Drangeld
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Drangeld ist ein veralteter Begriff und steht für Anzahlung oder eine Kaution. Dieses musste nicht als bares Geld erfolgen, sondern konnte auch als Naturalien erstattet werden
So erhielten früher jene, die über den Sommer in der Landwirtschaft beschäftigt waren, vom Bauern Drangeld, wenn sie im kommenden Jahr wieder an den selben Hof kamen um weiterzuarbeiten. Der Lostag war in diesem Fall der Michaelitag am 29. September, der als Auszahlungstag des Drangeldes galt.[1] Aber auch beim als Platzschauen konnten sie ein Drangeld erhalten, dass sie aber bei Annahme des Arbeitsplatzes rückzahlen mussten.
Im Deutschen Worterbuch der Brüder Grimm wird der Begriff auch unter Darangeld geführt.[2]
Literatur
- Kurt Bauer: Bauernleben. Vom alten Leben auf dem Land. Böhlau, Wien 2005, S. 31, ISBN 3-205-77315-2
Einzelnachweise
- ↑ Michaelitag - 29. September beim Heimatverein Steyregg abgerufen am 7. Julii 2022
- ↑ Darangeld im DWB abgerufen am 7. Juli 2022