Herzogtum Steier
Das Herzogtum Steier, oft auch als Herzogtum Steiermark bezeichnet, war ein europäischer Staat, der Teile des heutigen EU-Landes Österreich umfasste.
Geschichtlicher Überblick
Das Herzogtum Steier entstand aus der Grafschaft Steier, die nach dem Sturz von Heinrich dem Löwen vom Stammesherzogtum Baiern[A 1] gelöst und selbst zu einem Herzogtum erhoben wurde. Wenig später kam sie durch einen Erbvertrag, die "Georgenberger Handfeste" (17. August 1186) an die Familie der Liutpoldiner (Leopoldiner) und wurde danach meistens gemeinsam mit dem Herzogtum Österreich "in Personalunion" regiert. Im 15. und 16. Jahrhundert bildete sie zusammen mit den Herzogtümern Kärnten und Krain die von Familienmitgliedern der Herzöge von Österreich beherrschten "innerösterreichischen Lande". Nach der Verwaltungsreform von Kaiser Maximilian I. kam das Herzogtum Steier zur östlichen Gruppe der "österreichischen Lande" ("Habsburgerlande"). Nach dem Tod von Kaiser Ferdinand I. wurden diese vorübergehend von einer Nebenlinie der Habsburger regiert. Unter Kaiser Ferdinand II. kamen die "innerösterreichischen Lande" endgültig unter die Herrschaft des Seniors der Familie, der gewöhnlich auch Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war.
Nach der Verwaltungsreform unter Erzherzogin Maria Theresia wurde aus dem früheren Herzogtum Steier das Kronland Steiermark. Ein größerer Teil von diesem bildete nach 1918 in der damals gegründeten Republik Österreich das heutige Bundesland Steiermark.
Geographische Fläche des Herzogtums Steier
Das Herzogtum Steier umfasste die meiste Zeit im Wesentlichen das heutige Bundesland Steiermark sowie Teile des heutigen Staates (Sloweniens. Bis Anfang des 15. Jahrhunderts gehörten auch Teile des heutigen Bundeslandes Oberösterreich dazu. Die Stadt und Herrschaft Steyr kam erst um 1417 zum Herzogtum Österreich. Zum Herzogtum Steier gehörten zeitweise auch die im heutigen Bundesland Niederösterreich gelegene Grafschaft Pitten mit Pitten und Wiener Neustadt.
Herrscher und Landesfürsten des Herzogtums Steiermark
Die Otakare
Die Babenberger
- Herzog Leopold (II.) von Steier (Leopold der Tugendreiche)
- Herzog Leopold (III.) von Steier (Leopold der Glorreiche)
- Herzog Friedrich (I.) von Steier (Friedrich der Streitbare)
Interregnum
- König Ottokar (II.) von Böhmen
- König Rudolf I., hatte die Herrschaft über das Herzogtum Steier als König des Heiligen Römischen Reiches vorübergehend in "Verwaltung"
Die Habsburger
- Herzog Albrecht (I.) von Steier (besser bekannt als König Albrecht I.)
- Herzog Friedrich (III.) von Steier (Friedrich der Schöne, besser bekannt als König beziehungsweise Gegenkönig Friedrich III.)
- Herzog Albrecht (II.) von Steier (Albrecht der Lahme oder der Weise)]], herrschte zeitweise gemeinsam mit Herzog Otto von Österreich ("Otto der Fröhliche")
- Herzog Rudolf (I.) von Steier (Rudolf der Stifter)
- Herzog Leopold (IV.) von Steier (Leopold der Gerechte)]] und Herzog Albrecht (III.) von Steier (Albrecht mit dem Zopfe), zeitweise gemeinsam
- Herzog Wilhelm von Steier (Wilhelm der Freundliche)
- Herzog Ernst (I.) von Steier (Ernst der Eiserne)
- Herzog Friedrich (II.) von Steier (Friedrich der Ältere)
- Herzog Friedrich (III.) von Steier (Friedrich der Jüngere, besser bekannt als Kaiser Friedrich III.)
Das Herzogtum Steier als Teil der "niederösterreichischen" Ländergruppe der "österreichischen" Lande ("Habsburgerlande")
Das Herzogtum Steier als Teil von "Innerösterreich
- Erzherzog Karl (II.) von Österreich
- Erzherzog Ferdinand (III.) von Österreich, besser bekannt als Kaiser Ferdinand II.
Literatur
Einzelnachweise
Anmerkungen
- ↑ Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
Überregionale Aspekte dieses Themas werden auch in der Wikipedia unter dem Titel Herzogtum Steier behandelt. Hier im ÖsterreichWiki befinden sich Informationen sowie Ergänzungen, die zusätzlich von regionaler Bedeutung sind (siehe Mitarbeit). |