Hans Protmann

Aus ÖsterreichWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Druckversion wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Die Gemeinde Kolsass, in welcher Hans Protmann ansässig war

Hans Protmann (* im 15. Jahrhundert; † im 15. oder 16. Jahrhundert, vermutlich nach 1458[A 1]), auch Hans Brotman, Hans Pretman oder Hans Pratman, war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.

Herkunft und Familie

  • Im Verzeichnis der Leute und Feuerstetten im Inntal und Vinschgau aus dem Jahr 1427 werden unter den Eigenleuten im Gericht Rettenberg (heute Teil der Gemeinde Kolsassberg) die Ehefrau von Hans Protmann und dessen unehelicher Sohn genannt.[1]
  • Ein Siegmund Protmann, er dürfte ein Nachfahre von Hans Protmann, vielleicht ein Sohn von ihm gewesen sein, war 1494 zu Kolsass am Mühlbach ansässig. In einem Streit des Ortes Kolsass mit dem dortigen Pfarrer fungierte er als Vertreter der Gemeinde.[1]
  • Hans Protmann führte ein eigenes Siegel, das er für private Transaktionen verwendete.[2]

Leben

Hans Protmann war zunächst in Weer und dann in Kolsass, vermutlich am Mühlbach, ansässig. Nach dem "Weistum von Kolsass" war er im Besitz einer Mühle, nach den Urbaren der Grafschaft Tirol aus den Jahren 1410, 1423 und 1450 außerdem im Besitz eines Zehnten am Kolsassberg, für den er "zinste".[1] 1421 ist er als Zeuge für das Stift Georgenberg-Fiecht (heute Teil der Gemeinden Vomp und Stans) in einem Revers genannt, 1422 in einer Verzichtserklärung der Bauleute des Stiftes.[2]

1434-1458 war er "Pfleger"[A 2] und Richter des Gerichtes Rettenberg.[1] Als solcher siegelte er 1434 jene Urkunde, in welcher der Kirchenpropst zu Kolsass einem Jakob Neithart mit der Alpe Tagetlan (Weerberg) belehnt.[3] Der Bischof von Brixen übertrug ihm als Vertretung des Grafen Eberhard (VI.) von Kirchberg, an den damals die Burg Rettenberg verpfändet war, und Ulrich Sulliz, der als "Pfleger" der Burg Rettenberg aufscheint, in einer Streitsache, welche die Instandhaltung der Innbrücke zu Schwaz betraf, die Aufnahme der Zeugenaussagen.[1]

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit König Friedrich III. und den Landstände der Grafschaft Tirol Anfang der 1440er-Jahre, um Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund den Münzreichen"), nachdem er mündig geworden war, die tatsächliche Ausübung der Herrschaft über die Grafschaft zu verschaffen, wurden Hans Protmann als Gerichtsbote des Gerichtes Rettenberg und die Gerichtsboten Peter Kobel, Niklas Seibant, Niklas Palüger, Heinrich Sagmeister und Heinrich auf der Töll, am 15. Juni 1444 zu Ausschussmitgliedern der Landschaft ernannt, die auf dem Landtag zu Meran eine provisorische Landesregierung gebildet hatte.[4] Diese erwog 1444 Hans Protmann als "Pfleger" von Tratzberg (heute Teil der Gemeinde Stans einzusetzen.[5]

In den Jahren darauf wurde Hans Protmann mehrmals zum Rechtsprecher ernannt. Gemeinsam mit Thomas Schäbl fungierte er als solcher 1445 bei einem Streit zwischen Viktor Trautson und den Bauleuten von Obernberg-Vinaders (heute Teil der Gemeinde Gries am Brenner).[2] 1446 ist er als Vormund von Eckhart Leo von Baumkirchen belegt.[2] Gemeinsam mit Matheis Hochhuber, Michael von Silz und weiteren "Urteilern" bildete er jene Kommission, die Herzog Siegmund 1449 im Almstreit der Rittner und der Villanderer zu einem Lokalaugenschein entsandte.[6] Gemeinsam mit Peter Kobel war Hans Protmann 1452 Zeuge in der Streitsache des Hans von Türen, dessen Interessen von einem Peter Milauner, damals Hauptmann und Richter von Burg Hörtenberg (heute Teil der Gemeinde Pfaffenhofen), vertreten wurden.[3]

1453 wurden Hans Protmann und Lienhard Mayr als Gerichtsleute des Gerichtes Rettenberg, von den Frontboten der Gemeinden Kolsass, Wattens,und Volders zu Landtagsboten ernannt.[7] 1454 vermittelt Hans Protmann, zusammen mit Leonhard Rott aus Münster, im Streit um das Weiderecht in der Au zu Kematen, wegen dem der Ort Kematen Klage gegen die Gemeindeleute von Afling (heute Teil der Gemeinde Kematen) erhoben hatte.[2] 1458 wurde er von Herzog Siegmund beauftragt, sich um die Hinterlassenschaft von Kunz von Hoppühel zu kümmern.[1]

Hans Protmann nach 1480

Ein Hans Protmann ist noch in Urkunden nach 1480 genannt, wobei unklar ist, ob es sich dabei um den Gerichtsboten Hans Protmann handelt oder um einen gleichnamigen Verwandten, vielleicht sogar einen Sohn. 1488 bezeugt dieser an einer vorrangigen Stelle die Überlassung einer Gülte an der Pfarrbruderschaft zu Kolsass. 1490 siegelte die Urkunde, in welcher ein Thomas Schuster, anssässig zu Kolsass, dieser Bruderschaft einen ewigen Zins überlässt.[2]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 364
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 365
  3. 3,0 3,1 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 328
  4. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 295 und S. 364
  5. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 364f.
  6. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 276, S. 282 und S, 365
  7. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 323 und S. 364

Anmerkungen

  1. Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 364 und S. 365
  2. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.