ÖVT-Verband österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten

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Verband österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten
(ÖVT)
Logo OEVT.png
Zweck: Berufsverband
Vorsitz: Anna-Maria Taudes
Gründungsdatum: 2002
Sitz: Enzersfeld im Weinviertel, Niederösterreich
ZVR 307490426 (BMI)
Stand: 2025
Website: http://www.oevt.co.at

Der Verband österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten (kurz: ÖVT) ist ein Verein, der sich als österreichweiter Berufsverband für Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten positioniert und den Sitz in Enzersfeld im Weinviertel hat.

Geschichte

Der ÖVT wurde am 16. Jänner 2002 im Schiedsgerichtssaal der Wiener Börse gegründet und am 10. Juli 2002 im Vereinsregister (ZVR 307490426) eingetragen. Der Verband ist das zentrale Organ der ÖVT-Versicherungstreuhänder, deren Mitglieder als Sachverständige gemäß § 1299 ABGB anerkannt sind. Alle Mitglieder sind auf die ÖVT-Berufsordnung[1] vereidigt und mit einer eigenen Registernummer eingetragen.

Zweck

Der ÖVT ist ein gemeinnütziger, parteipolitisch unabhängiger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Fachwissen in allen Zweigen der öffentlichen und privaten Versicherung, im Bereich der Finanzdienstleistung und Mediation in Versicherungsangelegenheiten zu fördern, die Gelegenheit zur Vertiefung von Fachwissen zu bieten und die Weiterentwicklung des Berufsstandes aufgrund vorhandener und künftiger gesetzlicher Bestimmungen sowie der EU-Empfehlungen, EU-Richtlinien, der Standesregeln und der Berufsordnung zum „Versicherungstreuhänder“ und zum „Mediator in Versicherungsangelegenheiten“ zu fördern. Der ÖVT ist bemüht, das Verständnis für die Grundlagen des Versicherungswesens, Finanzdienstleistungswesens und der Mediation in Versicherungsangelegenheiten im Allgemeinen, in der Öffentlichkeit zu verbreiten, sowie zweckdienliche Einflussnahmen auf neue Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen, die das Versicherungswesen betreffen, auszuüben.[2]

Im Besonderen ist der ÖVT bestrebt, die gesetzliche Verankerung des Berufes der Versicherungstreuhänder mit eigener gesetzlicher Interessensvertretung zu erreichen. Der ÖVT befasst sich u.a. mit Berufs- und Standesfragen.[3]

Treuhänder

Ein Treuhänder ist eine Person oder Institution, die im Auftrag und im Interesse einer anderen Person (dem Treugeber) Vermögenswerte verwaltet oder ein Geschäft führt. Der Treuhänder handelt dabei nicht im eigenen Namen, sondern im Namen und Auftrag des Treugebers und hat die Pflicht, im besten Interesse des Treugebers zu handeln und dessen Vermögen zu schützen.

Ein ÖVT-Versicherungstreuhänder (VT) übernimmt die Wahrnehmung der Versicherungsinteressen seines Klienten in dessen Eigenschaft als Auftraggeber, Versicherungsnehmer oder Geschädigter wahrzunhemen. Die Tätigkeit des VT erfolgt in Form einer fremdnützigen Vollmachtstreuhand.

Ein diplomierter Versicherungstreuhänder (Dipl. VT) erfüllt die Voraussetzungen des VT und hat einen mehrsemestrigen Lehrgang des ÖVT nach universitären Methoden absolviert sowie die Diplomprüfung erfolgreich abgelegt. Die Ausbildung umfasst vertiefendes Spezialwissen in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Qualitätsmanagement.

ÖVT-Bildungsakademie "ÖVT College"

Die ÖVT-Bildungsakademie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Fachwissen in allen Zweigen der privaten Versicherung sowie im Bereich der Mediation in Versicherungsangelegenheiten zu fördern. Es bietet Gelegenheit zur Vertiefung von Fachwissen und fördert die Weiterentwicklung des Berufsstandes.

Die ÖVT-Bildungsakademie ist statutengemäß ein Geschäftsbereich des ÖVT und wird unter der Bezeichnung "ÖVT-College" als eingetragene Marke geführt. Es ist der einzige Lehrstuhl in Österreich, der diese Versicherungstreuhändermethoden und –systeme unterrichtet. Das ÖVT-College ist ibw-zertifiziert und gilt als unabhängige Bildungseinrichtung.

ÖVT-Honorarwesen

Das ÖVT-Honorarwesen basiert auf gesetzlichen Bestimmungen sowie den Berufsordnungen und Tätigkeitsbereichen von Versicherungstreuhändern, Beratern und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten. Es dient zur Klarstellung und Regelung der durch Versicherungstreuhänder durchzuführenden Tätigkeiten sowie der Verrechnung von Aufwendungen und Kosten.

Die Gliederung der Geschäftsfelder wurde im Wesentlichen aus der seinerzeitigen, bewährten ÖVT-Honorar und Kalkulationsrichtlinie, welche am 02.10.2003 vom OLG-Wien, als Kartellgericht, unter der Zahl 27 Kt 359/03-3 genehmigt wurde, bewusst beibehalten. Die kartellgerichtlich genehmigte Struktur dient der ökonomischen Darstellung der sachverständigen Dienstleistung, sowie der Nachvollziehbarkeit für Auftraggeber (Treugeber) und Auftragnehmer (Treuhänder).

Historische Entwicklung

Die Entwicklung des Berufsbildes vom Berater zum Versicherungstreuhänder begann mit der Einräumung der Befugnis im Jahr 1934. Mit der Novelle der Gewerbeordnung 1997 wurde das verbundene Gewerbe „Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten“ eingeführt.

Relevanz

Der ÖVT ist in der österreichischen Versicherungsbranche ein fester Begriff. Zahlreiche Berichte und Leserbriefe in Fach- und Branchenmedien belegen seine Bedeutung.

Die Bedeutung des ÖVT für die österreichische Versicherungsbranche wurde auch von der damaligen Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Margarete Schramböck, sowie von der Bundesministerin für Justiz, Alma Zadić, gewürdigt. Beide übermittelten anlässlich des 20-jährigen Jubiläums Grußbotschaften an den ÖVT. Alma Zadić betonte darin insbesondere den Beitrag des ÖVT zur Wahrung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens in Österreich.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ÖVT-Berufsordnung. ÖVT, 22. Oktober 2020, abgerufen am 11. Juli 2025.
  2. Statuten. In: OEVT. Abgerufen am 21. August 2025 (de-de).
  3. Statuten. In: OEVT. Abgerufen am 21. August 2025 (de-de).
  4. Festschrift 20 Jahre ÖVT. In: ÖVT. ÖVT, 2025, abgerufen am 27.8 (deutsch).