Andreas I. von Perchau

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Andreas (I.) von Perchau (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1361)[A 1], auch Andreas von Stein, entstammte der obersteirischen Adelsfamilie der Stein von Perchau. Ihm gehörte Lehensbesitz im späteren Neumarkt in der Steiermark. Er war einer der Dienstleute der steirischen Adelsfamilie der Liechtensteiner.

Herkunft und Familie

Andreas (I.) von Perchau entstammte einer obersteirischen Adelsfamilie von Einschild-Rittern[A 2]. Er war vielleicht der Sohn von Otto (III.) Stein von Perchau ((† um 1361) und ein Verwandter des Judenburger Stadtrichters Ruprecht von Stein (genannt um 1400). Verheiratet war er mit Scolastica, einer Tochter von Christoph Hornpecken.[1]

Leben

Andreas (I.) von Perchau, der als erbar und edel tituliert wird, ist urkundlich zwischen 1388 und 1323 belegt, darunter sechsmal als Siegler.[1] 1388 verkaufte er dem Benediktinerkloster in St. Lambrecht Anteile an einem bei einem Turm gelegenenen Gut in Perchau (heute Teil in Neumarkt in der Steiermark). Der Verkauf wurde von seinem Lehnsherrn Otto von Liechtenstein gesiegelt und Ulrich dem Hammerl gesiegelt.[2] Am 16. Juni 1418 übergaben ihm Verwandte, die Geschwistern Matthias und Margarete[A 3], Haus und Hof der Kirche St. Gotthard, welches sie als "freies Eigen" besaßen. Dieses Geschäft wurde neben ihm auch von Niklas dem Grassler, der zu dieser Zeit der Burggraf von Stein war, besiegelt. 1423 ist er in einem Aktivlehenverzeichnis der steirischen Liechtensteiner unter ihren Dienstleuten genannt, die zur Frauenburg (heute eine Burgruine in Unzmarkt-Frauenburg) gehörten. Als Liechtensteiner-Lehen gehörten ihm unter anderem der Hof gelegen ob dem Newnmarcht genannt Doerflein und ein Anteil an einer Gülte am Hof in St. Gotthard (beide heute Teil von Neumarkt in der Steiermark).[1]

Literatur

  • Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte sowie zur Genealogie obersteirischer Adelsfamilien (= Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark. Band 28). Selbstverlag der Historischen Landeskommission für Steiermark, Graz, 1974, besonders S. 33f.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 33
  2. vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 34

Anmerkungen

  1. Daten nach Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 21
  2. Einschild-Ritter waren im Mittelalter Ritterbürtige ohne eigene Lehensfähigkeit. Sie gehörten zur Gruppe der Ministerialen und führten bis Ende des 13. Jahrhunderts im Schild das Wappen ihres Herren. Ab dann war ihnen die Wahl eines eigenen Wappens erlaubt.
  3. vermutlich mit Mert und Margarete von Reichenegg. Vgl. Herwig Ebner: Beiträge zur Burgen- und Herrschaftsgeschichte, 1974, S. 35.