzherzögen erhob und ihre Rechte definierte. Die Zuweisung des Erzherzogstitel an die "innerösterreichischen" Länder der "leopoldinischen Linie" seiner Familie war durch die Annahme des Titels durch seinen Vater Ernst dem Eisernen bereits vorbereitet worden.[6] Sie könnte außerdem durch die Akkumulation mehrere Herzogtümer, darunter Kärnten, in der Hand dieses Familienzweiges motiviert gewesen sein.[5]

Der Erzherzogtitel nach 1453

Erst wesentlich später wurde der Titel auch seinem Cousin Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund dem Münzreichen") verliehen.

Am 8. September 1530 wurde das Privilegium maius und damit auch der Erzherzogtitel neuerlich von Kaiser Karl V. bestätigt.[4]

Die früheren Herzogtümer Österreich unter der Enns (mit der Stadt Wien) und ob der Enns sind seit dem 16. Jahrhundert als Erzherzogtümer belegt. Ihr Status als eigenständige Erzherzogtümer wurde bereits unter der Herrschaft von Kaiserin Maria Theresia festgelegt. Als Kaiser Franz II. am 11. August 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich annahm, behielt der Erzherzog-Titel weiterhin seine Gültigkeit. Im Kaiserreich Österreich galten die Kronländer Österreich unter der Enns (mit der Stadt Wien) und Österreich ob der Enns weiterhin als Erzherzogtümer, wogegen die Kronländer Steiermark und Kärnten Herzogtümer blieben.[4] Der Erzherzogtitel wurde in der Republik Österreich mit dem Adelsaufhebungsgesetz vom 3. April 1919 aufgehoben.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ernst Bruckmüller - Peter Urbanitsch: Ostarrîchi - Österreich 996-1996. Menschen, Mythen, Meilensteine. Katalog der Österreichischen Länderausstellung in Neuhofen an der Ybbs und St. Pölten (= Katalog des Niederösterreichischen Landesmuseums. Neue Folge 388). Berger, Horn, 1996. S. 650 digital
  2. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien 2001, ISBN 3-8000-3526-X, S. 149f.
  3. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien 2001, ISBN 3-8000-3526-X, S. 154
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Erzherzog. In: Historisches Lexikon Wien. Band 4, Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00546-9, S. 211.
  5. 5,0 5,1 vgl. Christine Reinle: Ulrich Riederer (ca. 1406–1462). Gelehrter Rat im Dienste Kaiser Friedrichs III. (= Mannheimer historische Forschungen. Bd. 2). Palatium Verlag im J-und-J Verlag, Mannheim 1993, ISBN 3-920671-09-0 (Zugleich: Mannheim, Universität, Dissertation, 1992/93). S. 340
  6. vgl. Christine Reinle: Ulrich Riederer (ca. 1406–1462). Gelehrter Rat im Dienste Kaiser Friedrichs III. (= Mannheimer historische Forschungen. Bd. 2). Palatium Verlag im J-und-J Verlag, Mannheim 1993, ISBN 3-920671-09-0 (Zugleich: Mannheim, Universität, Dissertation, 1992/93). S. 339f.

Anmerkungen

  1. Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals große Teile des heutigen Bundeslandes Kärnten, allerdings nicht das ganze Bundesland. Zu Rudolfs Zeit befanden sich Teile unter der Herrschaft des Erzstiftes Salzburg und dessen Suffraganbistum Gurk sowie unter der Herrschaft der Albertinischen Linie der Grafen von Görz und Tirol
  2. Interessant ist jedenfalls, dass Rudolf (IV.) der Stifter und Ernst (I.) der Eiserne, die beide im Unterschied zu den übrigen Familienmitgliedern vor den beiden offiziellen Bestätigungen des Privilegiums maius durch Kaiser Friedrich III. den Erzherzogtitel ganz offiziell als Reichsfürsten führten, beide tatsächlich über mehr als ein Herzogtum herrschten.
  3. Der Erzbischof von Mainz war der Erzkanzler für das "deutsche" Königreich, der Erzbischof von Köln der Erzkanzler für das Königreich Italien) und der Bischof von Trier der Erzkanzler für KönigreichBurgund
  4. Friedrich III. hatte das Privilegium maius bereits 1442 mit Zustimmung der Kurfürsten von Sachsen, Brandenburg und Mainz als Römisch-deutscher König bestätigt. Doch erst bei der Bestätigung 1453 wurde auf den Erzherzogtitel ausführlich eingegangen.

SORTIERUNG:Erzherzog Kategorie:Adelstitel Kategorie:Habsburg