Wernhard I. von Maissau

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GuentherZ 2012-09-16 0106 Die frühere Feste Wildberg, heute. Sie war viele Jahre als "freies Eigen" im Besitz der Maissauer, ehe sie die Habsburger nach dem Tod von Wernhard (I.) als landesfürstliches Lehen an sich brachten. Wernhard (I.) war der letzte Maissauer, dem sie gehörte.

Wernhard (I.) von Maissau (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1380[A 1]) folgte Ulrich (I.) von Schaunberg als Landeshauptmann "ob der Enns" nach und war vorübergehend Landesmarschall[A 2]. Er bekleidete außerdem das Amt des obersten Marschalls im Herzogtum Österreich. Er war ein jüngerer Sohn von Ulrich (I.) von Maissau und wurde nach seinem Tod von seinen Neffen beerbt.

Herkunft

Wernhard (I.) von Maissau stammte aus der Familie der Maissauer, einer bedeutenden Adelsfamilie des Herzogtums Österreich. Er war der Urenkel von Otto (II.) von Maissau und einer der Söhne von Ulrich (I.) von Maissau aus dessen Ehe mit Gräfin Anna von Schaunberg. Wernhard war mit Agnes von Mistelbach, eine der beiden Erbtöchter von Marquard von Mistelbach verheiratet.[1] Aus dieser Ehe hatte er zwei Kinder:

Leben

Wernhard (I.) von Maissau erbte von seinem älteren Bruder Stephan (I.) von Maissau das Amt des Obersten Marschalls im Herzogtum Österreich, das er von ca. 1366 bis 1380 bekleidete.[2] Am 3. März 1358 wurde die landesfürstliche Herrschaft Raabs mit der Feste und dem Markt Raabs sowie dem Markt Dobersberg, welche seit vielen Jahren an seine Familie verpfändet gewesen war, mit Zustimmung von Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("Albrecht dem Lahmen") von Albero (V.) von Puchheim gelöst und kam so in den Pfandbesitz von dessen Familie.[3]

1367 verkaufte er mit Zustimmung seiner Erben seinen Anteil an der Stadt Horn, den er von seinen bereits verstorbenen Brüdern Otto (III.) und Heinrich geerbt hatte, an seinen Neffen Ulrich (III.) von Maissau, den ältesten Sohn seines Bruders Konrad.[4] 1373 wurde Wernhard (I.) von Maissau erstmals als Landeshauptmann "ob der Enns" genannt. 1375-1378 löste er seinen Neffen Heidenreich von Maissau als Landmarschall des Herzogtums Österreich ab. Im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das inzwischen nur mehr ein repräsentatives Ehrenamt war, waren beide Ämter mit einer reellen Machtfunktion ausgestattet.[5] Nachdem sich Herzog Leopold (III.) von Österreich eine hohe Geldsumme von Heinrich von Schaunberg geliehen hatte, stellte er 1377 Wernhard von Maissau und drei weiteren bedeutenden Landherren, Albero (V.) von Puchheim, Heinrich (VI.) von Wallsee und Otto von Zelking[A 3], welche dafür die Bürgschaft übernommen hatten, einen "Schadlosbrief" aus.[6] Nach dem Tod von Wernhard von Maissau belehnte Herzog Albrecht (III.) von Österreich ("Albrecht mit dem Zopfe") den Hubmeister und früheren Wiener Bürgermeister Hans von Tierna mit dessen Feste Wildberg (heute Teil der Gemeinde Irnfritz-Messern), die als "freies Eigen" galt. Wernhards Erben, sein Bruder Konrad von Maissau und dessen Familie sowie die Söhne seines bereits verstorbenen Neffen Haidenreich von Maissau, mussten auf Wildberg verzichten.[7]

Literatur

  • Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990, S. 206
  2. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 153
  3. vgl. Christoph Tepperberg: Die Herren von Puchheim im Mittelalter. Beiträge zur Geschichte des landsässigen Adels von Niederösterreich. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1978, S. 46
  4. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 99
  5. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 217, Fußnote und S. 230
  6. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 255
  7. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 252

Anmerkungen

  1. ungefähres Sterbejahr nach Hinweis. Vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 153
  2. Der Landmarschall war im Mittelalter in den im heutigen Land Österreich gelegenen Herzogtümern der Anführer der Landstände. Gewöhnlich war er ein Angehöriger des Herrenstandes. Sein Amt war eines der Vorläuferämter der späteren Landeshauptleute der Kronländer und heutigen Bundesländer.
  3. Es dürfte sich dabei um Otto (V.) von Zelking auf Schönegg oder Otto (VI.) von Zelking auf Freidegg handeln.