Zechprobst

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Zechprobst ist ein historischer Begriff der Römisch-katholischen Kirche, der sich in manchen Gegenden Österreichs bis heute im übertragenen Sinn erhalten hat.

Gemeinsam mit dem Pfarrer war der Zechprobst der Vermögensverwalter einer Pfarre.

„§.15.
Die Gelder mit Ausnahme derer, welche zur Bestreitung der täglichen Ausgaben nöthig sind, wie auch Schuldscheine, die Stiftungsbriefe, die gehörig gutgeheißenen Jahresrechnungen und überhaupt alle Urkunden, welche das vermögen oder die rechte des Gotteshauses betreffen, sind in einer mit dreifachen Schlosse versehenen Kiste zu hinterlegen, die Schlüssel aber von dem Kirchenvorsteher und den Zechpröpsten oder, wenn derer drei sind, von den zwei älteren aufzubewahren, so daß die Kiste nicht anders als wenn sie sämmtlich sich hiezu vereinigen, aufgeschlossen werden kann.“

Verordnung über die Verwaltung des Gotteshaus- und Pfründenvermögens der Diözese Lin[1]

Mit diesem Paragraphen kann man die Stellung innerhalb einer Pfarre ermessen. Oft wird der Zechprobst auch als Kirchenvater bezeichnet, in lateinischer Sprache vitribus.

Die Bezeichnung rührt also von Zeche, einer Einheit in Bergwerksrechungen, später auch teils für Zünfte (mittelalterlichen Standesvertretungen z.B. für Schmiede, Zimmerer)her. Das nat sich dann auch auf die Wirtshausrechnung übertragen.

Der Begriff heute

In einigen Regionen, wie in Salzburg oder Oberösterreich, aber auch in Bayern hat sich der Begriff des Zechprobstes für jenen erhalten, der während der Messe die Geldspendensammlung, der Kollekte mittels Korb oder Klingelbeutel durchführt.

In manchen Pfarren obliegt Zechpröbsten die Aufgabe, Christbäume für den Kirchenschmuck in der Weihnachtszeit zu besorgen. Auch kommt ihnen mancherorts die Aufgabe zu, bei Prozessionen und auch bei Bittgängen eine Kirchenfahne voran zu tragen.

Einzelnachweise

  1. Linzer Diözesanblatt, 1860, S.202